Anprobe


Die Anprobe oder auch das Anprobieren bezeichnet heute in der Regel das Testen von Bekleidung und Schuhen, um die Ware vor dem Kauf vor allem in Bezug auf die Passform, aber auch auf ihre Gesamtbeschaffenheit auszuprobieren.
Der Begriff kommt aus dem Schneiderhandwerk. Er bezeichnet den Vorgang, bei dem ein nach Maß bestelltes Stück erst in halbfertigem Zustande, eventuell mehrmals, jedoch bereits in klar ausgearbeiteter Form angepasst wird. Hierbei soll festgestellt werde, ob und welche Änderungen noch nötig sind, um eine genaue Passform zu erzielen. Auch ein fertiges Konfektionsteil kann beim Verkauf probiert werden, ob es passt oder ob Änderungen vorgenommen werden müssen.[1]
In Maßschneidereien war es üblich, die Teile zweimal während der Anfertigung an dem Kunden zu probieren, um den Zuschnitt zu überprüfen. Anproben wurden üblicherweise von dafür ausgebildeten Zuschneidern oder Schneidermeistern durchgeführt.
Die Möglichkeit des Anprobierens ist ein wichtiges Kriterium für die Wahl einer bestimmten Vertriebsform. So hat der Kunde in Bekleidungsgeschäften, anders als beim Versandkauf, meist die Möglichkeit, die Ware in einer Umkleidekabine anzuprobieren.
Das Anprobieren von Kleidungsstücken ist zwar auch bei Versandware grundsätzlich gestattet, jedoch bei Nichtgefallen mit Aufwand für die Rücksendung verbunden. Der Kunde muss das anprobierte Teil nicht kaufen, selbst dann nicht, wenn dadurch bestimmte Gebrauchsspuren zu erkennen oder Verpackungen geöffnet sind. Entscheidend bei der Anprobe ist, dass die Ware nicht beschädigt wurde und sie bei Nichtgefallen weiter als Neuware angeboten werden kann.
Jedoch nutzen Kunden zunehmend den Umstand aus, dass sie – anders als im Verkaufsladen – das Bekleidungsstück über einen längeren Zeitraum in Abwesenheit des Eigentümers besitzen. Sie kalkulieren vor dem Kauf ein, die Kleidung kurzzeitig in der Öffentlichkeit zu tragen und dann wieder zurückzugeben. Retourware wird von den Versandhäusern eventuell genau kontrolliert. So werden Kleidungsstücke beispielsweise auf Sitzfalten untersucht, die nur vom längeren Tragen und nicht vom Anprobieren stammen können. Teilweise versehen die Warenhäuser ihre Kleidung mit auffälligen Siegeln oder Aufklebern, die beim Tragen in der Öffentlichkeit auffällig sind. Wer diese entfernt, verliert sein Rückgaberecht.
Versandhäuser, die ihre Ware auch über das Internet vertreiben, bieten oft eine sogenannte virtuelle Anprobe oder digitale Anprobe an. Hierbei werden die ausgewählten Kleidungsstücke auf ein eingesandtes Foto des Kunden projiziert.[2]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- ↑ Alexander Tuma: Pelz-Lexikon. Pelz- und Rauhwarenkunde, Band XVII. Alexander Tuma, Wien 1949, S. 37, Stichwort „Anprobieren“.
- ↑ golem.de: Otto führt virtuelle Anprobe im Internet ein. Stand 7. November 2000.