Brandzeichen

Ein Brandzeichen ist ein mittels eines erhitzten oder auf Minusgrade gekĂŒhlten Gegenstandes â insbesondere eines sogenannten Brandeisens â in die Haut oder einen Gegenstand eingebrachtes Merkmal. Der Begriff âBrandingâ, der fĂŒr den Aufbau und die Weiterentwicklung einer Marke gebraucht wird, geht auf die Praxis des Brandzeichnens zurĂŒck.
Brandzeichen bei Tieren
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Ein Brandzeichen dient bei Pferden und Rindern der Kennzeichnung. WĂ€hrend eine Ohrmarke der amtlichen Kennzeichnung und Registrierung von Tieren dient, markieren Brandzeichen die Zugehörigkeit zu einer Tierrasse oder â selten und mit anderen Zeichen â zu einem EigentĂŒmer.
Brandzeichen bei Pferden
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Beim Zuchtbrand wird mittels eines heiĂen Eisens (HeiĂbrand) das Brandzeichen aufgebrannt. Es bildet sich Narbengewebe, wodurch das Zeichen sichtbar bleibt. Alternativ wird beim Kaltbrand mit einem durch flĂŒssigen Stickstoff auf rund â80 °C abgekĂŒhlten Eisen (Kaltbrand) ein Zeichen in die oberen Hautschichten eingebrannt, welches die pigmentbildenden Zellen (Melanozyten) zerstört. Durch die fehlenden Pigmentzellen kann an diesen Stellen nur noch weiĂes Fell nachwachsen, d. h., es bleibt das Brandzeichen sichtbar.
Am hĂ€ufigsten findet man heute beim Pferd RassebrĂ€nde, die von einem Zuchtverband vergeben werden. Diese sind oftmals mit einem Nummernbrand ergĂ€nzt, welcher der besseren Identifikation dient. Weiterhin gibt es EintragungsbrĂ€nde, die bei Eintragung in ein Zuchtregister verwendet werden. In einigen Zuchten werden alle Tiere eines ZĂŒchters durch ein ZĂŒchterbrandzeichen gekennzeichnet. Bei GestĂŒten spricht man in diesem Zusammenhang von GestĂŒtbrandzeichen. Brandzeichen, die den Besitzer kennzeichnen, werden bei mehr oder weniger freilaufenden Herden verwendet (zum Beispiel Rinderherden im Westen der USA).
Bei Pferden werden Brandzeichen meistens auf der linken Hinterhand (RassebrĂ€nde) angebracht. Weitere Stellen sind die rechte Hinterhand (GestĂŒtsbrĂ€nde), Sattellage (NummernbrĂ€nde), Halsseite (EintragungsbrĂ€nde) und die Ganaschen (Lipizzaner).
- Brandzeichen in der Pferdezucht
- Anglo-Araber
Doppel-A im Schild - Deutsches Sportpferd
Um Pfeil gewundene Schlange - Polnisches Warmblut
Fohlenbrand - Polnisches Warmblut
Eintragungsbrand - Schweres Warmblut im Zuchtverband Sachsen-ThĂŒringen
- Kaltbrand
Kontroverse
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Seit EinfĂŒhrung des Mikrochips zur Kennzeichnung von Pferden gerĂ€t das Brennen in den Fokus einer Tierschutz-Diskussion. Mehr Einigkeit besteht bei der Beurteilung des Brands an anderen Körperstellen, denn der Halsbrand, der Brand in der Sattellage und der Brand auf der Ganasche verursachen hĂ€ufiger Komplikationen. Die Schweizer Armee verbot ab 2019 die HeiĂprĂ€gung von allen Pferden und Maultieren der Armee.[1]
Argumente gegen den Schenkelbrand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es wird aufgefĂŒhrt, dass der Schenkelbrand bei Fohlen Verbrennungen dritten Grades verursacht. Die Jungtiere zeigten oft wochenlang Schmerzsymptome und seien nach der Verletzung durch den HeiĂbrand oft verstört, ihr Saug- und Spielverhalten sei beeintrĂ€chtigt.[2]
Eine Studie der UniversitĂ€t von Kopenhagen schĂ€tzte das Brennen fĂŒr die Tiere schmerzhafter ein als die Injektion eines Mikrochips.
Beim Brennen könnten Fehler unterlaufen, dadurch könne der Brand langfristig schlecht lesbar sein.[3]
Argumente fĂŒr den Schenkelbrand
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Von Seiten der Dermatologie wird aufgefĂŒhrt, dass die Ă€uĂere Haut von SĂ€ugetieren evolutionsbedingt auf Verletzungen vorbereitet sei. Die kurz- und langfristigen Auswirkungen des Chippens eines Transponders auf Gesundheit und Psyche der Pferde sei hingegen unbekannt. Die Implantation von Chips könne zu erheblichen Komplikationsraten fĂŒhren.[4]
Beim Schenkelbrand sei die Haut in der Region des Brandes zwar vernarbt, es seien jedoch keine Anzeichen von EntzĂŒndung zu finden. Anders sei dies beim Chippen: Der Chip wĂŒrde als Fremdkörper von Gewebe ummantelt, verbunden mit entzĂŒndlichen AblĂ€ufen. Hautverletzungen wie beim Brennen wĂŒrden problemlos abheilen. Hingegen empfinde der Körper den Chip lebenslang als störend. Im schlimmsten Fall bilde er eitrige GeschwĂŒre, um den Chip abzustoĂen.
Zudem wird das Wandern des Mikrochips im Pferdekörper als Argument aufgefĂŒhrt. Manche Chips seien nach einiger Zeit ĂŒberhaupt nicht mehr aufzufinden. Andere wanderten beispielsweise in die NĂ€he des Genicks, was zu Problemen fĂŒhre, wenn das Pferd den Hals biegen soll.[5]
Rechtslage in Deutschland
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Brandzeichen sind als Methode zur Kennzeichnung und Identifizierung von Pferden nach dem Tierschutzgesetz zulĂ€ssig. Die mit dem Brennen einhergehenden, auch mit Schmerzen verbundenen Zerstörungen von Geweben sind zwar nach § 6 Abs. 1 Satz 1 Tierschutzgesetzes (TierSchG) grundsĂ€tzlich verboten. Aus § 6 Abs. 1 Satz 1b Tierschutzgesetzes (TierSchG) folgt fĂŒr den Pferde-Schenkelbrand eine Ausnahme des Verbots, Gewebe eines Wirbeltieres zu zerstören. Die Rechtslage hat sich 2013 jedoch so verĂ€ndert, dass eine vormals existente Ausnahme nach § 5 Abs. 3 TierSchG aufgehoben wurde[6] und der Schenkelbrand nach § 5 Abs. 1 TierSchG nur noch unter BetĂ€ubung zulĂ€ssig ist.
In DĂ€nemark wurde das Brennen 2010 verboten.[7]
Die deutsche Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner hatte 2012 eine ErgĂ€nzung des Tierschutzgesetzes eingebracht, welche die bisherige Ausnahmeregelung im Tierschutzgesetz bezĂŒglich des Schenkelbrandes aufheben sollte und im Herbst 2012 in Kraft treten sollte.[8] Ende Oktober 2012 wurde Christel Happach-Kasan, agrarpolitische Sprecherin der FDP, zitiert, dass ein Verbot des Brandzeichens vom Tisch sei.[9][10] Der Bundestag beschloss den Erhalt des HeiĂbrandes, bis 2018 durfte dies betĂ€ubungslos erfolgen.
Seit dem 1. Januar 2019 dĂŒrfte die Kennzeichnung per Brandzeichen nur noch unter lokaler BetĂ€ubung vorgenommen werden. Da fĂŒr Pferde in Deutschland kein entsprechendes AnĂ€sthetikum zugelassen ist, ist der HeiĂbrand de facto (vorerst) nicht mehr erlaubt.[11]
Brandzeichen beim Menschen
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Historisch wurden auch Menschen gebrandmarkt: Bis ins 19. Jahrhundert wurde manchen Verbrechern als Leibesstrafe ein Brandmal eingebrannt. In der Antike, aber auch weit in die Neuzeit hinein wurden versklavten Menschen Brandmale eingebrannt, beispielsweise in der Sklaverei in Amerika. Das Brandzeichen des spÀteren englischen Königs Jakob II. war zum Beispiel DY, "Duke of York"[12].
Im spÀten 20. Jahrhundert kam Branding als Form der Körpermodifikation in Mode, wobei Schmucknarben in die Haut eingebrannt werden.
Brandzeichen auf GegenstÀnden
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Brandzeichen werden auch mithilfe eines Brennstempels in geschlagenes Holz oder Holzwaren wie Europaletten oder FÀsser[13] gesetzt. Stuhlmacher und Tischler zeichneten ihre hergestellten Möbel mit Brandzeichen, privilegierte Hofstuhlmacher brannten neben das Meisterzeichen eine Krone. Heutzutage werden Brandzeichen als Lasermarkierung zur Kennzeichnung bei Tachometern, Fleecejacken, GolfbÀllen, Hi-Fi-Boards, Juwelen, Geschirr oder Tabletten eingesetzt.[14]
âBrandzeichenâ im Sinne von Porzellanmarken und markenartigen Kennzeichen anderer Keramik (z. B. Steingut, Fayence, Steinzeug) werden nicht durch Brandeisen aufgebracht, sondern durch Blindstempel, Aufmalen oder Aufstempeln eines Zeichens vor dem Brennen.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Brandzeichen auf Pony- und Pferderassen Deutschlands ( vom 13. MĂ€rz 2016 im Internet Archive)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Schweizer Armee. Abgerufen am 6. Dezember 2023.
- â W. Bohnet ( vom 22. Oktober 2013 im Internet Archive) (PDF; 651 kB), Stellungnahme der tierĂ€rztlichen Vereinigung fĂŒr Tierschutz zur Kennzeichnung von Pferden mittels HeiĂbrand und/oder Transponder 2010
- â Christine Aurich, VeterinĂ€rmedizinische UniversitĂ€t Wien, 2012
- â HeiĂbrand ist komplikationsfrei und artgerecht, Stellungnahme von Volker Steinkraus (Dermatologikum Hamburg), öffentliche Anhörung des Ausschusses fĂŒr ErnĂ€hrung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 17. Oktober 2012
- â SĂŒddeutsche Zeitung: HeiĂes Eisen. 20. Februar 2012, abgerufen am 6. Dezember 2023.
- â Fassung § 5 TierSchG a.F. bis 13.07.2013 (geĂ€ndert durch Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 2182). Abgerufen am 14. September 2023.
- â Cavallo, Ausgabe April 2010, S. 8: »DĂ€nemark verbietet das Brennen von Pferden«.
- â HeiĂes Eisen Brandzeichen. 5. Juni 2012, archiviert vom am 11. Juli 2012; abgerufen am 4. Februar 2016.
- â Tierschutz: "Ein Verbot ist vom Tisch" - WELT. 27. Oktober 2012, abgerufen am 6. Dezember 2023.
- â NDR: Brandzeichen fĂŒr Pferde bleiben erlaubt ( vom 29. Oktober 2012 im Internet Archive)
- â Pferd Aktuell. Archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 30. Mai 2019; abgerufen am 30. Mai 2019 (deutsch).
- â Simon P. Newman, Freedom Seekers: Escaping from Slavery in Restoration London. London, University of London Press 2022, 188
- â Hannes Obermair: Das Bozner Stadtbuch: Handschrift 140 â das Amts- und Privilegienbuch der Stadt Bozen. In: Stadtarchiv Bozen (Hrsg.): Bozen: von den Grafen von Tirol bis zu den Habsburgern (= Forschungen zur Bozner Stadtgeschichte). Nr. 1. Verlagsanstalt Athesia, Bozen-Bolzano 1999, ISBN 88-7014-986-2, S. 399â432 (415).
- â Info zur Lasermarkierung, PDF-Datei ( vom 5. Januar 2012 im Internet Archive)