Ehrenwort

Mit einem Ehrenwort (frz.: Parole d'Honneur; oder durch eine schriftliche Ehrenwörtliche ErklĂ€rung) wird eine Aussage, eine (Behauptung oder ein Versprechen) feierlich bekrĂ€ftigt. Der ErklĂ€rende bekundet, mit seiner Ehre, das heiĂt der Gesamtheit seiner Person, fĂŒr die Richtigkeit der Aussage einzustehen.
Kriegsrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort (sur parole) wird traditionell in KapitulationsvertrÀgen gewÀhrt.[1][2][3][4][5]
Johann Caspar Bluntschli gab diesbezĂŒglich die erste Darstellung des Völkerrechts in Anlehnung an die von Francis Lieber fĂŒr die Armee der Vereinigten Staaten verfassten und von PrĂ€sident Abraham Lincoln 1863 verkĂŒndeten Kriegsartikel (Lieber Code).[6]
Akademisches Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Es ist ĂŒblich, dass einer akademischen Arbeit, z. B. Studien-, Diplom-, Magister-, Master-, Bachelor-, Staatsexamens- oder Doktorarbeit, eine schriftliche ErklĂ€rung beiliegt, die bestĂ€tigt, dass diese Arbeit vom Vorlegenden eigenstĂ€ndig, ohne die Hilfe Dritter verfasst und nur mit den angegebenen Quellen und Hilfsmitteln angefertigt wurde. Weiterhin umfasst die ErklĂ€rung zuweilen noch, dass diese Arbeit in gleicher oder Ă€hnlicher Form noch keiner PrĂŒfungsbehörde vorgelegen hat.
Die ErklĂ€rung kann, je nach Vorgabe durch die PrĂŒfungsordnung, auch eine ehrenwörtliche ErklĂ€rung oder eine eidesstattliche ErklĂ€rung sein.
Zivilrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Gegensatz zum Eid hat das Ehrenwort im Zivilrecht nur bedingten besonderen Rechtsstatus.[7][8][9]
âHatten wir, weiter oben, die bĂŒrgerliche Ehre sehr skrupulös gefunden [...] so zeigt hingegen der hier in Betrachtung genommene Kodex darin die nobelste LiberalitĂ€t. NĂ€mlich nur ein Wort darf nicht gebrochen werden, das Ehrenwort, d.h. das Wort, bei dem man gesagt hat 'auf Ehre!' â woraus die PrĂ€sumption entsteht, daĂ jedes andere Wort gebrochen werden darf. Sogar beim Bruch dieses Ehrenwortes lĂ€Ăt sich zur Not die Ehre noch retten, durch das Universalmittel, das Duell, hier mit Denjenigen, die behaupten, wir hĂ€tten das Ehrenwort gegeben. Ferner: nur eine Schuld giebt es, die unbedingt bezahlt werden muĂ, â die Spielschuld, welche auch demgemÀà den Namen 'Ehrenschuld' fĂŒhrt. Um alle ĂŒbrigen Schulden mag man Juden und Christen prellen: das schadet der ritterlichen Ehre durchaus nicht.â
Politik
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Ehrenwort hat in der Politik einige Male eine wichtige Rolle gespielt:
- So berief sich Helmut Kohl auf sein Ehrenwort, als er ihm bekannte anonyme Parteispender nicht benannte (CDU-SpendenaffÀre).
- Uwe Barschel gab bei einer Pressekonferenz sein Ehrenwort, dass er niemals die Bespitzelung seines Konkurrenten Björn Engholm veranlasst, niemals eine anonyme Steueranzeige gegen diesen lanciert habe (Barschel-AffÀre).
- General GĂŒnter KieĂling gab seinem Verteidigungsminister sein Ehrenwort, nicht homosexuell zu sein (KieĂling-AffĂ€re).
- Im Dezember 2004 gab der tĂŒrkische MinisterprĂ€sident ErdoÄan sein Ehrenwort, dass er zur Unterzeichnung des Abkommens zur Zollunion bis zur Eröffnung von EU-Beitrittsverhandlungen im Oktober 2005 bereit sei (Zypernkonflikt).
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Heidi Mehrkens: Statuswechsel: Kriegserfahrung und nationale Wahrnehmung im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71, Klartext 2008, S. 12, 163.
- â Elizabeth Lawn: Gefangenschaft, Peter Lang 1977, S. 65.
- â Paul WĂŒnnenberg: Die Entlassung der Kriegsgefangenen auf Ehrenwort, Diss. WĂŒrzburg, Bonn 1911.
- â Wilhelm Knorr: Das Ehrenwort Kriegsgefangener in seiner rechtsgeschichtlichen Entwicklung, Breslau 1916 (= Untersuchungen zur deutschen Staats- und Rechtsgeschichte, Heft 127).
- â Karl Werner: Entlassung auf Ehrenwort im Kriegsgefangenen- u. Interniertenrecht des Weltkrieges, Diss. Rostock 1922.
- â Johann Caspar Bluntschli: Das moderne Völkerrecht der Civilisirten Staaten als Rechtsbuch dargestellt. Beckâsche Buchhandlung, Nördlingen 1868. (Volltext in der Google-Buchsuche)
- â Fritz Verfuss: Versprechen unter Ehrenwort, Diss. Köln 1937
- â Ernst Riechert: Das Ehrenwort zur BestĂ€rkung bĂŒrgerlich-rechtlicher VertrĂ€ge, Diss. Jena, Königsberg 1934.
- â Hans JĂŒrgen Heringer: "Ich gebe Ihnen mein Ehrenwort": Politik, Sprache, Moral, Beck 1990.
- â Julius FrauenstĂ€dt (Hrsg.): Arthur Schopenhauers SĂ€mtliche Werke, Bd. 5, 2. Aufl., Leipzig 1891, Aphorismen zur Lebensweisheit, S. 397 mit Auszug aus A. Schopenhauer: Skizze einer Abhandlung ĂŒber die Ehre.