Zum Inhalt springen

Hausgesess

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Hausgesess (auch HausgesĂ€ĂŸ) ist eine frĂŒhneuhochdeutsche Bezeichnung fĂŒr einen festen Wohnsitz in einem Haus oder einer Kate mit eigener Feuerstelle bzw. fĂŒr den gesamten dort wohnhaften Haushalt und hat somit die Bedeutung von „in einem Haus ansĂ€ssig“. DemgemĂ€ĂŸ ist ein Hausgesessener ein erwachsener mĂ€nnlicher Haushaltsvorstand und Bewohner eines Hauses oder einer Kate mit eigener Feuerstelle, ohne dass er unbedingt auch der EigentĂŒmer sein muss.

Der Begriff ist abgeleitet vom mittelhochdeutschen hĆ«s-gesĂ«zze, „Haus“ + „Wohnsitz“[1] = „Hausbewohner“ bzw. die zum Haushalt gehörenden Personen.[2]

Bis in das 18. Jahrhundert war es gebrĂ€uchlich, bei VolkszĂ€hlungen, SteuerbĂŒchern und Ähnlichem in einer Ortschaft die Anzahl der Hausgesesse – „hausgesessene“ MĂ€nner sowie Witwen mit eigenem Haus – zu erfassen und anzugeben, so dass es sich im Grunde um HaushaltszĂ€hlungen handelte. Frauen, Kinder, Dienstleute und sonstige bei Hausgesessenen einquartierte Beisassen wurden dabei nicht gezĂ€hlt.

Ab dem 18. Jahrhundert wurde allmĂ€hlich dazu ĂŒbergegangen, die tatsĂ€chliche Einwohnerzahl zu ermitteln, bis im 19. Jahrhundert schließlich der Begriff der Hausgesesse an Bedeutung verlor und nicht mehr benutzt wurde.[3][4]

  • Jacob Grimm und Wilhelm Grimm: Deutsches Wörterbuch. Band 10, Sp. 667 bis 668: hausgesessen bis hausgott.

Einzelnachweise

[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]
  1. ↑ PfĂ€lzisches Wörterbuch. Band 3, Sp. 239 (Memento vom 11. Februar 2015 im Internet Archive)
  2. ↑ PfĂ€lzisches Wörterbuch. Band 3, Sp. 71 (Memento vom 11. Februar 2015 im Internet Archive)
  3. ↑ RechtsAlterTĂŒmer, Uni Salzburg (Memento vom 13. Dezember 2013 im Internet Archive)
  4. ↑ Gustav Winter (Hrsg.): Niederösterreichische WeistĂŒmer. Teil 4: NachtrĂ€ge und Register (= Österreichische WeistĂŒmer 11). Wien/Leipzig 1913, S. 671 (Glossar).