Hochschulrat (Deutschland)
Ein Hochschulrat ist in Deutschland ein Gremium an einer Hochschule. Je nach Bundesland wird es auch als UniversitĂ€tsrat, Kuratorium, Stiftungsrat oder Aufsichtsrat bezeichnet. HochschulrĂ€te sind ein vergleichsweise neuartiges Element in der Hochschulverwaltung und werden in der Regel mehrheitlich mit Hochschulexternen besetzt. Als BegrĂŒndung fĂŒr die EinfĂŒhrung der HochschulrĂ€te wird als Zielideal angegeben, strategische Kompetenzen und Aufgaben bei dem Hochschulrat, operative bei der Hochschulleitung und legislative bei dem (hochschulinternen) Senat anzusiedeln.
Entstehungsgeschichte
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Konzept â im Falle des Aufsichtsrates auch der Begriff selbst â stammt aus dem Bereich der Privatwirtschaft und lehnt sich in Teilen an Unternehmensstrukturen an. Die Idee, den Hochschulen ein am Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften orientiertes Kontrollgremium zur Seite zu stellen, steht im Kontext von neuesten Strömungen auf dem Gebiet der Governance, dabei insbesondere dem New Public Management.[1] Die Einrichtung von HochschulrĂ€ten wurde von Vertretern der privaten Wirtschaft gefordert, besonders deutlich vom Centrum fĂŒr Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung[2] sowie vom Stifterverband fĂŒr die Deutsche Wissenschaft[3].
Die Idee eines hochschulratsĂ€hnlichen Organs wurde in Deutschland erstmals 1945â1948 und spĂ€ter erneut in den 70er Jahren diskutiert. Erste Einrichtungen der HochschulrĂ€te (die ĂŒber die Funktion der Beratung deutlich hinausgingen) wurden durch das SĂ€chsische Hochschulgesetz von 1993 ermöglicht. In der Breite, also fast alle BundeslĂ€nder ĂŒbergreifend, wurden HochschulrĂ€te nach der Vierten Novelle des Hochschulrahmengesetzes von 1998 eingefĂŒhrt.[4] Als Erfahrungsbeispiel und -vorbild fĂŒr HochschulrĂ€te werden von BefĂŒrwortern des Hochschulrates oftmals die governing boards bzw. boards of trustees US-amerikanischer Hochschulen genannt (deren MachtfĂŒlle jedoch aufgrund der abweichenden Rolle des Staates im tertiĂ€ren Sektor nicht ĂŒbernommen wurde).[5]
In jĂŒngerer Zeit sind zunehmende Ănderungen an den HochschulrĂ€ten (so Baden-WĂŒrttemberg, Hamburg, Nordrhein-Westfalen im Zuge neuer Hochschulgesetze) zu beobachten, die teilweise Korrekturen an vorherigen Befugnissen aber auch neue ZustĂ€ndigkeiten mit sich bringen. Deutlich wird vor allem, dass die Senate gegenĂŒber dem Hochschulrat wieder gestĂ€rkt werden (vgl. SchĂŒtz 2014).
Merkmale und Kompetenzen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Einbeziehung eines Hochschulrates in die Gremienstruktur lĂ€sst die bisherige Aufteilung der Kompetenzen zwischen akademischem Senat als der Legislative einerseits und Rektorat bzw. PrĂ€sidium als der Exekutive andererseits meist recht weit hinter sich. Zum einen gehören den HochschulrĂ€ten oft ĂŒberwiegend hochschulexterne Personen an, welche aus den Bereichen Wirtschaft, Politik, Kultur und (hochschulexterne) Wissenschaft kommen â der Hochschulrat ist dadurch nicht mehr als Teil der unmittelbaren Selbstverwaltung (im Sinne von Verwaltung einer Einrichtung durch Angehörige dieser Einrichtung) zu betrachten, zum anderen gehen heute schon teilweise Aufgaben, die traditionell zu den Kernkompetenzen des akademischen Senats gehören, auf den Hochschulrat ĂŒber, so zum Beispiel die Wahl des Rektors oder die Einrichtung und SchlieĂung von StudiengĂ€ngen. AuĂerdem wirken die RĂ€te teils am Fundraising mit.[6]
GrundsĂ€tzlich kommt den HochschulrĂ€ten eine beratende Funktion zu. HochschulrĂ€te dĂŒrfen VorschlĂ€ge zur strategischen Ausrichtung, zu StrukturverĂ€nderungen, PrioritĂ€ten bei der Mittelverteilung, Desideraten in Studium und Forschung u. Ă einbringen. Dabei sollen auĂeruniversitĂ€re Perspektiven zum Tragen kommen, um den Hochschulen mehr Relevanz in Forschung und Lehre zu verschaffen. Inwiefern erbrachte VorschlĂ€ge verbindlich sind, hĂ€ngt von den Regelungen des Bundeslandes ab. Baden-WĂŒrttemberg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen haben jĂŒngst eine Rechenschaftspflicht fĂŒr ihre HochschulrĂ€te gegenĂŒber Hochschule und Ministerium eingefĂŒhrt. Diese besteht derzeit jedoch nicht in allen BundeslĂ€ndern.
Struktur und Arbeitsweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Da in Deutschland die (Hochschul-)Bildung LÀndersache ist, sind die HochschulrÀte der einzelnen Hochschulen unterschiedlich ausgestaltet. Die Mehrheit der Mitglieder eines Hochschulrates stammt primÀr aus den Bereichen Wissenschaft und Wirtschaft.[7]
Die Personalstruktur der HochschulrĂ€te wurde empirisch intensiv betrachtet. SchĂŒtz & Röbken (2013) haben im Rahmen nahezu einer Vollerhebung die HochschulrĂ€te der deutschen UniversitĂ€ten und universitĂ€r gleichrangigen Hochschulen bzw. SpezialuniversitĂ€ten anhand aktueller Daten untersucht. Dabei wurden die Biografien und Berufe der Ratsmitglieder ausgewertet. 70 % der Mitglieder gehören nicht zu der betroffenen Hochschule und ein FĂŒnftel der Gremien wird ausschlieĂlich extern besetzt. 47 % der Ratsmitglieder kommen aus anderen Hochschulen oder akademischen Organisationen. Die weitere Ăffentlichkeit (z. B. SozialverbĂ€nde, Kirchen, Kultur) umfasst etwa 11 %. WĂ€hrend Wissenschaftler signifikant hĂ€ufiger an klassischen UniversitĂ€ten tĂ€tig werden, kommen auf Technische und Wirtschaftshochschulen entsprechend zahlreicher Mitglieder aus dem Management. 42 % der Mitglieder gehören den Sozial- und Geisteswissenschaften an, 37 % kommen aus den Natur- und Ingenieurwissenschaften sowie 6 % aus Wirtschafts- und 5 % Rechtswissenschaften (vgl. SchĂŒtz/Röbken 2013).
Rezeption
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Jörg Bogumil et al. kommen in ihrer von der Hans-Böckler-Stiftung herausgegebenen Studie von Ende 2007 zu einer kritischen Bewertung. Die Zusammensetzung der HochschulrĂ€te unterscheide sich je nach Hochschulart signifikant. Wirtschaftsvertreter hĂ€tten laut der Studie eine einflussreiche, allerdings auch keine dominierende, Rolle in den HochschulrĂ€ten inne. âAn UniversitĂ€ten spielen neben diesen vor allem Personen aus dem Bereich Wissenschaft eine signifikante Rolle. Fachhochschulen und Technische UniversitĂ€ten sind in ihrer Besetzungspolitik dagegen eindeutig wirtschaftsnĂ€her. Gewerkschaftliche Mitglieder sind in den bundesdeutschen HochschulrĂ€ten mit 3 % dagegen nur marginal vertreten und damit ihrem gesellschaftspolitischen Stellenwert entsprechend deutlich unterreprĂ€sentiert.â[8]
Die BefĂŒrworter von HochschulrĂ€ten vom Centrum fĂŒr Hochschulentwicklung der Bertelsmann-Stiftung widersprechen den VorwĂŒrfen und entgegnen der Kritik, dass es Fehler gebe, aber der Erfolg, der neben einer komplementĂ€ren Aufgabenzuweisung an die Hochschulgremien vor allem von einer konstruktiven Umsetzungspraxis abhĂ€nge, bereits sichtbar sei: âdie HochschulrĂ€te in Deutschland funktionieren vielleicht noch nicht ĂŒberall perfekt, aber sind auf dem Weg, ein Erfolg zu werdenâ.[9]
Situation in den LĂ€ndern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Baden-WĂŒrttemberg: Nach dem neuen LHG (2014) wurden die sog. AufsichtsrĂ€te wieder zu HochschulrĂ€ten umgebildet, siehe § 20 LHG BW.
- Bayern: HochschulrÀte bestehen aus den Mitgliedern des Senats und "zehn Persönlichkeiten aus Wissenschaft und Kultur und insbesondere aus Wirtschaft und beruflicher Praxis" (Art. 26 Abs. 1 Satz 1 BayHSchG), sind also paritÀtisch aus hochschulinternen und -externen Mitgliedern besetzt.
- Berlin: das Gesetz sieht ein Kuratorium vor, das aus 8 internen sowie 14 externen Mitgliedern besteht, allerdings nutzen alle Berliner Hochschulen die Erprobungsklausel zur Umsetzung alternativer Modelle.
- Brandenburg: Es besteht ein hochschulĂŒbergreifender Landeshochschulrat.
- Bremen: Gesetzlich sind keine HochschulrÀte vorgesehen. Private Hochschulen haben teilweise vergleichbare Gremien (sog. Boards)
- Hamburg: Das Gesetz sieht einen Hochschulrat aus 9 (UHH und HAW Hamburg) bzw. 5 (an den ĂŒbrigen Hochschulen) Mitgliedern vor.
- Hessen: Vorgesehen ist ein rein extern besetzter Hochschulrat mit bis zu 11 Mitgliedern.
- Mecklenburg-Vorpommern: Die Bildung eines Hochschulrates ist laut Landeshochschulgesetz (Fassung vom 25. Januar 2011) eine Kann-Bestimmung. Dieser Hochschulrat muss rein extern besetzt werden. Er hat eine beratende Funktion.
- Niedersachsen: Die Hochschulen des Landes verfĂŒgen ĂŒber einen mehrheitlich extern besetzten Hochschulrat mit je 7 Mitgliedern. Die Stiftungshochschulen des Landes verfĂŒgen ĂŒber einen analog besetzten Stiftungsrat.
- Nordrhein-Westfalen: Das Gesetz verlangt, dass der Hochschulrat min. 6 und max. 12 Mitglieder umfasst sowie mindestens hÀlftig extern besetzt ist.
- Rheinland-Pfalz: der Hochschulrat umfasst 10 Mitglieder und ist hÀlftig extern bzw. intern besetzt.
- Saarland: der UniversitÀtsrat umfasst sieben externe Mitglieder.
- Sachsen: Mit dem SĂ€chsischen Hochschulfreiheitsgesetz vom 10. Dezember 2008, wurden auch in Sachsen HochschulrĂ€te eingefĂŒhrt. Dem Gesetz nach bestehen die HochschulrĂ€te aus 5, 7, 9 oder 11 Personen, wobei bis auf zwei alle Hochschulexterne sein mĂŒssen. Das fĂŒhrt dazu, dass die HochschulrĂ€te in Sachsen vor allem mit hochschulbetriebsfernen Personen besetzt sind. Die nĂ€heren Aufgaben des Gremiums regelt § 91 des SĂ€chsischen Hochschulgesetzes.
- Sachsen-Anhalt: Das Kuratorium umfasst fĂŒnf externe Mitglieder.
- Schleswig-Holstein: Im Zuge der Novelle des Hochschulgesetzes sind die HochschulrĂ€te wieder fĂŒr jede Hochschule einzeln zustĂ€ndig. Nach dem alten Gesetz bestand ein UniversitĂ€tsrat der UniversitĂ€ten Flensburg, Kiel und LĂŒbeck. Alle Gremien sind rein extern besetzt.
- ThĂŒringen: HochschulrĂ€te mĂŒssen gemÀà § 32 Abs. 3 ThĂŒrHG entweder zu zwei Dritteln oder vollstĂ€ndig (jeweils bezogen auf die stimmberechtigten Mitglieder) aus hochschulexternen Mitgliedern bestehen.
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- A. Borgwardt: HochschulrÀte und Hochschulsteuerung. Zwischen Beratung und Kontrolle. Bonn 2013.
- T. Horst: Zur VerfassungsmĂ€Ăigkeit der Regelungen des Hochschulgesetzes NRW ĂŒber den Hochschulrat. Hamburg 2010.
- M. SchĂŒtz: Reorganisation der HochschulrĂ€te. In: Die Neue Hochschule 55 (4), 2014, S. 126â129.
- M. SchĂŒtz & H. Röbken: HochschulrĂ€te â eine empirische Bestandsaufnahme ihrer Zusammensetzung. In: Die Hochschule. Journal fĂŒr Wissenschaft und Bildung 21 (2), 2013, S. 96â107.
- M. SchĂŒtz & H. Röbken: Alle Jahre wieder? Die neue (alte) Diskussion um den Hochschulrat (zgl. als: Year After Year? The New (Old) Debate on the University Council). In: Das Hochschulwesen 59 (6), 2012, S. 146â153.
- Thomas Schmidt: Deutsche HochschulrÀte : Begriff, Darstellung und rechtliche Analyse. Frankfurt am Main ; Berlin ; Bern ; Bruxelles ; New York ; Oxford ; Wien : Lang 2004, (zugleich Dissertation UniversitÀt Köln, 2002), ISBN 3-631-52147-2, Reihe Kölner Schriften zu Recht und Staat ; Band 17.
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Jörg Bogumil, Rolf G. Heinze, Stephan Grohs, Sascha Gerber: HochschulrĂ€te als neues Steuerungsinstrument? Eine empirische Analyse der Mitglieder und Aufgabenbereiche, Abschlussbericht der Kurzstudie Dezember 2007, S. 14.
- â che.de (PDF; 96Â kB) Zehn CHE-Anforderungen an ein Hochschulfreiheitsgesetz in NRW (2005)
- â stifterverband.de (Seite nicht mehr abrufbar, festgestellt im April 2018. Suche im Internet Archive) ( Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prĂŒfe den Link gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.) Best Law â Worst Law: Hochschulgesetze der LĂ€nder auf dem PrĂŒfstand (2002)
- â Britta Behm, Ulrich MĂŒller: Erfolgsfaktoren fĂŒr HochschulrĂ€te, in: Volker Meyer-Guckel, Mathias Winde und Frank Ziegele (Hrsg.): Handbuch HochschulrĂ€te â DenkanstöĂe und Erfolgsfaktoren fĂŒr die Praxis (PDF; 2,9 MB), Essen, 2010, S. 26f. Abgerufen am 25. Februar 2011.
- â Ralph P. MĂŒller-Eiselt, HochschulrĂ€te im internationalen Vergleich, in: Volker Meyer-Guckel, Mathias Winde und Frank Ziegele (Hrsg.): Handbuch HochschulrĂ€te â DenkanstöĂe und Erfolgsfaktoren fĂŒr die Praxis (PDF; 2,9 MB), Essen, 2010, S. 106â129. Abgerufen am 25. Februar 2011.
- â Handelsblatt: Die unkontrollierte Macht der Manager an den Unis, 10. September 2010.
- â Jörg Bogumil, Rolf G. Heinze, Stephan Grohs, Sascha Gerber: HochschulrĂ€te als neues Steuerungsinstrument? Eine empirische Analyse der Mitglieder und Aufgabenbereiche ( des vom 4. November 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Abschlussbericht der Kurzstudie Dezember 2007, S. 55.
- â Jörg Bogumil, Rolf G. Heinze, Stephan Grohs, Sascha Gerber: HochschulrĂ€te als neues Steuerungsinstrument? Eine empirische Analyse der Mitglieder und Aufgabenbereiche, Abschlussbericht der Kurzstudie Dezember 2007, S. 55.
- â Ulrich MĂŒller in einem Interview mit dem Deutschlandfunk vom 9. September 2010. Abgerufen am 25. Februar 2011.