Diskretion

Diskretion wird heute umgangssprachlich synonym zum Begriff Verschwiegenheit verwendet. Diskretion umschreibt die FĂ€higkeit und Fertigkeit, Vertraulichkeit (Geheimhaltung) beispielsweise von Wort und Schrift zu wahren. Diskretion und Verschwiegenheit gelten dabei als positiv besetzte Verhaltensweisen und Charaktereigenschaften. Als Antonym (Gegenbegriff) gilt Indiskretion, als das Verletzen der Verschwiegenheit und die Weitergabe von Informationen an Personen, fĂŒr die diese nicht bestimmt sind.
Die unverbindliche Tugend der Diskretion ist dabei klar zu trennen von der Verschwiegenheitspflicht (Schweigepflicht), der rechtlichen Verpflichtung bestimmter Berufsgruppen, das ihnen Anvertraute fĂŒr sich zu behalten.
UrsprĂŒngliche Bedeutung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Abgeleitet ist der Begriff von der discretio, einem Grundbegriff im KlosterÂleben der Benediktiner. Die ursprĂŒngliche Wortbedeutung von discernere ist unterscheiden. Die discretio war also die Kunst und Gabe der weisen Unterscheidung, die das Zuviel wie das Zuwenig meidet und in allem das rechte MaĂ sucht. FĂŒr Benedikt von Nursia war die discretio die Mutter aller Tugenden.
Diskretion im GeschÀftsleben
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im GeschĂ€ftsleben wird von einem Arbeitgeber oder vom Staat erwartet, dass Arbeitnehmer mit vertraulichen Daten des GeschĂ€ftes diskret umgehen. Daten, die diskret behandelt werden sollten, wĂ€ren beispielsweise Löhne, Kundendaten, Betriebsgeheimnisse usw. Den rechtmĂ€Ăigen Umgang mit Kundendaten regeln Datenschutzgesetze. Den Umgang mit Betriebsdaten schreibt der Arbeitgeber vor, VerstöĂe in diesem Bereich können fĂŒr den Arbeitnehmer die KĂŒndigung nach sich ziehen. FĂŒr das GeschĂ€ft kann Indiskretion auch betriebswirtschaftliche SchĂ€den bedeuten.