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Juridisch

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Der Begriff juridisch wird in der deutschen Wissenschaftssprache, insbesondere der Rechtsphilosophen und Ethiker, vom Begriff juristisch unterschieden.

Juristisch bedeutet die Ausbildung und BerufsausĂŒbung der Juristen und die Anwendung der Gesetze betreffend. Juridisch hingegen bedeutet die moralisch-sittliche Herleitung des Rechtes und seine Anerkennung und Befolgung durch den Einzelmenschen betreffend. So ist der Gegensatz von Naturrecht und dem sogenannten positiven Recht juridischer Art. Ebenso sind es etliche rechterzeugende AbwĂ€gungen der Verfassungsrichter.

Das Wort juristisch betrifft vorzugsweise vorhandenes Recht, wÀhrend beim Wort juridisch der Bedeutungsschwerpunkt zur Rechtsentstehung und zum noch nicht gefestigten oder wieder in Frage gestellten Recht verschoben ist.

Wenn jemand z. B. im Beisein von Kindern niemals bei Ampel-Rot ĂŒber die Straße geht, so ist dies mehr eine juridisch-sittliche Entscheidung von ihm und weniger eine juristisch-praktische. Dies liegt darin, dass die Wahrscheinlichkeit, dass die Person wegen Nichtbeachtung der roten FußgĂ€ngerampel juristisch belangt wird, vernachlĂ€ssigbar gering ist.

Beispiele der Anwendung

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Wandtafel der Juridischen FakultĂ€t Salzburg (Österreich) in der ChurfĂŒrst-Straße 1 (Foto 2020)

Die genannte Unterscheidung wird in rechtswissenschaftlichen, rechtsgeschichtlichen und rechtsphilosophischen Arbeiten deutlich; so bei Immanuel Kants Die Metaphysik der Sitten:

„Diejenige [Gesetzgebung], welche eine Handlung zur Pflicht und diese Pflicht zugleich zur Triebfeder macht, ist ethisch. Diejenige aber, welche das letztere nicht im Gesetze mit einschließt, mithin auch eine andere Triebfeder als die der Idee der Pflicht selbst zulĂ€ĂŸt, ist juridisch.“[1]

Ein weiteres Beispiel fĂŒr die Anwendung des Begriffs ist Dietmar von der Pfordten:

„WĂ€hrend die Gesetze der Freiheit in der Individualethik auch die BestimmungsgrĂŒnde der individuellen Maximenbildung regeln, beziehen sie sich im Bereich der juridisch-politischen Ethik bloß auf Ă€ußere Handlungen.“[2]

Synonym fĂŒr juristisch

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In Österreich sowie in der niederlĂ€ndischen Sprache wird der Begriff juridisch gleichbedeutend mit juristisch verwendet.

  1. ↑ Immanuel Kant: Die Metaphysik der Sitten, Königsberg 1797, S. 219; zitiert nach Hanno F. Kaiser: Widerspruch und Harte Behandlung – Zur Rechtfertigung von Strafe, 1998.
  2. ↑ Dietmar von der Pfordten: Zum Begriff des Staates bei Kant und Hegel, S. 7