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Landsasse

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(Weitergeleitet von LandsÀssig)

Als Landsassen (kurz Lansten[1] beziehungsweise landsĂ€ssige Untertanen) wurden in Deutschland im spĂ€ten Mittelalter und in der frĂŒhen Neuzeit diejenigen Grundherren oder Adeligen bezeichnet, die im Gegensatz zu den Reichsunmittelbaren der direkten Herrschaft eines Territorialherrn unterworfen waren.

Bei Landsassen handelte es sich um jenen Personenkreis, der keiner grundherrlichen oder stĂ€dtischen Gerichtsbarkeit unterworfen war, sondern seinen Gerichtsstand beim LandesfĂŒrsten hatte. In der Regel war die LandsĂ€ssigkeit an den Besitz eines Gutes im jeweiligen Territorium gebunden. Meistens waren die Landsassen Adlige, auch direkt dem FĂŒrsten unterstehende Korporationen wie z. B. Klöster konnten landsĂ€ssig sein. Mancherorts gab es auch landesunmittelbare Freibauern.

LandsĂ€ssigkeit war stets eine der Voraussetzungen fĂŒr die Zulassung zum stĂ€ndischen Landtag.

Als Landsassengut wurde ein (in meist adeligem Besitz befindliches) mit der Landsassenfreiheit ausgestattetes Landgut bezeichnet. Ähnlich wie die Inhaber von Hofmarken und RittergĂŒtern ĂŒbten die Inhaber von LandsassengĂŒtern im spĂ€ten Mittelalter und der frĂŒhen Neuzeit meist auch Verwaltungs- und Gerichtsfunktionen aus, so die niedere Gerichtsbarkeit ĂŒber ihre Untertanen. An der Wende zum 19. Jahrhundert wurden diese Gerichte meist in sogenannte Patrimonialgerichte ĂŒberfĂŒhrt.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Hans Nicolai Andreas Jensen: Angeln, Geschichtlich und topographisch beschrieben. Kiel 1991, S. 122