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Ordensschwester

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie
(Weitergeleitet von Ordensfrau)
Schwesternkonvent in New Orleans, um 1900
Ordensschwestern im Kölner Dom, 2010

Eine Ordensschwester oder Ordensfrau ist ein weibliches Mitglied einer Ordensgemeinschaft. Die Ordensschwester weiht ihr Leben Gott und dem Dienst an den Menschen. Sie ist durch GelĂŒbde oder Versprechen an Gott, die Kirche und ihre Gemeinschaft gebunden und dabei ihrer Oberin, in manchen Orden Mutter Oberin genannt, unterstellt.

Begriff und Lebensform

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Ordensschwestern werden im Volksmund oft fĂ€lschlicherweise sĂ€mtlich als „Nonnen“ bezeichnet. Kirchenrechtlich sind Nonnen jedoch nur diejenigen Ordensschwestern, die einem monastischen Frauenorden angehören und in pĂ€pstlicher Klausur leben.

Ordensschwestern oder Nonnen gibt es praktisch in allen vorreformatorischen Kirchen. Bestimmt wird die Lebensform wie bei allen Ordensleuten durch die evangelischen RĂ€te (das heißt RatschlĂ€ge des Evangeliums), deren Einhaltung sie mit ihrer Profess öffentlich versprechen:

  • Armut (Verzicht auf persönlichen Besitz)
  • Ehelosigkeit (Verzicht auf Ehe und Familie sowie die FĂŒhrung eines Lebens in vollkommener Keuschheit)
  • Gehorsam (Bindung an die gewĂ€hlte Lebensform unter der FĂŒhrung eines Ordensoberen nach einer Ordensregel)

Ein wichtiges Wesenselement des Ordenslebens ist darĂŒber hinaus das Leben in Gemeinschaft, etwa in Klöstern, Konventen, FraternitĂ€ten oder anderen KommunitĂ€ten.

Ordensfrauen gehören in den Kirchen, die das Weihesakrament kennen und keine Frauenordination zulassen, nicht zum Klerus. Traditionell bilden sie zusammen mit nicht-geweihten mÀnnlichen Religiosen, Eremiten, geweihten Jungfrauen und Witwen einen eigenen geistlichen Stand, der weder klerikalen noch laikalen Charakter besitzt und in der lateinischen Kirche heute zusammenfassend als Stand des geweihten Lebens (lat. Vita consecrata) bezeichnet wird.[1][2] Kirchenrechtlich sind sie in der lateinischen Kirche allerdings den Laien zuzurechnen.[3]

Nicht zu den Ordensschwestern gezĂ€hlt werden die ohne OrdensgelĂŒbde auf Beginenhöfen lebenden Beginen und vergleichbare Lebensformen sowie die evangelischen Diakonissen. Auch die Mitglieder der SĂ€kularinstitute in der römisch-katholischen Kirche werden nicht als Ordensfrauen oder -mĂ€nner bezeichnet, obwohl auch sie als Angehörige des geweihten Lebens meist GelĂŒbde oder Versprechen ablegen.

Wiktionary: Ordensschwester – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. ↑ can. 588, § 1 CIC „Der Stand des geweihten Lebens ist seiner Natur nach weder klerikal noch laikal.“
  2. ↑ „GemĂ€ĂŸ der ĂŒberlieferten Lehre der Kirche ist das geweihte Leben seiner Natur nach weder laikal noch klerikal, und darum stellt die ‚Weihe von Laien‘, von MĂ€nnern wie Frauen, einen in sich vollkommenen Stand der GelĂŒbde der evangelischen RĂ€te dar. Sie hat daher sowohl fĂŒr die betreffende Person als auch fĂŒr die Kirche einen eigenen Wert, unabhĂ€ngig vom Weiheamt.“ (Johannes Paul II., nachsynodales apostolisches Schreiben Vita consecrata – ĂŒber das geweihte Leben und seine Sendung in Kirche und Welt, vom 25. MĂ€rz 1996)
  3. ↑ can. 207, § 1 CIC „Kraft göttlicher Weisung gibt es in der Kirche unter den GlĂ€ubigen geistliche AmtstrĂ€ger, die im Recht auch Kleriker genannt werden, die ĂŒbrigen dagegen heißen auch Laien.“ Bruno Primetshofer (Ordensrecht. Rombach, Freiburg im Breisgau, 4. Auflage 2003, S. 28) stellt im Anschluss an das obige Zitat aus dem Kodex noch einmal klar: „Christen, die sich zu einem Leben nach den Evangelischen RĂ€ten verpflichtet haben, stellen nach dem CIC keinen zusĂ€tzlichen Stand in der Kirche dar, sondern sind entweder Kleriker oder Laien.“