Teratogen
| Kennzeichnung von reproduktionstoxischen Chemikalien |
Warnung vor radioaktiven Stoffen oder ionisierenden Strahlen |
Teratogene (altgriechisch ÏÎÏÎ±Ï tĂ©ras, deutsch âUngeheuerâ, bei Platon ein wunderliches, den gewöhnlichen Gestalten unĂ€hnliches Wesen,[1] âMissbildungâ und ÎłÎΜΔÏÎčÏ gĂ©nesis, deutsch âUrsprungâ âEntstehungâ) sind Ă€uĂere Einwirkungen, die Fehlbildungen beim Embryo hervorrufen können: Chemikalien (fruchtschĂ€digende Stoffe) sowie Viren und ionisierende Strahlung. Missbildungen fördernde Substanzen bezeichnet man als teratogen.
Inzwischen wird seitens des Gesetzgebers der Begriff reproduktionstoxisch (auch reprotoxisch) benutzt und statt von CMT-Stoffen (karzinogen-mutagen-teratogen) heute von CMR-Stoffen gesprochen. Unter reproduktionstoxisch fasst er die beiden FĂ€lle âkann die FortpflanzungsfĂ€higkeit beeintrĂ€chtigenâ und âkann das Kind im Mutterleib schĂ€digenâ zusammen.
Grundlagen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Menschliche Embryonen und Föten reagieren wĂ€hrend der Schwangerschaft, besonders in der Zeit vom 18. bis 85. Tag nach der Befruchtung, empfindlich auf teratogene EinflĂŒsse. Teratogene EinflĂŒsse (ggf. ĂŒber Pestizide, belastetes Wasser usw.) können auch zu BeeintrĂ€chtigungen bei anderen Lebewesen fĂŒhren.
Die Teratologie untersucht die Wirkung potentiell schĂ€digender Stoffe. Die reproduktionstoxikologische PrĂŒfung ist seit dem Contergan-Skandal fĂŒr neue Arzneimittel vorgeschrieben. Diese Art der PrĂŒfung ist im Artikel ToxizitĂ€tsbestimmung beschrieben. CMR-PrĂŒfung ist aber inzwischen auch fĂŒr alle Chemikalien dort Vorschrift, wo erhöhte GefĂ€hrdung besteht, etwa beim Transport (Gefahrgut nach ADR) oder beim Umgang bzw. freien Hantieren. FĂŒr Letzteres gibt es die folgenden Vorschriften zur Produktkennzeichnung.
Chemische Teratogene
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bis zur EinfĂŒhrung des globalen harmonisierten Systems zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien[2] wurden chemische Substanzen entsprechend der europĂ€ischen Festlegung in der Richtlinie 67/548/EWG, in Deutschland umgesetzt durch die GefStoffV, eingestuft. Die folgende Tabelle stellt die entsprechenden Zuordnungen gegenĂŒber:[3]
| GHS[A 1] | Richtlinie 67/548/EWG |
|---|---|
| Repr. 1A â H360F Kann die Fruchtbarkeit beeintrĂ€chtigen | Repr. Cat. 1; R60 Kann die FortpflanzungsfĂ€higkeit beeintrĂ€chtigen |
| Repr. 1B â H360F Kann die Fruchtbarkeit beeintrĂ€chtigen | Repr. Cat. 2; R60 Kann die FortpflanzungsfĂ€higkeit beeintrĂ€chtigen |
| Repr. 1A â H360D Kann das Kind im Mutterleib schĂ€digen | Repr. Cat. 1; R61 Kann das Kind im Mutterleib schĂ€digen |
| Repr. 1B â H360D Kann das Kind im Mutterleib schĂ€digen | Repr. Cat. 2; R61 Kann das Kind im Mutterleib schĂ€digen |
| Repr. 2 â H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeintrĂ€chtigen, oder: H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schĂ€digen | Repr. Cat. 3; R62 Kann möglicherweise die FortpflanzungsfĂ€higkeit beeintrĂ€chtigen, oder: R63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schĂ€digen |
| Lact. â H362 Kann SĂ€uglinge ĂŒber die Muttermilch schĂ€digen | R64 Kann SĂ€uglinge ĂŒber die Muttermilch schĂ€digen |
- â Die Zusatzbuchstaben differenzieren die Wirkart. Kleinschreibung steht fĂŒr vermutliche Wirkung. Kombinationen, wie DF oder Df sind möglich. Die Einstufung in 1A oder 1B richtet sich nach der höheren Gefahr (D und/oder F werden in 1A eingestuft und mit H360 gekennzeichnet).
Einstufung GHS
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im GHS erfolgt die Einstufung in die einzelnen Kategorien wie folgt:[4]
Kategorie 1A
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stoffe werden als reproduktionstoxisch Kategorie 1A eingestuft, wenn sie, aufgrund von Befunden beim Menschen, bekanntermaĂen die FortpflanzungsfĂ€higkeit des Menschen beeintrĂ€chtigen und/oder EntwicklungsschĂ€den bei den Nachkommen bewirken. Substanzen in der Kategorie 1A werden mit dem Piktogramm GHS08 und dem Signalwort Gefahr gekennzeichnet.
Kategorie 1B
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stoffe werden in die Kategorie 1B eingestuft, wenn sie, basierend auf Tierstudien, wahrscheinlich die FortpflanzungsfÀhigkeit des Menschen beeintrÀchtigen und/oder EntwicklungsschÀden bei den Nachkommen bewirken. Substanzen in der Kategorie 1B werden auch mit dem Piktogramm GHS08 und dem Signalwort Gefahr gekennzeichnet.
Kategorie 2
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stoffe werden schlieĂlich als reproduktionstoxisch Kategorie 2 eingestuft, wenn es, aufgrund von Befunden beim Menschen und/oder von Tierstudien, Nachweise fĂŒr die BeeintrĂ€chtigung der FortpflanzungsfĂ€higkeit oder der Entwicklung gibt, die Nachweise aber nicht stichhaltig genug fĂŒr eine Einstufung in Kategorie 1 sind. Substanzen in der Kategorie 2 werden ebenfalls mit dem Piktogramm GHS08 und dem Signalwort Achtung gekennzeichnet.
Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Vor der EinfĂŒhrung des GHS regelte die Richtlinie 67/548/EWG die Einstufungen in Europa. Die Kategorien bedeuten:
Kategorie 1
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stoffe der Kategorie 1 wirken beim Menschen bekanntermaĂen fruchtschĂ€digend. Es sind hinreichende Anhaltspunkte fĂŒr einen Kausalzusammenhang zwischen der Exposition eines Menschen gegenĂŒber dem Stoff und SchĂ€den an der Leibesfrucht vorhanden. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T.
Kategorie 2
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stoffe der Kategorie 2 sollten fĂŒr den Menschen als fruchtschĂ€digend angesehen werden. Es bestehen hinreichende Anhaltspunkte zu der begrĂŒndeten Annahme, dass die Exposition eines Menschen gegenĂŒber dem Stoff zu SchĂ€den an der Leibesfrucht fĂŒhren kann. Diese Annahme beruht im Allgemeinen auf Langzeitversuchen und/oder sonstigen relevanten Informationen. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol T.
Kategorie 3
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Stoffe der Kategorie 3 geben wegen möglicher fruchtschĂ€digender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis. GenĂŒgend Informationen fĂŒr eine befriedigende Beurteilung liegen jedoch nicht vor. Aus geeigneten Versuchen liegen einige Anhaltspunkte vor, die jedoch nicht ausreichen, um den Stoff in Kategorie 2 einzustufen. Einstufung und Kennzeichnung mit Gefahrensymbol X.
Beispiele
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Chemikalien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Kategorie:Stoff mit reproduktionstoxischer Wirkung (Liste der in Wikipedia vorhandenen, mit H360, H360F, H360D, H360FD, H360Fd, H360Df oder H362 eingestuften Stoffe)
- Kategorie:Stoff mit Verdacht auf reproduktionstoxische Wirkung (Liste der in Wikipedia vorhandenen, mit H361, H361f, H361d, H361fd eingestuften Stoffe)
- Alkohol
- Vitamin-K-Antagonisten
- Dioxine, insbesondere das Seveso-Gift TCDD
- Retinoide (zur Aknetherapie, Mittel zur MĂŒcken- und FlohbekĂ€mpfung, Vitamin A)
- Thalidomid (Handelsname u. a. Contergan)
- Tabakrauch, aktiv- als auch passivrauchend
Krankheitserreger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Röteln (siehe: Röteln wÀhrend der Schwangerschaft)
- Humanes Cytomegalievirus (CMV)
- HIV
- Hepatitis-B-Virus (HBV)
- Toxoplasma gondii
Strahlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Röntgenstrahlung â im medizinischen Einsatz fĂŒr das Bedienungspersonal relevant
- Betastrahlung und Gammastrahlung â beim Umgang mit RadioaktivitĂ€t relevant
- Kosmische Strahlung â hochenergetische Strahlung aus dem Weltraum, fĂŒr Astronauten und Piloten relevant; fĂŒr letztere jedoch durch die AtmosphĂ€re etwas vermindert.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Thomas H. Shepard, Ronald J. Lemire: Catalog of Teratogenic Agents. 12. Auflage. Johns Hopkins University Press, Baltimore 2007, ISBN 0-8018-8742-9, S. 24 (englisch, eingeschrÀnkte Vorschau in der Google-Buchsuche).
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Michael Hagner: MiĂbildungen, körperliche. In: Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage, Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.): EnzyklopĂ€die Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin/New York 2005, ISBN 3-11-015714-4, S. 996 f.; hier: S. 996.
- â Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des europĂ€ischen Parlamentes und des Rates vom 16. Dezember 2008 ĂŒber die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen, zur Ănderung und Aufhebung der Richtlinien 67/548/EWG und 1999/45/EG und zur Ănderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006, abgerufen am 28. Januar 2017
- â BAuA â Poster / Publikationen / Bundesanstalt fĂŒr Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin â Das Global Harmonisierte System (GHS) in der EU â Orientierungshilfe. In: baua.de. August 2015, abgerufen am 24. Dezember 2015.
- â BAuA: Leitfaden zur Anwendung der CLP-Verordnung DAS NEUE EINSTUFUNGS- UND KENNZEICHNUNGSSYSTEM FĂR CHEMIKALIEN NACH GHS â KURZ ERKLĂRT â ( vom 10. August 2015 im Internet Archive) (PDF-Datei)