Seelsorger
Ein Seelsorger ist eine Person in einer Religion, die Seelsorge ausĂŒbt. Dies kann hauptamtlich durch besonders beauftragte AmtstrĂ€ger geschehen, die in der Regel dafĂŒr eine bestimmte Ausbildung und eine Ordination oder Weihe erhalten, sie erfolgt aber auch durch Mitglieder der Religionsgemeinschaften ohne eigene Beauftragung. Die Aufgabe eines Seelsorgers umfasst geistliche Begleitung und UnterstĂŒtzung von Menschen insbesondere in Lebenskrisen, religiöse Unterweisung und die Leitung oder Mitgestaltung von Gottesdiensten. Bei AmtstrĂ€gern gehört zu den Aufgaben auch eine Vorsteher-, Leitungs- und Aufsichtsfunktion mit Gesamtverantwortung.
Die Aufgaben beziehen sich je nach Beauftragung auf rĂ€umlich abgegrenzte Seelsorgeeinheiten (Territorialseelsorge, Gemeindeseelsorge) oder die Seelsorge fĂŒr Menschen in bestimmter Lebenssituation (Spezialseelsorge, âkategoriale Seelsorgeâ, etwa als Krankenhausseelsorger, MilitĂ€rseelsorger oder Notfallseelsorger). FĂŒr diese Arbeitsfelder betreiben die Kirchen Beratungs- und Hilfeeinrichtungen mit entsprechend ausgebildeten Mitarbeitern.[1]
Christentum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den katholischen und evangelischen Kirchen sind die hauptamtlichen Seelsorger die Bischöfe und Pfarrer. Bischöfe (in Ăsterreich Superintendenten) haben eine Gesamtverantwortung fĂŒr die Seelsorge in einem Bistum bzw. einer Landeskirche oder Superintendentur, Pfarrer in einer Pfarrei bzw. Kirchengemeinde. Auch Pastor (von lateinisch pastor âHirtâ) ist eine ĂŒbliche Amtsbezeichnung fĂŒr einen hauptamtlichen Seelsorger mit Leitungsaufgaben.
Katholisches VerstÀndnis
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]GemÀà katholischem VerstÀndnis sind Seelsorger Personen, die, von der Kirche beauftragt, seelsorgliche Aufgaben wahrnehmen.
Das katholische Kirchenrecht unterscheidet zwei Begriffe: Zum einen Seelsorge (cura animarum), die von Laien und Klerikern ausgeĂŒbt werden kann und mit Teilaufgaben aus den kirchlichen Diensten verbunden ist, zum anderen âHirtensorgeâ (cura pastoralis), die im Sinne einer umfassenden Leitungsaufgabe kirchlichen AmtstrĂ€gern (Bischof, Priester oder Diakon) vorbehalten ist.
Die Seelsorge in einer Pfarrgemeinde ist im katholischen Kirchenrecht primĂ€r einem Pfarrer als âeigenem Hirtenâ der Gemeinde (pastor proprius) anvertraut:
âDie Pfarrei ist eine bestimmte Gemeinschaft von GlĂ€ubigen, die in einer Teilkirche auf Dauer errichtet ist und deren Seelsorge (cura pastoralis) unter der AutoritĂ€t des Diözesanbischofs einem Pfarrer als ihrem eigenen Hirten anvertraut wird.â
Zur âumfassenden Seelsorgeâ (plena animarum cura) ist dabei die Priesterweihe erforderlich (CIC can. 150).
Davon abgeleitet und unter Leitung eines verantwortlichen Pfarrers werden seelsorgliche Aufgaben (cura animarum) auch von hauptamtlich gesendeten oder beauftragten Mitarbeitern, die nicht Kleriker sind, wahrgenommen (z. B. Gemeindereferenten, Pastoralreferenten u. Ă.) Ihnen können auch partielle Leitungsaufgaben ĂŒbertragen werden.
Das Zweite Vatikanische Konzil hat das Priestertum aller GlÀubigen als erweiterten Raum seelsorglichen Handelns eröffnet, der nicht auf die Spendung von Sakramenten durch Kleriker eingegrenzt ist, sondern eigenstÀndiges Engagement der getauften und gefirmten GlÀubigen auch im Rahmen von Seelsorge als Heilen, Trösten und Ratgeben ermöglicht.[3]
Das Konzil schreibt:
âDer Apostolat der Laien ist Teilnahme an der Heilssendung der Kirche selbst. Zu diesem Apostolat werden alle vom Herrn selbst durch Taufe und Firmung bestellt. [...] Die Laien sind besonders dazu berufen, die Kirche an jenen Stellen und in den VerhĂ€ltnissen anwesend und wirksam zu machen, wo die Kirche nur durch sie das Salz der Erde werden kann. So ist jeder Laie kraft der ihm geschenkten Gaben zugleich Zeuge und lebendiges Werkzeug der Sendung der Kirche selbst "nach dem MaĂ der Gabe Christi" (Eph 4,7 EU)â
Judentum
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Judentum wird Seelsorge hauptsĂ€chlich vom Rabbiner ausgeĂŒbt. Seine Funktion ist in erster Linie die Lehre der Tora und die Leitung von Gottesdiensten zusammen mit dem Chasan (Kantor) sowie die Predigt. Ferner gehören zu seinen Aufgaben die Seelsorge an einzelnen Menschen durch Krankenbesuche, Trauerbegleitung, Sorge fĂŒr Ăltere und Beistand in Lebenskrisen die DurchfĂŒhrung von Hochzeiten und Beerdigungen.[5]
Islam
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Begriff âSeelsorgeâ ist im Islam unbekannt, und es gibt kaum professionelle muslimische Seelsorger. Die damit in anderen Religionen verbundenen Handlungsfelder spielen jedoch auch dort eine Rolle. Jeder glĂ€ubige Muslim ist von Gott dazu befĂ€higt und berufen, Verantwortung in sozialer und geistiger Hinsicht gegenĂŒber seinen Mitmenschen zu ĂŒbernehmen, so dass die Sorge um die Seele in individueller wie in sozialer Hinsicht Bestandteil islamischen Alltags ist.[6] Soziales Engagement, Nachbarschaftspflege, Verwandtenpflege, Krankenbesuch und Altenpflege sind in der Geschichte und alltĂ€glichen Praxis der muslimischen Gemeinschaft stark verankert. Sie bilden die Grundlage fĂŒr ein islamisches Seelsorgekonzept, zu dem aber auch Diakonie und Liturgie gehören, die nach Ansicht des Soziologen und Theologen Cemil Ćahinöz Bestandteile islamischer Seelsorge sein mĂŒssen. In Mitteleuropa entsteht ein verstĂ€rkter Bedarf an ausgebildeten muslimischen Seelsorgern, da etwa in KrankenhĂ€usern und GefĂ€ngnissen, in der Notfallseelsorge und auch in der Gemeindeseelsorge institutionalisierte und professionalisierte Kompetenz nachgefragt wird.[7]
Die HaupttrĂ€ger islamischer Seelsorge sind der Imam als wichtigster Ansprechpartner, ferner die Gemeinschaft und die Familie. Diese brauchen UnterstĂŒtzung durch Menschen, die sich fĂŒr islamische Seelsorge eignen und dafĂŒr qualifiziert sind.[8]
Einsatzfelder fĂŒr Seelsorger
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- âDer Seelsorgerâ war eine Zeitschrift (gegrĂŒndet 1925 in Wien), siehe Diakonia (Zeitschrift)
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Mahmoud Abdallah: Islamische Seelsorgelehre. Theologische Grundlegung und Perspektiven in einer pluralistischen Gesellschaft (= Theologie des Zusammenlebens - christliche und musliminische BeitrĂ€ge, Bd. 4). Matthias GrĂŒnewald Verlag, Ostfildern 2022, ISBN 978-3-7867-3292-1.
- Heribert Hallermann, Seelsorger(in) â ein geschĂŒtzter Begriff? Kirchenrechtliche KlĂ€rungen, in: Lebendige Seelsorge 55 (2004), Heft 3, 210â214.
- Cemil Ćahinöz: Seelsorge im Islam. Theorie und Praxis in Deutschland. Springer Fachmedien Wiesbaden GmbH, Wiesbaden 2018, ISBN 978-3-658-22135-5 (Dissertation, Bielefeld 2018)
- Elisabeth Schieffer: Seelsorger. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fĂŒr Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 9. Herder, Freiburg im Breisgau 2000, Sp. 390 f.
- Georg Wenz, Talat Kamran (Hrsg.): Seelsorge und Islam in Deutschland. Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen. Speyer 2012 (152 Seiten)
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â ekd.de: Seelsorgebereiche, abgerufen am 27. Mai 2020.
- â Deutscher Text; Lateinischer Text
- â Elisabeth Schieffer: Seelsorger. In: Walter Kasper (Hrsg.): Lexikon fĂŒr Theologie und Kirche. 3. Auflage. Band 9. Herder, Freiburg im Breisgau 2000, Sp. 390 f.
- â vatican.va: Lumen gentium
- â liberale-juden.de: Funktion und AutoritĂ€t des Rabbiners, abgerufen am 27. Mai 2020.
- â mannheimer-institut.de: Seelsorge und Islam in Deutschland. Entwicklungen, Herausforderungen und Chancen, abgerufen am 27. Mai 2020.
- â Cemil Ćahinöz: Seelsorge im Islam. Theorie und Praxis in Deutschland. Wiesbaden GmbH, Wiesbaden 2018, S. 185f.
- â islam.de: Seelsorge, abgerufen am 27. Mai 2020.