Tagessatz
Bei der Ermittlung eines Geldbetrages ist der Tagessatz (in Ăsterreich wird auch die Bezeichnung Tagsatz verwendet) die pro Tag angesetzte Berechnungseinheit. Der Begriff wird in verschiedenen Bereichen benutzt.
Kosten, Honorare
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Honorare und KostensĂ€tze fĂŒr Dienstleistungen, die nicht pauschal, sondern nach Zeitaufwand vergĂŒtet werden, werden meist nach Stunden- oder TagessĂ€tzen berechnet. Der Tagessatz ist dabei der Einzelpreis eines Personentags. Der Stundensatz betrĂ€gt ĂŒblicherweise ein Achtel des Tagessatzes.
TagessÀtze bei Dienstreisen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bei Dienstreisen wird Arbeitnehmern der Mehraufwand in Form pauschalierter TagessĂ€tze erstattet. Die Höhe der TagessĂ€tze richtet sich nach den durchschnittlichen Kosten im jeweiligen Reiseland und teilweise â insbesondere im öffentlichen Dienst â auch nach der Dienststellung des Betroffenen.
TagessÀtze in der Wohnungslosenhilfe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Wohnungslosenhilfe wird von einigen StĂ€dten, Gemeinden oder Behörden als tageweise finanzielle UnterstĂŒtzung in Form von TagessĂ€tzen ausgezahlt.
TagessÀtze im Strafrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im deutschen, österreichischen, liechtensteinischen und schweizerischen Strafrecht werden Geldstrafen nach TagessÀtzen berechnet und verhÀngt.
Ziel ist es, Menschen mit unterschiedlichem Einkommen verhĂ€ltnismĂ€Ăig gleich hart zu bestrafen. Dazu werden â zumindest theoretisch â das monatliche oder jĂ€hrliche Einkommen und eventuell zwingend notwendige Ausgaben eruiert und das durchschnittliche Einkommen pro Tag errechnet. In Deutschland wird gemÀà § 40 StGB das Nettoeinkommen angesetzt (seit 1. Oktober 2023 legt § 40 Absatz 2 Satz 3 StGB fest, dass das Gericht darauf achten muss, dass das unerlĂ€ssliche Existenzminimum verbleibt). Im Urteil werden dann Anzahl und Höhe der TagessĂ€tze angegeben. Ratenzahlungen oder die Umwandlung in gemeinnĂŒtzige Arbeit können bei Bedarf gewĂ€hrt werden, was in Deutschland normalerweise auf Antrag auch getan wird. Ist die Forderung auch mittels Gerichtsvollzieher uneinbringlich, wird eine Ersatzfreiheitsstrafe verhĂ€ngt. Wenn der Betroffene zwar zuvor nicht zahlen konnte oder wollte, sich aber wĂ€hrend dieser Ersatzfreiheitsstrafe zur Zahlung des anteiligen Restes entscheidet bzw. dieser Rest von Angehörigen oder Freunden ĂŒbernommen wird, kommt er nach Zahlungseingang bei der zustĂ€ndigen Stelle vorzeitig frei.
Eine Geldstrafe kann zwar formal nicht freiwillig als Ersatzfreiheitsstrafe verbĂŒĂt werden, dennoch kann ein Betroffener dies durch Nichtzahlung praktisch erzwingen, wenn die Forderung nicht durch PfĂ€ndung, z. B. seines Lohnes, vollstreckt werden kann.
TagessÀtze in verschiedenen LÀndern
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- In Ăsterreich ist der Tagessatz in § 19 StGB geregelt. Eine Geldstrafe betrĂ€gt mindestens 2 TagessĂ€tze. Diese sind jeweils mit 4 Euro bis 5.000 Euro festzusetzen. Die Bemessung erfolgt im Zeitpunkt des Urteils erster Instanz, kann jedoch bei sich unverschuldet verĂ€ndernden FinanzverhĂ€ltnissen nach § 31a StGB neu bemessen werden. Bei Uneinbringlichkeit wird fĂŒr zwei TagessĂ€tze ein Tag Freiheitsstrafe berechnet.
- In Liechtenstein ist die Regelung von § 19 StGB wortgleich. Die Höhe betrÀgt mindestens 15 Franken und höchstens 5.000 Franken[1] (bis Februar 2023 mindestens 10 und höchstens 1.000 Franken).
- In der Bundesrepublik Deutschland wurden TagessĂ€tze fĂŒr Geldstrafen durch die GroĂe Strafrechtsreform zum 1. Januar 1975 eingefĂŒhrt. Sie sind in § 40 StGB geregelt. Es sind mindestens 5 und, sofern nicht im Gesetz anders vermerkt, höchstens 360 TagessĂ€tze zu verhĂ€ngen. Die Höhe liegt zwischen 1 Euro und 30.000 Euro. In § 43 StGB ist die Ersatzfreiheitsstrafe festgelegt, wobei ein Tag Freiheitsstrafe zwei TagessĂ€tzen Geldstrafe entspricht. Bei Geldstrafen, die vor dem 1. Februar 2024 rechtskrĂ€ftig geworden sind, entspricht ein Tag Ersatzfreiheitsstrafe einem Tagessatz (Art. 316o Abs. 2 EGStGB).
- In der Schweiz ist in Art. 34 StGB die Bemessung geregelt. Sofern nicht im Gesetz anders festgelegt, ist das MindestmaĂ 3 TagessĂ€tze (bis 2017 ein Tagessatz) und das HöchstmaĂ 180 (bis 2017 360) TagessĂ€tze.[2] Die Höhe betrĂ€gt seit 2018 mindestens 30 Franken, ausnahmsweise kann sie, wenn dies die persönlichen und wirtschaftlichen VerhĂ€ltnisse des TĂ€ters gebieten, bis auf 10 Franken gesenkt werden (bis 2017 gab es kein gesetzliches MindestmaĂ, aus einem höchstgerichtlichen Urteil wurde ein MindestmaĂ von 10 Franken herausgelesen).[3] Der Tagessatz betrĂ€gt maximal 3.000 Franken. Laut Art. 36 StGB entspricht ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe. Auf Gesuch des Verurteilten kann die Geldstrafe in gemeinnĂŒtzige Arbeit umgewandelt werden (Art. 79a).[4]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Literatur von und ĂŒber Tagessatz im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â 2023.048 | Lilex - Gesetzesdatenbank des FĂŒrstentum Liechtenstein. Abgerufen am 5. Oktober 2023.
- â Bundeskanzlei - P: SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937. Abgerufen am 6. Januar 2018.
- â Minimaler Tagessatz. Als «PrĂ€zisierung» kaschierte Ănderung der Praxis zur Geldstrafe, Neue ZĂŒrcher Zeitung, 16. Juli 2009
- â Bundeskanzlei - P: SR 311.0 Schweizerisches Strafgesetzbuch vom 21. Dezember 1937. Abgerufen am 6. Januar 2018.