Toilettenverbot
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Das Toilettenverbot ist eine MaĂnahme, die international als Folter anerkannt ist.
Dem Gefangenen, Verhöropfer, VerdĂ€chtigten oder Bestraften wird verboten, die Toilette zu benutzen, was nach einiger Zeit dazu fĂŒhrt, dass er sein BedĂŒrfnis nicht mehr unterdrĂŒcken kann.
Diese Form der Folter dient vor allem der DemĂŒtigung und Erniedrigung und wird teilweise sogar vor bzw. wĂ€hrend eines Verhörs angewandt. HĂ€ufig mĂŒssen sich die so Bestraften teilweise oder ganz nackt ausziehen.
Beispielsweise wurden Anfang der 2000er-Jahre HÀftlinge in Argentinien mit Toilettenverbot belegt, nachdem im dortigen GefÀngnis ein Aufstand niedergeschlagen worden war.
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Horst Herrmann: Die Folter. Eine EnzyklopÀdie des Grauens. Eichborn, Frankfurt am Main 2004, ISBN 978-3-8218-3951-6, S. 326 ff.