Treppenabsatz


Im Treppenbau bezeichnet Absatz oder Podest eine horizontale Plattform, die den Treppenlauf unterbricht und eine Treppe in kleinere Segmente unterteilt. Dies dient der Bequemlichkeit fĂŒr den Nutzer, der Sicherheit bei StĂŒrzen und fĂŒr RichtungsĂ€nderungen der Laufrichtung bei geradlĂ€ufigen Treppen.
Anordnung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein gerades Zwischenpodest soll bei lĂ€ngeren TreppenlĂ€ufen gemÀà DIN 18065 Ziffer 6.3.2 spĂ€testens alle 18 bzw. gemÀà ĂNORM B 5371 alle 20 Stufen angeordnet werden und mindestens 90 cm lang sein. LĂ€ngere TreppenlĂ€ufe sind sonst nicht mehr bequem zu begehen. In den Landesbauordnungen ist zum Erfordernis von Zwischenpodesten in AbhĂ€ngigkeit zur Stufenanzahl nichts vermerkt.
Bemessung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die GröĂe dieser Podeste richtet sich in erster Linie nach dem Platzbedarf, der fĂŒr den Transport sperriger GĂŒter benötigt wird. Das Treppenpodest muss in Breite und Tiefe mindestens der nutzbaren Treppenlaufbreite entsprechen.[1] Dies gilt jedoch nicht bei Monumentaltreppen oder anderen ĂŒberbreiten Treppen.
AuĂerdem sollte ein Podest eine LĂ€nge haben, die die durchschnittliche SchrittlĂ€nge berĂŒcksichtigt (etwa 65 cm). Die Schrittfolge auf den Stufen (rechter FuĂ, linker FuĂ usw.) sollte so eingehalten werden können, dass auf eine ungerade Anzahl von Stufen eine gerade Anzahl von Schritten auf dem Podest folgt oder umgekehrt, da sich sonst ein âHinkgefĂŒhlâ im weiteren Treppenverlauf ergeben kann (wenn man nach einem Podest immer wieder mit dem gleichen FuĂ die jeweils erste Stufe betritt). Die Berechnung der LĂ€nge des Podestes ergibt sich nach SchrittmaĂformel P=a+n*65 cm [PodestlĂ€nge = Auftritt(letzte Stufe)+Anzahl Schritte Ă 65 cm].
Barrierefreiheit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]GemÀà DIN 18065 muss bei notwendigen Treppen â mit Ausnahme von WohngebĂ€uden mit maximal 2 Wohnungen â spĂ€testens nach 18 Stufen ein Zwischenpodest angeordnet werden.[2] Um Menschen mit eingeschrĂ€nkten motorischen oder sensorischen FĂ€higkeiten zusĂ€tzliche Ruhe- und Sicherheitsebenen zu bieten, empfiehlt es sich, in barrierefreien ArbeitsstĂ€tten bereits nach höchstens 12 Stufen Zwischenpodeste vorzusehen.[3]
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Baunetz Wissen, Baunetz.de
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â DIN 18065, TreppenmaĂe - treppauf.de. Abgerufen am 11. Dezember 2025.
- â BauNetz: Podest | Treppen | Treppenelemente. Abgerufen am 11. Dezember 2025.
- â Laufgestaltung und Stufenausbildung barrierefreier AuĂentreppen. In: Barrierefreie MobilitĂ€t. Abgerufen am 11. Dezember 2025.