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VerfÀlschung

aus Wikipedia, der freien EnzyklopÀdie

Als VerfÀlschung bezeichnet man das absichtliche oder unabsichtliche VerÀndern eines bereits existierenden Gegenstandes oder einer bereits bestehenden Nachricht.

Im Gegensatz zur FĂ€lschung bezieht sich die VerfĂ€lschung auf ein existierendes Objekt; als FĂ€lschung bezeichnet man die bewusste Herstellung eines Objektes oder einer Information zur TĂ€uschung Dritter. Werden Informationen gefĂ€lscht, das heißt neu erfunden, spricht man auch von LĂŒge oder Fake.

Die absichtliche VerfĂ€lschung von Objekten wird naturgemĂ€ĂŸ gezielt angewendet, um dadurch gegenĂŒber Dritten einen Vorteil zu erlangen oder sie zu schĂ€digen. Somit ist sie oftmals fĂŒr die Betroffenen schwerer zu identifizieren. Handelt es sich um materielle GegenstĂ€nde, so können VerfĂ€lschungen allein dadurch schwer zu erkennen sein, weil sie sich auf einen Originalgegenstand beziehen, dem (anfĂ€nglich) ein großes Grundvertrauen entgegengebracht wird. So basierte der Busang-Schwindel von 1997 auf der systematischen VerfĂ€lschung von geologischen Gesteinsproben, mit denen die Existenz einer riesigen GoldlagerstĂ€tte vorgetĂ€uscht wurde.

Die unabsichtliche VerfĂ€lschung bezeichnet die VerĂ€nderung von Informationen durch HinzufĂŒgen oder Weglassen von (manchmal) nicht unwesentlichen Teilen ohne die konkrete Absicht dadurch einen Vorteil zu erlangen. Auf materielle GegenstĂ€nde bezogen versteht man unter der unabsichtlichen VerfĂ€lschung die VerĂ€nderung des Originalgegenstandes durch HinzufĂŒgen oder Entfernen von (nicht originalen) Teilen (Zubehör), Schriften oder Zeichnungen.

Das Problem bei der unabsichtlichen VerfĂ€lschung besteht zuerst in der Verifizierung bzw. Falsifizierung der hinzugefĂŒgten oder entfernten Teile/Informationen und anschließend in der Bewertung der Wichtigkeit und Bedeutung der identifizierten Teile auf den Originalgegenstand.

Der Begriff hat ebenfalls eine erhebliche Bedeutung im Bereich der LebensmittelĂŒberwachung und der Lebensmittelchemie, in dem eine LebensmittelverfĂ€lschung, die ja bereits in Ă€lterer Zeit[1] vorkam, eine (meist) strafbare und unerwĂŒnschte Manipulation von Lebensmitteln zum Nachteil von Kunden und Verbrauchern meint[2], beispielsweise wenn GemĂŒse aus konventionellem Anbau als teure Bioware deklariert verkauft wird.

Warnhinweise auf Banknoten

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Auf dem 50- und dem 100-DM-Scheinen der zweiten Serie stand ein kleingedruckter Hinweis: Wer Banknoten nachmacht oder verfĂ€lscht, oder nachgemachte oder verfĂ€lschte sich verschafft und in Verkehr bringt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren bestraft. Dieser Hinweis ist ebenfalls auf der RĂŒckseite aller Scheine der dritten Serie („BBk I“) vorhanden. Das Zitat der damaligen Regelung fĂŒr GeldfĂ€lschung aus dem StGB sollte der PrĂ€vention dienen und hat rechtlich keine Bedeutung, bei der vierten Serie („BBk III“) ist er ersatzlos entfallen.

Einzelnachweise

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  1. ↑ Irmgard Bitsch: GesundheitsschĂ€digung und TĂ€uschung im mittelalterlichen Lebensmittelverkehr. In: Irmgard Bitsch, Trude Ehlert, Xenja von Ertzdorff (Hrsg.): Essen und Trinken in Mittelalter und Neuzeit. VortrĂ€ge eines interdisziplinĂ€ren Symposions vom 10.–13. Juni 1987 an der Justus-Liebig-UniversitĂ€t Gießen. Sigmaringen 1987, S. 191–200.
  2. ↑ LebensmittelverfĂ€lschung. In: R. Sieverts, H. J. Schneider (Hrsg.): Handwörterbuch der Kriminologie. Band 2. 2. Auflage. De Gruyter, Berlin / New York 1971, ISBN 3-11-007107-X, S. 227 ff. (eingeschrĂ€nkte Vorschau in der Google-Buchsuche).