Beichtgeheimnis
Als Beichtgeheimnis, Beichtsiegel oder Sigillum confessionis bezeichnet man die pflichtmĂ€Ăige Verschwiegenheit des Geistlichen in Bezug auf alles, was ihm in der Beichte anvertraut wird. Das Beichtgeheimnis wurde allgemeinkirchlich erstmals 1215 auf dem IV. Laterankonzil formuliert[1] und ist seitdem im römisch-katholischen Kirchenrecht verankert.[2] Im Bereich der evangelischen Kirchen[3] differenziert man zwischen dem Seelsorgegeheimnis und dem Beichtgeheimnis.
Der heilige Johannes Nepomuk gilt als Schutzpatron des Beichtgeheimnisses. Zu seinen Attributen gehört folglich eine Zunge.[4] Römisch-katholische Priester, die ihr Leben als MĂ€rtyrer hauptsĂ€chlich oder allein um des Schutzes des Beichtgeheimnisses willen verloren, sind unter anderen Henry Garnet[5] (â  1606), Johannes Sarkander[6] (â  1620), Andreas Faulhaber[6] (â  1757), Pedro Marieluz GarcĂ©s[7] (â  1825), Mateo Correa Magallanes[8] (â  1927), Felipe CĂscar Puig[6] (â  1936), Fernando Olmedo Reguera[9] (â  1936) und Hermann Josef Wehrle (â 1944 in Berlin-Plötzensee).
Kirchenrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Römisch-katholische Kirche
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Beichtgeheimnis ist im kanonischen Recht unbedingt behauptet (âDas Beichtgeheimnis ist unverletzlichâ, can. 983 §1 CIC 1983)[10] und die direkte Verletzung desselben mit der Tatstrafe der Exkommunikation belegt (can. 1386 §1 CIC). Es wurde schon im Mittelalter in der Kirche anerkannt und gilt somit als eine der rechtsgeschichtlich Ă€ltesten Datenschutzinstitutionen. Es betrifft im strengen Sinn nur den Beichtvater;[11] allerdings bindet die Pflicht zur strikten Geheimhaltung gegebenenfalls auch âDolmetscher und alle anderen âŠ, die auf irgendeine Weise aus der Beichte zur Kenntnis von SĂŒnden gelangt sindâ (can. 983 §2 CIC). Da auch solche Beteiligte mit Exkommunikation bestraft werden können, wenn sie die Geheimhaltung verletzen (can. 1386 §2 CIC), gibt es in der Praxis keinen relevanten Unterschied zum Beichtgeheimnis im engeren Sinn.[6] In allen FĂ€llen ist es unerheblich, ob bei der Beichte auch die Absolution erteilt wurde; Voraussetzung ist nur der Wille der Betreffenden zur sakramentalen Beichte.[2]
Nicht zur Geheimhaltung verpflichtet ist der Beichtende selbst, auch nicht in Bezug auf ĂuĂerungen des Beichtvaters. Niemand kann Letzteren von seiner Schweigepflicht gegenĂŒber Dritten entbinden, auch nicht der Beichtende selbst. Auch diesen selbst gegenĂŒber ist das Beichtgeheimnis einzuhalten. Eine Entbindung ist nur denkbar, wenn sie im Interesse der Betroffenen liegt und diese es wĂŒnschen, aber auch dann nur fĂŒr die konkrete Situation, also beispielsweise ein persönliches GesprĂ€ch, das ein Pönitent mit dem Beichtvater auĂerhalb der Beichte ĂŒber deren Inhalt fĂŒhrt. In jedem Fall gilt ein Beichtvater nach kirchlichem Recht fĂŒr das in der Beichte erworbene Wissen als zeugnisunfĂ€hig, daran Ă€ndert auch eine ausdrĂŒckliche Entbindung nichts.[2]
Evangelische Landeskirchen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Bereich der evangelischen Landeskirchen ist Seelsorge und Beichte anerkannt, wenngleich auch ohne sakramentalen Charakter. Anerkannt waren deshalb auch das Seelsorge- und Beichtgeheimnis. Seit 2009 regelt auch das Seelsorgegeheimnisgesetz der EKD die rechtlichen Grundlagen der Seelsorge in der Evangelischen Kirche.[12] Unterschieden wird hierbei zwischen Seelsorge und Beichte. WĂ€hrend im Rahmen der Seelsorge bekannt gewordene Tatsachen nicht ohne den Willen des sich Anvertrauenden weitergegeben werden dĂŒrfen, gilt das Beichtgeheimnis als âunverbrĂŒchlichâ, eine Entbindung durch den Beichtenden ist daher nicht möglich.
Evangelische Pfarrer sind bereits kraft ihrer Ordination mit Seelsorge beauftragt, und die Wahrung des Seelsorgegeheimnisses gehört zu ihren zentralen Dienstpflichten aus den Pfarrdienstgesetzen der Landeskirchen. DarĂŒber hinaus können im evangelischen Bereich auch weitere Mitarbeiter mit Seelsorge und Beichte beauftragt werden.
SchlieĂlich existiert im Bereich der Kirchenverwaltung eine allgemeine, auch bei staatlichen Behörden zu beachtende âAmtsverschwiegenheitâ, von der durch die vorgesetzte Behörde entbunden werden kann.
Weltliches Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im staatlichen Recht wird die Bedeutung des Beichtgeheimnisses von Land zu Land uneinheitlich bewertet, in den Vereinigten Staaten und Australien bestehen mit Stand von Juni 2018 auch zwischen den unterstaatlichen Einheiten verschiedene Gesetzgebungen.
Australien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bundesrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im August 2017 empfahl die höchste staatliche Ermittlungskommission Royal Commission dem Gesetzgeber die EinfĂŒhrung einer strafbewehrten Meldepflicht, die auch gelten solle, wenn ein Priester in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfĂ€hrt.[13] Die australischen Bischöfe sprachen sich unter Berufung auf das Beichtgeheimnis gegen diese Ausweitung der Meldepflicht aus.[14]
Territoriales Recht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das die Hauptstadt Canberra einschlieĂende Australian Capital Territory beschloss im Juni 2018 eine Anzeigepflicht fĂŒr Priester, die in der Beichte von sexuellem Missbrauch erfahren, und ein Inkrafttreten des Gesetzes zum 31. MĂ€rz 2019.[15] In SĂŒdaustralien gilt ein entsprechendes Gesetz seit Juni 2018.[16] In Tasmanien und Westaustralien war eine Anzeigepflicht trotz Beichtgeheimnisses in Vorbereitung, der Bundesstaat Victoria lehnte zunĂ€chst deren örtliche EinfĂŒhrung vor einer bundesweiten Regelung ab. Im September 2018 einigten sich die Parteien im Parlament Victorias auf die EinfĂŒhrung der allgemeinen strafbewehrten Anzeigepflicht.[17][18] New South Wales vertagte die Entscheidung (Stand Juli 2018).[19] Seit 2019 gilt die strafbewehrte Anzeigepflicht auch in Tasmanien. Die dortige katholische Kirche rief zur Sabotage des geltenden Gesetzes auf. Auf die Befolgung des Aufrufs stehen bis zu 21 Jahren Freiheitsstrafe. Im Northern Territory gilt ebenfalls seit 2019 die Verpflichtung, Sexualstraftaten trotz des Beichtgeheimnisses anzuzeigen.[20] Im September 2020 zog Queensland mit einer Höchststrafe von drei Jahren nach.[21]
Chile
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das chilenische Parlament verabschiedete im April 2019 ein Gesetz, das die strafbewehrte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch trotz des Beichtgeheimnisses festschreiben soll. Das Gesetz muss noch vom Senat bestÀtigt werden, um in Kraft zu treten.[22][23]
Costa Rica
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der StaatsprÀsident von Costa Rica, Carlos Alvarado Quesada, forderte im Juni 2019 das Parlament auf, eine strafbewehrte Anzeigepflicht bei sexuellem Missbrauch zu erörtern. Diese solle auch gelten, wenn der Zeuge als Beichtvater von dem Delikt erfahre. Die Nichtanzeige solle mit einer Geldstrafe bedroht sein.[24]
Deutschland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zeugnisverweigerungsrecht
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Sowohl im deutschen Zivil- als im Strafprozess sind Geistliche in Ansehung desjenigen, was ihnen bei AusĂŒbung der Seelsorge anvertraut ist, zur Verweigerung des Zeugnisses berechtigt. FĂŒr den Strafprozess folgt dies aus § 53 Abs. 1 Nr. 1 StPO, fĂŒr den Zivilprozess aus § 383 Abs. 1 Nr. 4 ZPO. Entgegen dem Wortlaut des § 385 Abs. 2 ZPO verpflichtet selbst eine (kirchenrechtlich ohnehin meist unwirksame, s. o.) âEntbindungâ nicht zum Zeugnis. FĂŒr die römisch-katholische Kirche ergibt sich das aus Artikel 9 des Reichskonkordats, fĂŒr andere Religionsgemeinschaften aus dem Gleichheitsgrundsatz.
Wer Geistlicher in diesem Sinne ist, bestimmt sich nicht nach einem bestimmten Status (Priesterweihe, Ordination), sondern nach der Funktion, zur Seelsorge berufen zu sein.[25] Auch Pastoralreferenten, nicht-ordinierte Seelsorger, Gemeindediakone usw. kommen deshalb als Inhaber von Zeugnisverweigerungsrechten in Frage.
Nichtanzeige geplanter Straftaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]FĂŒr Geistliche besteht gem. § 139 Abs. 2 StGB keine Anzeigepflicht, wenn sie in ihrer Eigenschaft als Seelsorger von dem Vorhaben einer schweren Straftat glaubhaft Kenntnis erhalten. Damit nimmt das staatliche Recht auf den Gewissenskonflikt des Geistlichen und die GlaubwĂŒrdigkeit der betroffenen Religionsgemeinschaft RĂŒcksicht.
Reformvorhaben des Bundesinnenministeriums
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Januar 2008 plante erstmals eine Bundesregierung unter FederfĂŒhrung des Bundesinnenministers Wolfgang SchĂ€uble, den Abhörschutz fĂŒr Geistliche (§ 100c Abs. 6 StPO) einzuschrĂ€nken. Dies traf auf heftige Proteste seitens der christlichen Kirchen.[26] In der seit 1. Januar 2009 geltenden Fassung des BKA-Gesetzes findet dieses Vorhaben keine Entsprechung.
Frankreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Frankreich entbindet das Beichtgeheimnis nicht von der Verpflichtung, Straftaten gegen Wehrlose oder Personen unter 15 Jahren anzuzeigen, was 2001 zur Verurteilung des Bischofs Pierre Pican fĂŒhrte.[27][28] Das Unterlassen der Strafanzeige wird mit Geldstrafe bis 45.000 ⏠und Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet.[29] Seit 2018 verjĂ€hren VerstöĂe gegen die Anzeigepflicht nicht mehr.[30]
Indien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In Indien gilt eine strafbewehrte Anzeigepflicht fĂŒr alle mit Freiheitsstrafe bedrohten Delikte einschlieĂlich der Planung von Straftaten, Ausnahmen sind nicht vorgesehen. Das Unterlassen der Strafanzeige ist mit bis zu einem Viertel der fĂŒr die betreffende Straftat geltenden Höchststrafe bedroht.[31]
Irland
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Strafrecht Irlands bildete das Beichtgeheimnis bis 2012 eine Ausnahme von der Verpflichtung, Kindesmissbrauch zur Anzeige zu bringen. Die Ausnahme wurde 2012 abgeschafft, jedoch kam die strafbewehrte Anzeigepflicht bis August 2017 in keinem Gerichtsverfahren zur Anwendung.[32]
Ăsterreich
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Einen besonders umfassenden Schutz genieĂt das Beichtgeheimnis in Ăsterreich, das sich in einem Konkordat im Jahr 1933 hierzu verpflichtet hat. Dem Beichtgeheimnis unterliegende Zeugen dĂŒrfen ĂŒber Sachverhalte, die ihnen in der Beichte oder einem sonstigen SeelsorgegesprĂ€ch zur Kenntnis kamen, nicht vernommen werden; auf diesem Weg gewonnene Erkenntnisse unterliegen einem Verwertungsverbot.[33]
Schweden
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]GemÀà Kapitel 36, §5 der schwedischen Prozessordnung (RĂ€ttegĂ„ngsbalken) dĂŒrfen Priester vor Gericht nicht zum Inhalt seelsorgerischer GesprĂ€che vernommen werden. Die Schweigepflicht gilt absolut, eine Entbindung davon ist also nicht möglich. Kapitel 31, §9 der Kirchenordnung (Kyrkoordningen) der schwedischen Kirche enthĂ€lt eine generelle Schweigepflicht fĂŒr Priester.
Schweiz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Schweiz begrĂŒndet das Beichtgeheimnis ein Aussage- und Anzeigeverweigerungsrecht. Ein Gesetzesvorschlag, das Beichtgeheimnis im Fall von Kindesmissbrauch aufzuheben, scheiterte im MĂ€rz 2012 im Nationalrat.[34]
Vereinigte Staaten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den Vereinigten Staaten legen die einzelnen Bundesstaaten und AuĂengebiete die Bedeutung des Beichtgeheimnisses vor Gericht im Rahmen der allgemeinen Straf- und Zivilrechtes fest. In allen Bundesstaaten sind sĂ€mtliche Personen ohne Ansehen ihres Berufs juristisch berechtigt, VernachlĂ€ssigung oder sexuellen Missbrauch von Kindern zur Anzeige zu bringen. In Delaware, Florida, Idaho, Indiana, Kentucky, Maryland, Mississippi, Nebraska, New Hampshire, New Jersey, New Mexico, North Carolina, Oklahoma, Puerto Rico, Rhode Island, Tennessee, Texas, Utah und Wyoming sind darĂŒber hinaus alle Personen unabhĂ€ngig von ihrem Beruf zur Anzeige solcher FĂ€lle verpflichtet. In Alabama, Arizona, Arkansas, Colorado, Connecticut, Georgia, Guam, Illinois, Kalifornien, Louisiana, Maine, Massachusetts, Michigan, Minnesota, Mississippi, Missouri, Montana, Nevada, New Hampshire, New Mexico, North Dakota, Ohio, Oregon, Pennsylvania, South Carolina, Vermont, West Virginia und Wisconsin gehören Geistliche zu den anzeigepflichtigen Berufsgruppen;[35] in Louisiana dĂŒrfen sie Aussagen in Zivilverfahren unter Berufung auf das Beichtgeheimnis verweigern.[36]
Im Februar 2019 wurde in Kalifornien eine Gesetzesvorlage eingebracht, die das Verschweigen sexuellen Missbrauchs auch bei Kenntnisnahme in der Beichte unter Strafe stellen soll.[37] Michael Barber, Bischof von Oakland, kĂŒndigte an, das Gesetz im Fall der Verabschiedung zu brechen und die angedrohte Freiheitsstrafe in Kauf zu nehmen.[38]
Trivia
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das Beichtgeheimnis ist ein beliebtes Filmmotiv: Alfred Hitchcock behandelt in seinem Film Ich beichte (1953) die Problematik, dass ein Priester eines Mordes verdÀchtigt wird, dessen wirklichen TÀter er aus der Beichte kennt, dieses Wissen aber aufgrund des Beichtgeheimnisses nicht zu seiner Entlastung verwenden darf.[6] Weitere Filme mit dem Beichtgeheimnis als zentralem Motiv sind beispielsweise Das Siegel Gottes (1949), Die rote Herberge (1951), Der Kaplan von San Lorenzo (1953), Beichtgeheimnis (1956), Die Fastnachtsbeichte (1960), The Good Shepherd (2004) und Am Sonntag bist Du tot (2014).
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz (Hrsg.): Zeugenaussage, Zeugnisverweigerungsrecht und Schweigepflicht. Ein juristischer Leitfaden fĂŒr Seelsorger zum Schutz des Beicht- und Seelsorgegeheimnisses (= Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz. Arbeitshilfen 222). Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz, Bonn 2008 (PDF; 150Â kB).
- Walter Fischedick: Die Zeugnisverweigerungsrechte von Geistlichen und kirchlichen Mitarbeitern (= Schriften zum Staatskirchenrecht. Bd. 30). Lang, Frankfurt am Main u. a. 2006, ISBN 3-631-54053-1 (Zugleich: Frankfurt am Main, UniversitÀt, Dissertation, 2004/2005).
- Nikolaus Knopp: Der katholische Seelsorger als Zeuge vor Gericht. Eine kirchenrechtlich-pastoralistische Abhandlung. Manz, Regensburg 1849.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Das Beichtgeheimnis. In: Der Tagesspiegel vom 18. Januar 2008 (abgerufen am 24. Mai 2015).
- Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 25. Januar 2007 â 2 BvR 26/07 zum Zeugnisverweigerungsrecht eines GefĂ€ngnisseelsorgers nach der deutschen Strafprozessordnung. Siehe auch Kommentierung dieser Entscheidung in: Recht-Informationsdienst der Caritas in NRW Heft 4/2007, S. 55 (PDF, Downloadseite).
- Heiliges Schweigen. FĂ€llt das Beichtgeheimnis? Sendung des Deutschlandfunks vom 6. Februar 2022
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- â Canon 21, vgl. DS 814.
- 1 2 3 Rudolf Weigand: § 69. Das BuĂsakrament. In: Joseph Listl, Hubert MĂŒller, Heribert Schmitz: GrundriĂ des nachkonziliaren Kirchenrechts. Verlag Friedrich Pustet, Regensburg 1980, ISBN 3-7917-0609-8, S. 504â519. Hier: S. 515f. (â4. Das Beichtgeheimnisâ).
- â 5.20 Seelsorgegeheimnisgesetz (SeelGG) - Kirchenrecht Online-Nachschlagewerk. Abgerufen am 5. April 2022.
- â Attribute des hl. Johannes von Nepomuk auf msjn.cz, abgerufen am 19. April 2022.
- â Art. Henry Garnet ( vom 9. MĂ€rz 2015 im Internet Archive) auf der InternetprĂ€senz der Gunpowder Plot Society (englisch, abgerufen am 23. Mai 2015); vgl. Philip Caraman: Henry Garnet 1555â1605 and the Gunpowder Plot. Longmans, London 1964.
- 1 2 3 4 5 Vgl. Paul Jerome Keller: 101 Questions & Answers on the Sacraments of Healing: Penance and Anointing of the Sick. New York 2010, S. 71â73. (eingeschrĂ€nkte Buchvorschau, englisch).
- â Virgilio Grandi: El convento de la Buenamuerte. 275 años de presencia de los padres camilos en Lima. LitografĂa GuzmĂĄn CortĂ©s, BogotĂĄ 1985, S. 125â129 (Werknachweis ( vom 28. April 2016 im Internet Archive)).
- â Ekkart Sauser: Magallanes, Christophorus. In: Biographisch-Bibliographisches Kirchenlexikon. Band 22, 2003, ISBN 3-88309-133-2, Sp. 801.
- â Catholic News Agency: These priests were martyred for refusing to violate the seal of confession. 16. Dezember 2017, abgerufen am 13. November 2024 (englisch).
- â Die Vorschrift fand sich wortgleich auch im VorgĂ€ngergesetzbuch (can. 889 §1 CIC 1917).
- â Dies wurde vor Promulgation des neuen CIC 1983 teils anders gesehen und man hielt auch Dolmetscher etc. fĂŒr unmittelbar an das Beichtgeheimnis gebunden; vgl. R. Weigand: § 69. Das BuĂsakrament. In: Listl, MĂŒller, Schmitz: GrundriĂ des nachkonziliaren Kirchenrechts. Regensburg 1980, S. 515. Im aktuellen kirchlichen Gesetzbuch wird allerdings ausdrĂŒcklich zwischen dem Beichtgeheimnis des Beichtvaters und der Geheimhaltungspflicht anderer Beteiligter unterschieden; vgl. P.J. Keller: 101 Questions & Answers on the Sacraments of Healing: Penance and Anointing of the Sick. New York 2010, S. 73.
- â Volltext des Kirchengesetzes zum Schutz des Seelsorgegeheimnisses (Seelsorgegeheimnisgesetz â SeelGG) vom 28. Oktober 2009 http://www.kirchenrecht-ekd.de/document/12484
- â Kommission gegen Beichtgeheimnis bei Kindesmissbrauch. ( des vom 16. August 2017 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Deutschlandfunk vom 14. August 2017.
- â Australien: Beichtgeheimnis auch bei Missbrauch. ORF vom 15. August 2017.
- â Australien berĂ€t Aufhebung des Beichtgeheimnisses bei Missbrauch. kath.net vom 15. Juni 2018.
- â SĂŒdaustralien schĂŒtzt Beichtgeheimnis nicht mehr. Pro-Medienmagazin vom 15. Juni 2018
- â Parteien in Victoria fĂŒr Ende von Beichtgeheimnis bei Missbrauch â Bis zu drei Jahre Haft könnten drohen. Domradio vom 7. September 2018.
- â Melissa Davey: Victoria criticised for delaying decision on reporting child abuse heard in confession. The Guardian vom 11. Juli 2018.
- â Australian state hesitates to require priests to break seal of confession. ( des vom 21. Juli 2018 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Catholic News Agency vom 12. Juli 2018.
- â Gesetz wird Schutz nicht verstĂ€rken. Domradio vom 12. September 2019.
- â Missbrauch: Weiterer australischer Staat hebt Beichtgeheimnis auf. katholisch.de vom 9. September 2020
- â Chile: Gesetzesinitiative will Beichtgeheimnis kippen. ORF vom 26. April 2019.
- â Chile: Bischöfe halten an Beichtgeheimnis fest. Vatican News vom 30. April 2019.
- â âDas Beichtgeheimnis ist unantastbar â Beichte ist ein heiliger Raumâ. kath.net vom 11. Juni 2019.
- â BGH NJW 2007, 307 (308: Aufgaben der Seelsorge); BVerfG v. 25. Januar 2007 (2 BvR 26/07), Rdnr. 12: Voraussetzung fĂŒr die Zuerkennung von Zeugnisverweigerungsrechten ist ein hinreichend konkretes Berufsbild der privilegierten Personengruppe.
- â Abschied vom Beichtgeheimnis? Radio Vatikan.
- â Beichtgeheimnis gegen Strafrecht. Der Spiegel, 14. Juni 2001. Abruf am 30. April 2022
- â Article 434-1 du Code PĂ©nal (2001 in Frankreich geltende Fassung)
- â Article 434-3, code pĂ©nal (aktuelle Fassung, Abruf am 30. April 2022)
"Lieber ins GefĂ€ngnis gehen als Priester anzeigen". Spiegel Online, 16. April 2010. - â Papst ernennt Administrator fĂŒr Diözese von Kardinal Barbarin. kath.net vom 25. Juni 2019.
- â Indian Penal Code, section 120Â ff
- â Ermittler gegen Beichtgeheimnis bei Kindesmissbrauch. RP online vom 14. August 2017.
- â Klaus Schwaighofer: Beichtgeheimnis: Lockerung wĂ€re ein Fehler. Die Presse, 18. September 2011.
- â Nationalrat: Beichtgeheimnis bei Missbrauch bleibt. ( des vom 9. MĂ€rz 2012 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprĂŒft. Bitte prĂŒfe Original- und Archivlink gemÀà Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. Tagesschau, 7. MĂ€rz 2012.
- â U.S. Department of Health & Human Services: Mandatory Reporters of Child abuse and neglect. S. 2, Stand von August 2015.
- â US-Gericht bestĂ€tigt: Das Beichtgeheimnis ist unantastbar. Catholic News Agency vom 4. August 2016.
- â Jordan Bloom: Could priests in California be jailed over the Seal of Confession? Catholic Herald vom 28. Februar 2019.
- â US-Bischof: Gehe ins GefĂ€ngnis bevor ich das Beichtgeheimnis breche. kath.net vom 5. Juni 2019.