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Forst

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Ein bÀuerlicher Forst

Als Forst (anhörenⓘ/?) werden heute bewirtschaftete WĂ€lder bezeichnet, deren Baumartenzusammensetzung anthropogen nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten (insbesondere Rohholzertrag) mehr oder weniger kontrolliert wird. Die begriffliche Trennung zwischen Wald und Forst ist im allgemeinen Sprachgebrauch fließend, eindeutig ist hier nur die Abgrenzung zum Urwald. Fachsprachlich ist mit Forst in aller Regel ein forstwirtschaftlich genutzter Wald gemeint, auch wenn die NaturnĂ€he von Forsten je nach der Bewirtschaftungsmethode sehr unterschiedlich sein kann. Damit ist die heutige Abgrenzung der ursprĂŒnglichen entgegengesetzt.[1]

Im frĂŒheren Sprachgebrauch waren Forste königlicher Wald oder Bannforst (Bannwald)[2], spĂ€ter verstand man darunter WĂ€lder mit Jagdrecht, Fischerei- und Holzrecht fĂŒr speziell Berechtigte.[3]

Im Althochdeutschen stand das Wort Bannwald fĂŒr den heutigen Begriff Forst, auf mittellateinisch forestis.

Neben forestis sind weitere Ab- und Herleitungen von Forst denkbar:

  • ebenfalls aus dem Germanischen first (vgl. Firstbaum zur Begrenzung von Hauseingang und Einfriedung), möglicher Hinweis auf besonders geschĂŒtzte WĂ€lder
  • aus dem Germanischen forha und forhaha, vgl. Föhre und Föhrenwald, wobei letzterer Begriff auch fĂŒr LaubwĂ€lder genutzt worden sein soll
  • aus dem Keltischen dvoresta (= außerhalb)
  • aus dem Lateinischen foris (= außerhalb).[4]

Man vergleiche auch das englische forest und das französische forĂȘt, die heute ebenfalls Wald oder Forst bedeuten. In Darstellungen der englischen Geschichte wird betont, dass „Forest“ im Mittelalter eher so viel wie Wildnis bedeutete und nicht unbedingt dicht bewaldet sein musste. Der Buchstabe l im spanischen und portugiesischen Wort floresta gilt als falsche EinfĂŒgung aus dem Humanismus der Renaissancezeit, als man das Wort auf den Wortstamm flor- („blĂŒhen“) zurĂŒckfĂŒhren wollte.

Begriffswandel vom Mittelalter bis zur Neuzeit

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Die Bedeutung des Begriffes „Forst“ hat sich in der Vergangenheit mehrfach geĂ€ndert. Erste urkundliche Quellen mit dem Begriff „forestis nostra“ stammen von frĂ€nkischen Königen aus dem 7. Jahrhundert. Mit diesem Begriff wurde damals herrenloses, bisher nicht genutztes Land bezeichnet. SpĂ€ter benutzte man den Begriff zeitweise als Unterscheidung von großen WaldflĂ€chen gegenĂŒber kleineren, welche einfach „Wald“ genannt wurden.[5] Zu anderen Zeiten wurden die Begriffe umgekehrt oder auch synonym benutzt.

In einem althochdeutschen Wörterbuch fanden sich die Begriffe forestensis („Forst“), forestarius („WaldhĂŒter/Förster“), forestagium („Forstabgabe“) und forstari („Forstverwalter“).[6]

WĂ€hrend des frĂŒhen Mittelalters bestand am Wald ein allgemeines Nutzungsrecht, d. h. jeder konnte Brenn- und Bauholz gewinnen, die Nutztiere im Wald weiden lassen und wilde Tiere jagen. FlĂ€chen, wo der Grundherr (König etc.) bestimmte Nutzungen untersagte, wurden „forestiert“, also im bildlichen Sinne „eingezĂ€unt“. FrĂŒheste NutzungseinschrĂ€nkungen betrafen die Jagd, ĂŒber entsprechende FlĂ€chen wurde der sogenannte Wildbann verhĂ€ngt. Als in der BlĂŒte des Hochmittelalters der Holzbedarf rapide zunahm (Bevölkerungsanstieg, Wachstum der StĂ€dte, frĂŒheste industrielle Strukturen) wurden der Wald und seine Produkte schnell zum Wirtschaftsgut. In der Konkurrenz um den Rohstoff Holz wurden daher die WaldflĂ€chen in einem umfassenden Sinn der Forsthoheit unterworfen, d. h. der Grundherr ĂŒbte sĂ€mtliche Rechte am Wald nunmehr selbst aus. Dazu entstanden erste Verwaltungsstrukturen im Sinne einer Forstverwaltung.[7]

FĂŒr die Inanspruchnahme des Waldes durch die Allgemeinheit ergaben sich damit zwangslĂ€ufig erhebliche EinschrĂ€nkungen. Der Umfang und das Ausmaß der zulĂ€ssigen Nutzung wurde in sogenannten Forstordnungen detailliert geregelt, durch entsprechende Nutzungsrechte sollte die Grundversorgung der Bevölkerung mit den Produkten des Waldes sichergestellt werden. Meist war genau festgelegt, wer in welchem Zeitraum wie viel Brennholz und Bauholz schlagen durfte, wo Haustiere im Wald weiden konnten (wie der sogenannte „Eckerich“). Obwohl die Staatsforstverwaltungen als Rechtsnachfolger der Kameralherren im 20. Jahrhundert viele der Dienstbarkeiten durch Geldzahlungen ablösen konnten, besteht ein Teil der alten Rechte bis heute. Alternativ zu Nutzungsrechten erhielt die Bevölkerung abgetrennte WaldflĂ€chen zur Eigenbewirtschaftung („Hauberge“), die meist um die Wende vom 18. zum 19. Jahrhundert parzelliert und in Privateigentum ĂŒberfĂŒhrt wurden, in EinzelfĂ€llen aber als Gemeinschaftseigentum erhalten blieben („Realgenossenschaften“).[7]

Heutiger Begriff

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WĂ€hrend die Begriffe „Wald“ und „Forst“ umgangssprachlich synonym verwendet werden, gibt es vor allem in der Vegetationskunde eine begriffliche Differenzierung: Als WĂ€lder werden Waldgesellschaften bezeichnet, deren Zusammensetzung der Baumarten weitgehend der regionalen potentiellen natĂŒrlichen Vegetation entspricht und insofern eine naturnahe Bestockung (Aufforstung) darstellen, beispielsweise Buchenwald-Gesellschaften der SchwĂ€bischen Alb. Naturnahe und naturschonende VerhĂ€ltnisse ergeben sich auch daraus, dass solche WaldbestĂ€nde in der Regel ausgehend von vorhandenen Bestockungen auf dem Wege der NaturverjĂŒngung begrĂŒndet werden und daher meist einen kleinflĂ€chig ausgeprĂ€gten Strukturreichtum aufweisen. Im Gegensatz dazu ist von Forsten die Rede, wenn standortsfremde Baumarten, oft Nadelhölzer, in ReinbestĂ€nden und durch Pflanzung kĂŒnstlich begrĂŒndet, naturferne Bestockungen darstellen (abgesehen von montanen Forsten im Gebirge, die von Natur aus teilweise erhebliche Anteile von NadelbĂ€umen wie Tannen, Fichten, LĂ€rchen enthalten).[8][9][10]

  • Clemens Dasler: Forst und Wildbann im frĂŒhen deutschen Reich. Die königlichen Privilegien fĂŒr die Reichskirche vom 10. bis zum 12. Jahrhundert. Köln, Weimar, Wien 2001
  • M. Endres: Die Ableitung des Wortes „Forst“. In: Forstwissenschaftliches Centralblatt. MĂ€rz 1917, S. 90–101.
  • W. Kaspars: Forestis, Forst. Geschichte eines Namens und Begriffes. In: Wissenschaftliche Zeitschrift der Karl-Marx-UniversitĂ€t Leipzig. 1957/58, S. 87.
  • W. Kaspars: Zur Geschichte des Begriffes und Wortes Forst. In: Forstarchiv. 1959/130.
Wiktionary: Forst – BedeutungserklĂ€rungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Einzelnachweise

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  1. ↑ BUND Landesverband Nordrhein-Westfalen: Wald versus Forst. bund-nrw.de, online abgerufen am 17. Januar 2024.
  2. ↑ Bernhard Schmid: Forst und Forestis als Reichsgebiet, in: Zeitschrift des Historischen Vereins des Kantons Bern, Bd. 44 (1957–1958), Heft 2
  3. ↑ Der neue Brockhaus. 2. Band, Wiesbaden 1958, Lemma Forst.
  4. ↑ P. Guiraud: Histoire et structure du lexique français. Vol. I: Dictionaire des Ă©tymologies obscures. Verweis aus: Kluge: Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache.
  5. ↑ Bernhard Schmid: Forst und Forestis als Reichsgebiet. in: Archiv des Historischen Vereins des Kantons Bern, Band (Jahr): 44 (1957-1958), Heft 2, DOI:10.5169/seals-371058, S. 589–602.
  6. ↑ Gerhard Köbler: Althochdeutsches Wörterbuch. 6. Auflage, 2014, online abgerufen am 17. Januar 2024.
  7. 1 2 Franz Josef SchmithĂŒsen: Urwald und Waldkultur. Working Paper, ETH Zurich Research Collection 1998, DOI:10.3929/ethz-a-004260564.
  8. ↑ Caroline Föste: Was ist Wald, was ist Forst? – einfach erklĂ€rt. forstpraxis.de, Deutscher Landwirtschaftsverlag, online abgerufen am 17. Januar 2024.
  9. ↑ Suchbegriff Forst im Lexikon der Biologie auf spektrum.de, online, abgerufen am 17. Januar 2024.
  10. ↑ Peter Meyer, Maria Aljes, Heike Culmsee et al.:Wildnis Naturerbe – Wie können wir NaturnĂ€he im Wald messen? , Deutsche Bundesstiftung Umwelt, 2020 PDF, abgerufen am 17. Januar 2024.