Jurafrage

Die Jurafrage (französisch Question jurassienne), auch Jurakonflikt (Conflit du Jura) genannt, ist eine politische Auseinandersetzung im Jurabogen im Nordwesten der Schweiz. Seit dem 19. Jahrhundert versteht man darunter ein MinoritĂ€tenproblem, das sich aus der Angliederung des ehemaligen FĂŒrstbistums Basel an den mehrheitlich deutschsprachigen, protestantischen Kanton Bern und der daraus entstandenen AbhĂ€ngigkeit der französischsprachigen, katholischen Bevölkerung ergeben hat. Der Konflikt eskalierte Mitte des 20. Jahrhunderts und gipfelte in der GrĂŒndung des Kantons Jura im Norden der Region, wĂ€hrend der Berner Jura im SĂŒden beim Kanton Bern verblieb. Im weiteren Sinne zur Jurafrage gezĂ€hlt wird auch die Angliederung des Laufentals an den Kanton Basel-Landschaft, auch wenn die Ursachen dort anders gelagert waren.
Im Jahre 1815 schlug der Wiener Kongress das fĂŒrstbischöfliche Territorium dem Kanton Bern zu. In den 1820er Jahren regten sich unter liberalem Einfluss erstmals separatistische Bestrebungen. FĂŒnf Jahrzehnte spĂ€ter stellten sich katholisch-konservative Kreise wĂ€hrend des Kulturkampfes gegen die bernische Religionspolitik, was zu einer Entfremdung zwischen dem katholischen Nordjura und dem reformierten SĂŒdjura fĂŒhrte. Ăberkonfessionell war hingegen der Widerstand gegen Germanisierungsversuche. Eigentlicher Auslöser der Jurafrage und InitialzĂŒndung der Separatistenbewegung war 1947 die Moeckli-AffĂ€re. Daraufhin kam es zu lang anhaltenden Spannungen zwischen dem separatistischen Rassemblement jurassien einerseits sowie der Kantonsregierung und der antiseparatistischen Force dĂ©mocratique andererseits. Die Jurafrage spitzte sich in den 1960er Jahren zu, als die Front de libĂ©ration jurassien mehrere Brand- und SprengstoffanschlĂ€ge verĂŒbte.
Um eine friedliche Beilegung des Konflikts herbeizufĂŒhren, fanden ab 1970 mehrere Volksabstimmungen statt. Am 23. Juni 1974 erfolgte die Zustimmung zur GrĂŒndung eines neuen Kantons, wĂ€hrend 1975 der sĂŒdliche Teil der Region sich fĂŒr den Verbleib bei Bern aussprach. Der ab 1. Januar 1979 bestehende Kanton Jura umfasste daher nur drei Bezirke im Norden. Das Laufental, das zu einer Exklave geworden war, lehnte 1983 den Wechsel zum Kanton Basel-Landschaft zunĂ€chst ab. Nach der Aufdeckung der Berner FinanzaffĂ€re musste die Abstimmung 1989 jedoch wiederholt werden; fĂŒnf Jahre spĂ€ter spaltete sich auch das Laufental ab. Daraufhin strebten die Kantone Bern und Jura eine endgĂŒltige politische Lösung an und schufen die von 1994 bis 2017 bestehende Interjurassische Versammlung. Die von ihr vorgeschlagene Wiedervereinigung des Kantons Jura und des Berner Juras scheiterte 2013. Hingegen stimmte Moutier, die grösste Stadt des Berner Juras, 2021 dem Kantonswechsel zu. Dieser erfolgte auf den 1. Januar 2026.
Die detaillierten Ergebnisse der Volksabstimmungen sind im Artikel Juraplebiszite zu finden.
Ursprung des Konflikts
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Der Jura als Teil des FĂŒrstbistums Basel
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Im Jahr 999 schenkte Rudolf III. von Burgund die Propstei Moutier-Grandval dem Bischof von Basel. Diese Schenkung bildete die Basis fĂŒr die Expansion des FĂŒrstbistums Basel in die ĂŒberwiegend französischsprachigen Gebiete des Jurabogens. Das Territorium reichte von Basel bis an den Bielersee. Fehlende finanzielle Mittel und der Druck der StĂ€dte liessen die weltliche Macht der FĂŒrstbischöfe ab dem 14. Jahrhundert schwinden. WĂ€hrend die Stadt Basel ein eigenes Herrschaftsgebiet aufzubauen begann, dehnte die Stadt und Republik Bern ihren Einfluss im SĂŒdjura durch BurgrechtsvertrĂ€ge aus.[1] Inmitten der sich ĂŒberschneidenden Hoheitsrechte erlangte der SĂŒdjura eine gewisse Autonomie und drĂ€ngte den fĂŒrstbischöflichen Einfluss zurĂŒck. Dies ermöglichte es Bern, 1530 dort die Reformation einzufĂŒhren.[2]
Ab Mitte des 16. Jahrhunderts siedelten sich TĂ€ufer an, die von Bern verfolgt und vom FĂŒrstbistum geduldet wurden. Sie lebten weit abseits bereits bestehender Siedlungen in geographisch isolierten Einzelhöfen und widersetzten sich so jeglicher Assimilation.[3] Da Basel 1528 ebenfalls reformiert geworden war, musste FĂŒrstbischof Philipp von Gundelsheim seine Residenz nach Porrentruy verlegen. Jakob Christoph Blarer von Wartensee gelang es 1579, den Einfluss Basels im Norden zurĂŒckzudrĂ€ngen und dort den Katholizismus endgĂŒltig durchzusetzen. Seine BemĂŒhungen, verlorene Rechte im SĂŒdjura zurĂŒckzugewinnen, hatten nur zum Teil Erfolg und Ă€nderten nichts an der konfessionellen Trennung.[1]
Französische Herrschaft
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Im April 1792 besetzte die Französische Republik den Norden des FĂŒrstbistums. Am 17. Dezember 1792 proklamierten revolutionĂ€re KrĂ€fte unter Joseph Antoine Rengguer die Raurakische Republik mit der Hauptstadt Porrentruy. Aufgrund der chaotischen Verwaltung und erbitterter Auseinandersetzungen in der raurakischen Nationalversammlung annektierte Frankreich seine Tochterrepublik am 23. MĂ€rz 1793.[4][5] Mit Ausnahme der Landvogtei Schliengen bildete nun der gesamte Norden des FĂŒrstbistums das DĂ©partement Mont-Terrible. Die französisch besetzte wĂŒrttembergische Grafschaft MontbĂ©liard gehörte ab 1. MĂ€rz 1797 ebenfalls dazu. Ende 1798 annektierte Frankreich auch die sĂŒdlich des Col de Pierre Pertuis gelegenen Gebiete des FĂŒrstbistums und fĂŒgte sie am 20. Dezember hinzu.[6] Trotzdem blieb Mont-Terrible das kleinste aller DĂ©partements und ging am 17. Februar 1800 im DĂ©partement Haut-Rhin auf.[7]
Die zentralistische Herrschaft brachte grundlegende gesellschaftliche und politische VerĂ€nderungen sowie Fortschritte in der Land- und Forstwirtschaft, im Strassenbau und im Gesundheitswesen. Besonders prĂ€gend war 1804 die EinfĂŒhrung des Code civil. Ende Dezember 1813 eroberten Koalitionstruppen den Jura. Nachdem der Pariser Frieden die Grenzen von 1792 wiederhergestellt hatte, verwaltete Gouverneur Conrad Karl Friedrich von Andlau-Birseck das Gebiet provisorisch weiter. Die Jurassier waren sich uneins, was ihre Zukunft betraf. Neben AnhĂ€ngern eines Verbleibs bei Frankreich gab es vor allem im Norden solche, die einen neuen Kanton der Eidgenossenschaft grĂŒnden wollten. Das deutschsprachige Laufental zog trotz seiner katholischen Bevölkerungsmehrheit einen Anschluss an den Kanton Basel in Betracht, in Teilen des SĂŒdjura ĂŒberwog der Wunsch nach Wiederherstellung des FĂŒrstbistums.[8]
Wiener Kongress und Anschluss an Bern
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Am Wiener Kongress schlug FĂŒrst Metternich vor, Bern fĂŒr den Verlust seiner Untertanengebiete mit dem ehemaligen FĂŒrstbistum zu entschĂ€digen. Der Berner Regierungsrat und der Grosse Rat lehnten den Vorschlag zunĂ€chst ab. Erst als der Kongress ausdrĂŒcklich auf der SouverĂ€nitĂ€t der neuen Kantone Aargau und Waadt beharrte, gaben sie nach. Die definitive BestĂ€tigung erfolgte am 20. MĂ€rz 1815 durch die in Wien versammelten Diplomaten. Verschiedene Berner Politiker erklĂ€rten, man habe den Weinkeller (Waadt) und die Kornkammer (Aargau) gegen einen «elenden Dachboden» (Jura) tauschen mĂŒssen. Der Kanton Basel erhielt die Landvogteien Birseck und Pfeffingen zugesprochen (siehe Anschluss des Birseck an Basel), nicht aber das angrenzende Laufental.[9]
Je sieben jurassische und bernische Notabeln handelten in Biel die Vereinigungsurkunde aus und unterzeichneten sie am 14. November 1815. Zwar einigten sie sich auf den Schutz der Stellung der römisch-katholischen Kirche und die Beibehaltung des Code civil, doch die jurassischen ReprĂ€sentanten gaben sich ansonsten keine MĂŒhe, fĂŒr den soziokulturell von Bern sehr unterschiedlichen neuen Kantonsteil wenigstens ein Mindestmass an Autonomie herauszuholen. Dies war darauf zurĂŒckzufĂŒhren, dass sie vom damaligen eidgenössischen Vorort ZĂŒrich bestimmt worden waren und die Bevölkerung nur unzureichend vertraten. Die Vereinigung erfolgte offiziell am 15. Dezember 1815, wobei die Jurassier diesen Schritt weitgehend passiv hinnahmen.[10]
Konfliktreiches Zusammenleben
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Die eingesetzten Landvögte entstammten alle dem Berner Patriziat und pflegten kaum Beziehungen zur lokalen Bevölkerung, die so gut wie keinen Einfluss auf Politik und Verwaltung hatte. Meinungsverschiedenheiten kultureller, sprachlicher, rechtlicher und religiöser Art fĂŒhrten bald zu Auseinandersetzungen.[11] Als erste begannen liberale Intellektuelle in Porrentruy gegen die Fremdherrschaft aufzubegehren. Xavier Stockmar und Gleichgesinnte schworen am 31. Juli 1826 auf der elsĂ€ssischen Burg Morimont feierlich, den Jura «von der Berner Oligarchie zu befreien». Sie strebten einen neuen Kanton an, doch ihr Vorhaben scheiterte am konfessionellen Gegensatz und an regionalen RivalitĂ€ten. Stockmar Ă€nderte seine Strategie und verbĂŒndete sich 1830 mit fĂŒhrenden Liberalen im deutschsprachigen Kantonsteil. Gemeinsam gelang es ihnen im Januar 1831, die Regierung zu stĂŒrzen. Zwar garantierte die neue Berner Kantonsverfassung eine angemessene Vertretung der Jurassier im Grossen Rat, doch das einzige andere ZugestĂ€ndnis war die Erhebung des Französischen zur Nationalsprache. An die Stelle der Landvogteien traten Bezirke.[12]
Entgegen den Vereinbarungen der Vereinigungsurkunde versuchte der Regierungsrat, die römisch-katholische Kirche unter staatliche Kontrolle zu stellen und unterschrieb am 27. Januar 1834 die Badener Artikel. Daraufhin schĂŒrte eine Protestbewegung im Nordjura antibernische Ressentiments. Nachdem der Grosse Rat am 15. Februar 1836 die Artikel ratifiziert hatte, kam es zu gewalttĂ€tigen Demonstrationen und Forderungen nach Sezession. Der Regierungsrat reagierte mit der militĂ€rischen Besetzung des Nordjura und der Verhaftung fĂŒhrender AufstĂ€ndischer. Die Garantiemacht Frankreich drohte ultimativ mit einem Truppeneinmarsch, sollten die Badener Artikel nicht rĂŒckgĂ€ngig gemacht werden, sodass Regierung und Grosser Rat am 2. Juli 1836 dem Druck nachgaben.[13] Erneuten Widerstand â diesmal im gesamten Jura â gab es 1838, als die Regierung den Code civil abschaffen wollte. AnfĂŒhrer dieser Protestbewegung war Stockmar, der damals selbst der Regierung angehörte. Ende Oktober 1839 verfassten die jurassischen GrossrĂ€te in Glovelier eine Petition, in der sie Ănderungen im Bildungswesen forderten. Stockmar wurde des Hochverrats angeklagt und musste ins französische Exil fliehen, wĂ€hrend die Polizei die Proteste unterdrĂŒckte.[14] Der einige Jahre spĂ€ter völlig rehabilitierte Stockmar erreichte 1846, dass mehrere der Forderungen in die revidierte Kantonsverfassung einflossen. Der jurassische Kantonsteil erhielt Sonderrechte im FĂŒrsorge- und Steuerwesen zugesprochen, der Code civil blieb zu einem grossen Teil erhalten und das Französische war nun Amtssprache (wenn auch nicht konsequent umgesetzt). Die Jurassier zeigten sich mit dem Erreichten zufrieden und nahmen die Verfassung am 31. Juli 1846 mit 88 % der Stimmen an.[15]
Der Jura war einer der Brennpunkte des Kulturkampfes. 1867 reduzierte die Regierung die Zahl katholischer Feiertage um mehr als die HĂ€lfte, 1868 durften Nonnen nicht mehr an öffentlichen Schulen unterrichten. Die Situation eskalierte 1870, als die im Bistum Basel gelegenen Kantone dem aus dem Jura stammenden Bischof EugĂšne Lachat verboten, das Unfehlbarkeitsdogma in den Kirchen verkĂŒnden zu lassen, und ihn seines Amtes enthoben. Der Regierungsrat entliess Dutzende Pfarrer, die dagegen protestiert hatten, und gestattete nur noch staatsloyale Geistliche. Eine Gesetzesvorlage, welche die Erhebung der zwischenzeitlich entstandenen Christkatholischen Kirche zur Staatskirche vorsah, hiessen die Berner Stimmberechtigten mit ĂŒberwĂ€ltigender Mehrheit gut, im Nordjura resultierte eine Zweidrittelmehrheit dagegen. Die GlĂ€ubigen leisteten Widerstand, indem sie der Messe in Verstecken beiwohnten oder sich ĂŒber die französische Grenze zu ihren Pfarrern begaben, die des Landes verwiesen worden waren. Die Bundesversammlung stufte die Ausweisungen ausdrĂŒcklich als verfassungswidrig ein, worauf die Exilanten nach 20 Monaten zurĂŒckkehren durften. 1878 einigten sich der Kanton Bern und die Römische Kurie auf einen Kompromiss, einschrĂ€nkende Bestimmungen blieben aber zum Teil bis 1935 bestehen.[16] Die am 4. Juni 1893 mit grosser Mehrheit angenommene Verfassungsrevision stiess im gesamten Jura auf massive Ablehnung, da sie die Sonderrechte im FĂŒrsorge- und Steuerwesen aufhob.[17]
Sprachenstreit
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die im frĂŒhen 19. Jahrhundert einsetzende Industrialisierung verursachte starke Migrationsbewegungen aus dem alten Kantonsteil und aus anderen Kantonen, weshalb der Anteil der einheimischen jurassischen Bevölkerung abnahm und diese im SĂŒdjura sogar in die Minderheit versetzt wurde. Da es nur sehr wenige deutschsprachige Schulen gab (die meisten davon in mennonitischen Siedlungen), assimilierten sich die Zugewanderten spĂ€testens in der zweiten Generation.[18] Unter dem Eindruck des Aufstiegs des Deutschen Reiches machten sich ab etwa 1900 zunehmend Germanisierungstendenzen bemerkbar, beispielsweise durch das Aufstellen von Verkehrsschildern in deutscher Sprache, die verstĂ€rkte finanzielle UnterstĂŒtzung deutschsprachiger Schulen oder 1914 die Entscheidung, fĂŒr die (seit lĂ€ngerem deutschsprachigen) Gemeinden Elay und La Scheulte ihre deutschen Namen Seehof und Schelten zu verwenden. Dies provozierte jeweils heftigen Widerstand der französischsprachigen Mehrheit und einzelne Politiker begannen wieder einen eigenen Kanton zu fordern. Um die aufgeheizte Stimmung zu beruhigen, verzichtete die Regierung 1915 auf die DurchfĂŒhrung einer geplanten Hundertjahrfeier des Anschlusses an Bern.[19]
Ebenfalls 1915 beschrieb der Journalist LĂ©on Froidevaux den Jura in einem polemischen Zeitungsartikel als «das Elsass-Lothringen der Berner», worauf er zu 14 Tagen Haft verurteilt wurde. Sein Pamphlet Mes quatorze jours de prison («Meine vierzehn Tage im GefĂ€ngnis») wurde zu einem politischen Manifest der Separatisten, die sich 1917 unter dem Journalisten Alfred Ribeaud im Mouvement sĂ©paratiste jurassien organisierten. Da die von ihnen unterstĂŒtzten Kandidaten bei nationalen und kantonalen Wahlen schlecht abschnitten und die sprachpolitischen Spannungen nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ohnehin deutlich abnahmen, stellten sie ihre AktivitĂ€ten bald ein.[20] Zur Beruhigung der Lage trug auch bei, dass der Kanton Bern vorĂŒbergehend mehr in den Jura investierte, als er dort Steuern einnahm. Dies ermöglichte den Strukturwandel der Industrie, die bisher rein auf die krisengeschĂŒttelte Uhrenherstellung spezialisiert war.[21] Der Sprachenstreit flackerte 1942 erneut auf, als die ĂŒberwiegend von Mennoniten bewohnte Gemeinde Mont-Tramelan beschloss, Deutsch als Verwaltungssprache anzuwenden und sich fortan Bergtramlingen zu nennen. Dies verstiess gegen das in der Kantonsverfassung verankerte TerritorialitĂ€tsprinzip, weshalb die Regierung den Beschluss aufhob. Die sich wieder regenden Separatisten forderten vier Jahre spĂ€ter in einer vom Historiker Paul-Otto Bessire verfassten Denkschrift ein Ende der öffentlichen UnterstĂŒtzung deutschsprachiger Schulen, denn diese seien «trojanische Pferde» zur VerdrĂ€ngung der französischen Kultur.[22]
Erstarken der Separatistenbewegung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Moeckli-AffĂ€re als InitialzĂŒndung der Jurafrage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Nach dem Tod von Regierungsrat Ernst Reinhard wollte Georges Moeckli (SP) 1947 die frei gewordene Bau- und Eisenbahndirektion ĂŒbernehmen. Seine Amtskollegen unterstĂŒtzten seinen Wunsch einstimmig, doch in der Personaldebatte des Grossen Rates am 9. September stellte Hans Tschumi (BGB) ĂŒberraschend den Antrag, den Wechsel abzulehnen und stattdessen Samuel Brawand zu bevorzugen. Seine BegrĂŒndung lautete, dass Moeckli französischsprachig und ein Deutschberner fĂŒr dieses wichtige Amt besser geeignet sei. Trotz eindringlicher Warnungen vor negativen Konsequenzen nahm der Grosse Rat den Antrag mit 92 zu 66 Stimmen an. Jurassische Interessengruppen verlangten daraufhin eine Revision des Beschlusses. Als am 17. September ein WiedererwĂ€gungsantrag knapp mit 68 zu 70 Stimmen scheiterte, verliessen die jurassischen GrossrĂ€te den Sitzungssaal. Drei Tage spĂ€ter versammelten sich in DelĂ©mont ĂŒber 2000 Menschen zu einer Protestkundgebung. Der Industrielle Daniel Charpilloz forderte dort in einer Rede eindringlich die Schaffung eines Kantons Jura.[23]

Am 2. Oktober 1947 grĂŒndete sich das ComitĂ© de Moutier; es sollte einen Forderungskatalog erstellen sowie Studien zur AbklĂ€rung eines Autonomiestatuts in Auftrag geben. RegierungsprĂ€sident Markus Feldmann erklĂ€rte am 20. November vor dem Grossen Rat, dass sich der Regierungsrat jeglichen Sezessionsbestrebungen widersetzen werde, und stiess damit vor allem im Nordjura auf Ablehnung. Zehn Tage spĂ€ter wurde in Moutier das Mouvement sĂ©paratiste jurassien (MSJ) durch Charpilloz, Roland BĂ©guelin, Roger Schaffter und 19 weitere Personen wiederbelebt. Die Bewegung kĂŒndigte an, sie werde sich erst recht fĂŒr einen eigenstĂ€ndigen Kanton einsetzen, der die Bezirke Courtelary, DelĂ©mont, Franches-Montagnes, Laufen, Porrentruy, La Neuveville und Moutier umfassen sollte.[24] Ab Februar 1948 publizierte ein genossenschaftlicher Verlag die Propagandazeitung Le Jura libre. WĂ€hrend die separatistischen Forderungen in den nördlichen Bezirken Anklang fanden, stiessen sie im SĂŒden auf Ablehnung.[25]
Das gemĂ€ssigtere ComitĂ© de Moutier veröffentlichte am 30. April 1948 das Memorandum La Question jurassienne prĂ©sentĂ©e au Gouvernement du Canton de Berne («Die Jurafrage zuhanden der Regierung des Kantons Bern») mit verschiedenen wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Forderungen. Im Zentrum stand dabei die Teilung der SouverĂ€nitĂ€t zwischen Jurassiern und Bernern durch die EinfĂŒhrung eines Zweikammersystems, getrennter Wahlkreise bei Regierungsrats- und Nationalratswahlen sowie einer garantierten Vertretung im StĂ€nderat. Weitere wichtige Forderungen betrafen die Dezentralisierung der Kantonsverwaltung, die Schul- und Kulturautonomie und die völlige Gleichstellung des Französischen.[26] Das MSJ baute seine Strukturen mit der GrĂŒndung zahlreicher OrtsverbĂ€nde aus. Seine Kritik richtete sich gegen das «bernische System» an sich, das von ethnischer Diskriminierung und wirtschaftlicher VernachlĂ€ssigung geprĂ€gt sei. Die Jurassier mĂŒssten davon befreit werden, um sich voll entfalten zu können, weshalb ein eigenstĂ€ndiger Kanton die einzige wirkliche Lösung sei. Im September 1948 veranstalteten die Separatisten in DelĂ©mont das erste Fest des jurassischen Volkes (FĂȘte du peuple jurassien), das seither jĂ€hrlich stattfindet.[27]
Anerkennung der Jurassier als Volksgruppe
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Im Februar 1949 schlug der Regierungsrat in einem Weissbuch eine Teilrevision der Kantonsverfassung vor, um die angespannten Beziehungen zu verbessern. Sie gab zwar zentralistische Tendenzen sowie sprachpolitisch und konfessionell diskriminierende Fehlentscheidungen in der Vergangenheit zu, stellte sich aber kategorisch gegen jegliche Aufteilung der Staatshoheit.[28] Der Grosse Rat folgte weitgehend den Empfehlungen und beschloss mehrere VerfassungsĂ€nderungen. Sie betrafen die Anerkennung der Jurassier als besondere Volksgruppe, die vollstĂ€ndige Gleichberechtigung von Deutsch und Französisch sowie zwei garantierte Sitze im Regierungsrat fĂŒr den Jura. Weitergehende Forderungen fanden keine BerĂŒcksichtigung.[29][30] Alle politisch-gesellschaftlichen Gruppierungen des alten Kantonsteils und des Jura empfahlen die Annahme. Die Volksabstimmung am 29. Oktober 1950 ergab eine deutliche Zustimmung von 89,0 %. Auffallend war der massive Unterschied in der Stimmbeteiligung von 26 % im alten Kantonsteil gegenĂŒber 59 % im Jura. Er wurde als Zeichen dafĂŒr gewertet, dass die Stimmberechtigten des alten Kantonsteils der Jurafrage nur geringe Relevanz beimassen.[31]

WĂ€hrend die Regierung und das 1952 aufgelöste ComitĂ© de Moutier die erzielten Kompromisse als Lösung der Jurafrage betrachteten, hielt das MSJ sie lediglich fĂŒr einen Zwischenschritt. Das MSJ benannte sich am 9. September 1951 in Rassemblement jurassien (RJ) um. Dadurch wollten die Separatisten verdeutlichen, dass sie sich als ĂŒberparteiliche und konfessionell neutrale Sammlungsbewegung verstanden. Dies widerspiegelte sich auch in der FĂŒhrungsspitze: Schaffter war ein katholischer Christdemokrat aus dem Norden, BĂ©guelin ein reformierter Sozialdemokrat aus dem SĂŒden.[32] Ein Jahr zuvor hatten sie zusammen einen neuen Text fĂŒr das 1830 von Xavier Stockmar komponierte Volkslied La Rauracienne geschrieben, das unter dem Namen La Nouvelle Rauracienne zur Hymne der Separatisten wurde.[33] Als Entgegenkommen gestand die Regierung am 12. September 1951 dem jurassischen Kantonsteil per Dekret eine eigene Regionalfahne zu, die 1947 vom KĂŒnstler Paul Boesch entworfen worden war.[34] Noch vor der offiziellen EinfĂŒhrung beanspruchte das RJ die Fahne fĂŒr sich, weshalb sie vor allem im Norden weit verbreitet war.[35] Als GegenstĂŒck zum RJ bildete sich am 25. April 1953 in Saint-Imier die antiseparatistische Union des patriotes jurassiens (UPJ). UnterstĂŒtzung erhielt sie vom «Verein fĂŒr bernisch-jurassische VerstĂ€ndigung», der dem RJ mit publizistischen Mitteln entgegentrat.[36]
Ab 1953 nutzte BĂ©guelin seine Doppelrolle als RJ-GeneralsekretĂ€r und Chefredaktor von Le Jura libre zur VerstĂ€rkung der Propaganda. Das RJ berief sich auf das Selbstbestimmungsrecht der Jurassier und fĂŒhrte historische Argumente an, indem es mittels VerklĂ€rung des FĂŒrstbistums die mehrere Jahrhunderte dauernde UnabhĂ€ngigkeit betonte, die der Jura verloren habe. Es betrachtete die Zugehörigkeit zu Bern als Fremdherrschaft, die wenig RĂŒcksicht auf die besondere Situation des Jura nehme. FĂŒr die UPJ stellte hingegen die StrukturschwĂ€che das Haupthindernis einer VerselbstĂ€ndigung dar.[37] Der Historiker ClĂ©ment Crevoisier erklĂ€rt die Teilung der jurassischen Gesellschaft mit unterschiedlichen Perspektiven: WĂ€hrend die Antiseparatisten den Jura als funktionierenden Teil des Kantons Bern sahen, betrachteten ihn die Separatisten als autonomen Teil der Schweiz â zwei Sichtweisen, die sich gegenseitig ausschlossen.[38]
Protest gegen Waffenplatz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ein weiterer Katalysator in der Jurafrage war die Auseinandersetzung um das Projekt eines Waffenplatzes fĂŒr Panzertruppen in den Freibergen. 1956 erwarb das eidgenössische MilitĂ€rdepartement im Geheimen dafĂŒr ĂŒber 450 Hektaren Agrarland in den Gemeinden Lajoux, Les Genevez und Montfaucon.[39] Die Bevölkerung der betroffenen Region leistete heftigen Widerstand, da sie die Zerstörung der (heute geschĂŒtzten) Landschaft befĂŒrchtete. Der Bund gab das Projekt vorlĂ€ufig auf und verkaufte die GrundstĂŒcke an den Kanton Bern zurĂŒck, behielt aber ein Vorkaufsrecht. GemĂ€ss einer Studie des Historikers Emanuel Gogniat habe die Auseinandersetzung um den Waffenplatz den Separatismus weiter befeuert, da er nun zusĂ€tzlich einen volkstĂŒmlichen und bodenstĂ€ndigen Charakter erhielt.[40]
Erste Volksabstimmung
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Seit 1951 verfolgte das RJ das Ziel einer Volksabstimmung ĂŒber die Selbstbestimmung des Jura, war sich aber lange Zeit unschlĂŒssig ĂŒber das genaue Vorgehen. Ein Hindernis stellte der Bezirk Laufen mit seiner deutschsprachigen Mehrheit dar. Das RJ stellte sich daher einen Sonderstatus fĂŒr diesen Bezirk in einem möglichen zukĂŒnftigen Kanton vor.[41] Es war absehbar, dass eine kantonale Volksinitiative, mit der die gesamte bernische WĂ€hlerschaft direkt zur Kantonsteilung befragt wĂŒrde, angesichts der MehrheitsverhĂ€ltnisse chancenlos wĂ€re. Die im September 1957 lancierte Initiative schlug stattdessen ein indirektes Vorgehen vor. Nach ihrer Annahme sollte ein Gesetz erlassen werden, das die spĂ€tere DurchfĂŒhrung einer Konsultativabstimmung ĂŒber die Meinung der Jurassier hinsichtlich einer Trennung von Bern ermöglichen wĂŒrde. Sollte diese eine absolute Mehrheit erzielen, hĂ€tte dann das RJ genĂŒgend politische RĂŒckendeckung, um anschliessend unter Umgehung Berns eine eidgenössische Volksinitiative einzureichen und die darauf folgende gesamtschweizerische Abstimmung fĂŒr sich zu entscheiden. Das RJ reichte die Initiative mit ĂŒber 23'000 Unterschriften ein, was selbst die kĂŒhnsten Erwartungen ĂŒbertraf.[42]
Angesichts der heftigen Opposition sÀmtlicher Berner Parteien ging das RJ realistischerweise von einer gesamtkantonalen Ablehnung aus, erhoffte sich aber zumindest im Jura eine Mehrheit. So gesehen endete die Abstimmung am 5. Juli 1959 mit einer EnttÀuschung. WÀhrend im gesamten Kanton eine Zustimmung von lediglich 20,6 % resultierte, betrug sie im Jura 48,1 %, wodurch das RJ auch sein Minimalziel verfehlte. Deutlich offenbarte sich die Uneinigkeit des Jura selbst. Angenommen wurde die Initiative nur in den nördlichen Bezirken Franches-Montagnes (76,0 %), Delémont (71,9 %) und Porrentruy (65,7 %). Hingegen scheiterte sie in den Bezirken Courtelary (23,8 %), Laufen (26,9 %), Moutier (34,3 %) und La Neuveville (34,5 %). Auffallend waren auch der massive Unterschied bei der Stimmbeteiligung (32,9 % im altbernischen Kantonsteil, 85,3 % im Jura) sowie die geringere Zahl der Ja-Stimmen als jene der gesammelten Unterschriften.[43]
Neuausrichtung des Rassemblement jurassien
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das RJ gab seine bisher rein historische Argumentation auf und begann schrittweise auf eine ethnolinguistische Strategie umzuschwenken. Es betonte vermehrt die kulturellen Unterschiede zwischen Jurassiern und Deutschbernern, begann mit der Föderalistischen Union EuropĂ€ischer Volksgruppen zusammenzuarbeiten und interpretierte das Abstimmungsergebnis als Folge der Zuwanderung von Deutschsprachigen (insbesondere im SĂŒden). Andererseits gab es den schon immer sehr vagen Anspruch auf das Laufental auf.[44] Das RJ unterstĂŒtzte gezielt Kandidaten bei Wahlen auf allen Ebenen und vertrat eine progressive Sozialpolitik.[45] Es forderte wiederholt eine Intervention des Bundes und strebte zusĂ€tzlich eine Internationalisierung der Jurafrage an, um politische SachzwĂ€nge zu schaffen. Dies geschah durch einen Appell an die Vereinten Nationen, die Solidarisierung mit frankophonen Separatistenbewegungen in Wallonien, in QuĂ©bec und im Aostatal sowie durch intensivierte Information der auslĂ€ndischen Medien.[46] Die Berntreuen wiederum hielten die ideologische Verlagerung der Separatisten hin zu einer Ă©thnie française, die zugleich paneuropĂ€isch eingebettet war, fĂŒr einen «unschweizerischen Gedanken».[47]
Der Regierungsrat versuchte das RJ zu marginalisieren, indem er die Jurassische Deputation (eine informelle parteiĂŒbergreifende Vereinigung im Grossen Rat) zur einzigen legitimen GesprĂ€chspartnerin erklĂ€rte. Als der Grosse Rat im November 1959 die neuen StĂ€nderĂ€te wĂ€hlen sollte, verhinderte die BGB die Wahl des von der FDP nominierten Jean-Pierre Chatelain, da sich dieser angeblich nicht eindeutig genug gegen die Separatisten ausgesprochen hatte. Im Februar 1960 schloss die Deputation den separatistischen Abgeordneten Jean Wilhelm vorĂŒbergehend aus, was das RJ als UnterdrĂŒckung der Jurassier interpretierte.[48] Ein Jahr spĂ€ter sollte RJ-GeneralsekretĂ€r BĂ©guelin wegen «parteischĂ€digenden Verhaltens» aus der Berner SP ausgeschlossen werden, doch die Sektion DelĂ©mont setzte den entsprechenden Beschluss des Parteivorstands nie um.[49] Ăhnlich wie im Fall Chatelain ging der Grosse Rat im Januar 1962 vor, als er AndrĂ© Cattin nicht wie von der christlichdemokratischen Fraktion vorgeschlagen zum VizeprĂ€sidenten wĂ€hlte.[50]
Als Reaktion auf die wiederholten BrĂŒskierungen trieb das RJ seine Verankerung in der jurassischen Gesellschaft voran und grĂŒndete zwischen 1962 und 1964 vier Aktionsgruppen: den Jugendverband BĂ©liers («Sturmböcke»), die feministische Frauenorganisation Association fĂ©minine pour la dĂ©fense du Jura, die Association des Jurassiens de lâextĂ©rieur als Zusammenschluss der ausserhalb des Jura lebenden Jurassier und die Studentenorganisation Mouvement universitaire jurassien. Hinzu kam die 1961 gegrĂŒndete Association suisse des amis du Jura libre fĂŒr nichtjurassische Sympathisanten. Diese umfassende Mobilisierung gab dem Separatismus einen rebellisch-provokativen Ton, getragen von einer Generation mit zunehmend pazifistischen, antimilitaristischen und sozialen Wertvorstellungen, die jenen der 68er-Bewegung Ă€hnelten.[51]
VerschÀrfung des Konflikts
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Neues Waffenplatzprojekt und Berberat-AffÀre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]1962 plante das MilitĂ€rdepartement auf dem umstrittenen Areal in den Freibergen ein Zentrum fĂŒr Armeepferde und einen Waffenplatz der Kavallerie. Zu diesem Zweck verkaufte der Kanton Bern die erworbenen GrundstĂŒcke zurĂŒck an den Bund, informierte die Ăffentlichkeit aber erst nachtrĂ€glich. Die Bevölkerung fĂŒhlte sich hintergangen und schenkte den Beteuerungen, wonach der Kaufvertrag Fahr- und SchiessĂŒbungen von Panzern ausschliesse, keinen Glauben, da die Gemeindebehörden nicht in die Planungen miteinbezogen worden waren. Das Rassemblement jurassien prangerte die RĂŒcksichtslosigkeit der Kantons- und Bundesbehörden an, wĂ€hrend seine Gegenspieler von der UPJ das Projekt vorbehaltlos unterstĂŒtzten. Der Grosse Rat und die Bundesversammlung ratifizierten den Kaufvertrag Ende 1962.[52]
Der Regierungsrat verweigerte weiterhin jeglichen Dialog mit der RJ und begann, Massnahmen gegen separatistisch gesinnte Personen zu ergreifen. Dies geschah einerseits durch die Verweigerung des Zugangs zu öffentlichen Amtspositionen, andererseits durch die moralische Verurteilung der Separatisten als «staatsgefĂ€hrdend».[53] Am 9. September 1962 hielt Romain Berberat, ein Oberleutnant der Schweizer Armee, als Zivilperson beim Fest des jurassischen Volkes eine Rede. Darin bezeichnete er den Regierungsrat als «diktatorische Autokratie, die den Jura verspottet». Auf Betreiben von Regierungsratsmitglied Virgile Moine entzog ihm das MilitĂ€rdepartement das Kommando ĂŒber eine jurassische FĂŒsilierkompanie. Die Medien verurteilten diese Sanktion als Angriff auf die Meinungsfreiheit und selbst Berntreue waren der Auffassung, dadurch seien den Separatisten nur neue Argumente in die HĂ€nde gespielt worden.[54] Das RJ forderte mit Petitionen die Rehabilitierung Berberats und Moines sofortigen RĂŒcktritt.[55]
Brand- und SprengstoffanschlÀge der FLJ
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Im SpĂ€tsommer 1962 grĂŒndete Marcel Boillat die terroristische Gruppierung Front de libĂ©ration jurassien (FLJ). Sie ĂŒbermalte zunĂ€chst Strassen- und Baustellenschilder sowie das Soldatendenkmal Le Fritz auf dem Col des Rangiers mit ihrem KĂŒrzel, ehe sie im Oktober eine MilitĂ€rbaracke in Les Pommerats anzĂŒndete. Erst mehrere Monate spĂ€ter bekannte sie sich dazu, als sie ihre AktivitĂ€ten intensivierte. Sie verĂŒbte weitere BrandanschlĂ€ge auf eine MilitĂ€rbaracke in Bourrignon sowie auf zwei Bauernhöfe in Les Genevez und Montfaucon, die dem geplanten Waffenplatz weichen sollten.[56] Als die Polizei in der Gegend zahlreiche nĂ€chtliche Hausdurchsuchungen und Kontrollen durchfĂŒhrte sowie 20 RJ-Mitglieder zu stundenlangen Verhören festhielt, solidarisierte sich die Bevölkerung mit der FLJ, indem sie passiven Widerstand leistete und dadurch die Ermittlungen behinderte.[57]
Das im September 1963 gegrĂŒndete antiseparatistische ComitĂ© jurassien de vigilance dĂ©mocratique («Jurassisches Komitee fĂŒr demokratische Wachsamkeit») behauptete, das RJ sei direkt fĂŒr die Gewalttaten verantwortlich. Am 5. Oktober verĂŒbte die FLJ auf dem Mont Soleil oberhalb von Saint-Imier einen Sprengstoffanschlag auf das Ferienhaus von StĂ€nderat Charles Jeanneret, dem PrĂ€sidenten des Komitees. Ebenfalls betroffen war der UPJ-PrĂ€sident Marc Houmard, dessen SĂ€gewerk in Malleray am 23. Dezember durch eine Sprengladung schwer beschĂ€digt wurde.[58] Im Februar 1964 verhaftete die Polizei drei MĂ€nner und eine Frau aus Courfaivre und hielt sie wochenlang in Untersuchungshaft fest, ohne ihnen etwas nachweisen zu können.[59] FĂŒr Empörung in der Bevölkerung sorgten insbesondere die Verschwiegenheit der Behörden und die ungewöhnlich harten Haftbedingungen. Anfang April wurden die «Unschuldigen von Courfaivre» entlassen, von ihrer Wohngemeinde mit BöllerschĂŒssen empfangen und vom RJ als «Helden des Jura» gefeiert.[60]
WĂ€hrenddessen verursachte eine Explosion am 27. Februar 1964 Risse an einem Gleis der Bahnstrecke BielâBern bei Studen[61] und am 12. MĂ€rz verwĂŒstete eine Sprengladung die Filiale der Berner Kantonalbank in DelĂ©mont.[62] Schliesslich kam die von Albert Steullet geleitete Sonderkommission der FLJ auf die Spur und verhaftete Ende MĂ€rz ihre Mitglieder. Sie hatten aus eigenem Antrieb gehandelt und standen nachweislich nicht mit dem RJ in Verbindung.[63] Das Bundesstrafgericht verurteilte im MĂ€rz 1966 die beiden HaupttĂ€ter zu acht und sieben Jahren Zuchthaus, einen MitlĂ€ufer zu einer bedingten Strafe. FLJ-AnfĂŒhrer Marcel Boillat entkam im Februar 1967 aus dem GefĂ€ngnis und floh nach Spanien. Die Regierung von Francisco Franco gewĂ€hrte ihm Asyl, weil er aus politischen BeweggrĂŒnden gehandelt habe.[64] NachahmungstĂ€ter verĂŒbten zwischen MĂ€rz 1965 und Juni 1966, ebenfalls unter dem Namen FLJ, mehrere Brandstiftungen und Vandalenakte. Ihr AnfĂŒhrer Jean-Baptiste Hennin entkam aus der Untersuchungshaft und erhielt in Frankreich ebenfalls Asyl.[65]
Widerstandsaktionen und Provokationen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Widerstandsaktionen der BĂ©liers begannen ebenfalls fĂŒr Spannungen zu sorgen. Im MĂ€rz 1964 blockierten sie die EingĂ€nge zum Berner Rathaus und forderten die Freilassung der «Unschuldigen von Courfaivre».[66] Am 30. August 1964 fand auf dem Col des Rangiers eine Feier zum Gedenken an die Mobilmachungen der beiden Weltkriege statt. Rund 6000 Separatisten begaben sich dorthin, um ihren Unmut ĂŒber die Berberat-AffĂ€re und das Waffenplatzprojekt zur Sprache zu bringen. Die Feier begann zunĂ€chst besinnlich, doch dann schwenkten die mitgereisten BĂ©liers plötzlich hunderte Jurafahnen, entrollten antibernische SpruchbĂ€nder und unterbrachen mit Pfiffen und Buhrufen die Festreden von Virgile Moine und Bundesrat Paul Chaudet. In der Schweizer Presse entlud sich eine Welle der Kritik ĂŒber die Separatisten. Doch diese hatten mit dem als respektlos empfundenen Auftritt ihr Ziel erreicht und die gesamte schweizerische Ăffentlichkeit auf das ungelöste Juraproblem aufmerksam gemacht.[67]
Zu dieser Zeit fand in Lausanne die Expo 64 statt, an der jedem Kanton ein eigener Festtag zustand. Der Regierungsrat lehnte sĂ€mtliche VorschlĂ€ge ab, anlĂ€sslich des «Bernertags» am 11. September den Separatisten irgendeine Art von PrĂ€sentation zu gewĂ€hren. Da der Staatsrat des Kantons Waadt Ausschreitungen zwischen den verfeindeten Lagern befĂŒrchtete, untersagte er fĂŒr eine Woche jegliche Kundgebungen. Das RJ rief daraufhin zum Boykott der Expo 64 auf und erreichte eine Solidarisierung bisher ungekannten Ausmasses, denn das in derselben Woche stattfindende Fest des jurassischen Volkes in DelĂ©mont verzeichnete mit ĂŒber 40'000 Besuchern einen Rekordandrang.[68] Im MĂ€rz 1965 erklĂ€rte das RJ den 150. Jahrestag der Vereinigung mit Bern zum «nationalen Trauertag»; es verschickte entsprechende Memoranden nicht nur an alle Kantonsparlamente und -regierungen, sondern auch an die Signatarstaaten des Wiener Kongresses. Ebenso fanden Gegendemonstrationen zu den bernischen Feierlichkeiten statt.[69] 1967 verzichtete das MilitĂ€rdepartement auf das umstrittene Projekt in den Freibergen und legte sich auf einen alternativen Standort in den Gemeinden Bure und Fahy fest, wo der Widerstand geringer war. Die ersten GebĂ€ude des Waffenplatzes Bure konnten im April 1968 bezogen werden.[70]
Die BĂ©liers sorgten mit Sitzstreiks und Kundgebungen weiter fĂŒr Aufregung. Am 4. Mai 1968 legten fĂŒnf fĂŒhrende Mitglieder auf dem Berner Bundesplatz öffentlichkeitswirksam ihre MilitĂ€rutensilien nieder und erklĂ€rten sich zu «Dienstverweigerern aus Patriotismus», um gegen die UntĂ€tigkeit des Bundes zu protestieren. Diesem Beispiel folgend verweigerten zahlreiche Jurassier den MilitĂ€rdienst. Ăber 120 Aktivisten besetzten am 29. Juli 1968 das Statthalteramt in DelĂ©mont. Diese Aktionen bewogen den in der Jurafrage unbeholfen wirkenden Bundesrat einen Monat spĂ€ter dazu, Truppen auf Pikett zu berufen, um den Schutz militĂ€rischer Infrastruktur im Jura zu gewĂ€hrleisten. Da er diese Massnahme zunĂ€chst geheim gehalten hatte, sprach das RJ von einer «militĂ€rischen Besetzung des Jura», die an die Niederschlagung des Prager FrĂŒhlings erinnere. Nachdem 32 jurassische Offiziere mit einem Protestschreiben bei Verteidigungsminister Rudolf GnĂ€gi vorstellig geworden waren, hob der Bundesrat die Massnahme nach drei Monaten auf. Am 11. Dezember unterbrachen Aktivisten eine Sitzung des Nationalrates und verlasen eine ErklĂ€rung.[71][72]
Autonomieverhandlungen und Verfassungszusatz
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Bisher hatte Bern vielerorts als «BrĂŒckenkanton» zwischen der Deutschschweiz und der Romandie gegolten, der rĂŒcksichtsvoll mit Minderheiten umgeht. Aufgrund der Jurafrage litt dieser Ruf betrĂ€chtlich; viele Schweizer empfanden die Haltung Berns als starr und rechthaberisch.[73] Nach VermittlungsbemĂŒhungen neutraler Gruppierungen, die bereits 1963 eingesetzt hatten, wich der Regierungsrat allmĂ€hlich davon ab und stellte am 17. MĂ€rz 1967 einen zweistufigen Lösungsweg vor. Es sollte zuerst ein weitreichendes Autonomiestatut angestrebt werden. Im Falle eines Scheiterns sollten dann im Jura Volksabstimmungen stattfinden, bei denen die Möglichkeit bestĂŒnde, beim Kanton Bern zu bleiben oder einen neuen Kanton zu bilden.[74] Die Umsetzung begann am 16. Juni, als der Regierungsrat die paritĂ€tische «Kommission der 24» einsetzte. Ihr Bericht lag am 3. April 1968 vor, stiess aber bei den Separatisten auf wenig Wohlwollen.[75] Der daraufhin um Hilfe gebetene Bundesrat setzte am 16. Juli die vierköpfige «Kommission der guten Dienste» ein, bestehend aus den frĂŒheren BundesrĂ€ten Max Petitpierre und Friedrich Traugott Wahlen sowie den NationalrĂ€ten Pierre Graber und Raymond Broger.[76] Die Separatisten erkannten die Kommission nicht als neutral an, da ihre Mitglieder auf Vorschlag des Regierungsrats ernannt worden waren. Ebenso lehnten sie den am 9. Juni 1969 vorgelegten Autonomiebericht ab, da sie weiterhin einen eigenen Kanton bevorzugten.[77]
Angesichts der Blockade schien ein Autonomiestatut geringe Chancen auf Verwirklichung zu haben, weshalb der Grosse Rat am 9. September 1969 dem Antrag des Regierungsrats zustimmte, Volksabstimmungen in die Wege zu leiten. Das RJ war der Ansicht, solche dĂŒrften ausschliesslich vom Bund organisiert werden und nicht von der «dominierenden Macht, von der man sich trennen können sollte». Ebenso befĂŒrchtete das RJ, die Volksabstimmungen wĂŒrden zu einer Teilung des Jura fĂŒhren. Ende 1969 trat jedoch ein Meinungsumschwung ein und die Separatisten akzeptierten das geplante Vorgehen. Roland BĂ©guelin vertrat die Ansicht, dass der Berner Plan angenommen werden mĂŒsse, «weil er den Jurassiern das Recht auf freie VerfĂŒgung gibt». Dies sei ein Schritt, «der nicht verpasst werden darf, auch wenn wir mit den ModalitĂ€ten der Abstimmung nicht einverstanden sind.»[78] Im Sommer 1969 trat die neutrale Gruppierung Mouvement pour lâunitĂ© du Jura (MUJ, «Bewegung fĂŒr die Einheit des Jura») in Erscheinung. Sie lehnte jegliche Teilung ab und trat fĂŒr ein weitgehendes Autonomiestatut des gesamten Jura ein. Das MUJ hatte einen schweren Stand; sowohl Separatisten als auch Berntreue verunglimpften ihre Mitglieder als «VerrĂ€ter».[79]
Die Stimmberechtigten des Kantons Bern entschieden am 1. MĂ€rz 1970 ĂŒber einen Zusatz zur Kantonsverfassung. Er legte ein detailliertes Verfahren fĂŒr kaskadierende Volksabstimmungen in den sieben jurassischen Bezirken fest, welche die GrĂŒndung eines neuen Kantons und gegebenenfalls die genaue Ausdehnung seines Gebiets zum Gegenstand haben wĂŒrden. Dabei hatte das Selbstbestimmungsrecht der Bezirke und Gemeinden ein höheres Gewicht als jenes der gesamten Region, was eine Teilung begĂŒnstigte.[80] Das Ergebnis fiel mit 86,5 % Zustimmung eindeutig aus, wobei zwischen den Regionen erneut deutliche Unterschiede bei der Stimmbeteiligung zu verzeichnen waren (63 % im Jura, 34 % im alten Kantonsteil).[81]
Anhaltende Spannungen
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Die «Kommission der guten Dienste» veröffentlichte im September 1971 einen zweiten Bericht zum Autonomiestatut, zumal der Regierungsrat davon ausging, dass bei der anstehenden Abstimmung ein neuer Kanton abgelehnt werden wĂŒrde. Auf dieser Basis verfasste AndrĂ© Ory, der Leiter des kantonalen Amtes fĂŒr Ăffentlichkeitsarbeit, das eigentliche Statut, das die Regierung ein Jahr spĂ€ter prĂ€sentierte. Das RJ und die MUJ lehnten es ab, wĂ€hrend sich die UPJ dafĂŒr aussprach. Als der Grosse Rat im November 1973 das Statut beriet, verweigerten die separatistischen Ratsmitglieder die Teilnahme an der Debatte.[76]
Anfang 1972 stellte das Verkehrs- und Energiewirtschaftsdepartement neue Bauprojekte fĂŒr das Nationalstrassennetz vor. Obwohl die Jurassier seit fast 20 Jahren den Bau der Autobahn Transjurane gefordert hatten, blieb ihre Region weiterhin unberĂŒcksichtigt.[82] 2000 Separatisten demonstrierten am 18. MĂ€rz in Bern gegen diese Entscheidung. Nach dem Ende der friedlichen Kundgebung ĂŒbergoss eine Gruppe von BĂ©liers die Tramschienen in der Spitalgasse auf einer LĂ€nge von 50 Metern mit Asphalt. Am 13. Juli desselben Jahres besetzten Aktivisten die Schweizer Botschaft in Paris und erklĂ€rten, die Schweiz werde erst zur Ruhe kommen, wenn der Jura «vom Berner Joch befreit» sei.[83] Zwei Besetzungen ereigneten sich drei Wochen spĂ€ter am 3. August: UnterstĂŒtzt von wallonischen Separatisten hielten mehrere BĂ©liers die belgische Botschaft in Bern besetzt, wĂ€hrend gleichzeitig eine weitere Gruppe in BrĂŒssel in die Schweizer Botschaft eindrang.[84]
Um den anhaltenden Aktionen der Separatisten etwas entgegenzusetzen, restrukturierten die Berntreuen ihre Organisationen. Im Dezember 1973 entstand die Jugendbewegung Sangliers («Wildschweine») als GegenstĂŒck zu den BĂ©liers.[85] Aus der Union des patriotes jurassiens ging am 22. MĂ€rz 1974 die Force dĂ©mocratique hervor. Ihr schloss sich im selben Jahr auch die von GeneviĂšve Aubry gegrĂŒndete Frauenorganisation Groupement fĂ©minin de Force dĂ©mocratique an.[86] Wie angespannt die Lage im Jura war, zeigt ein Ereignis am Vorabend des ersten Plebiszits. Drei BĂ©liers stiegen in Boncourt auf ein Hausdach, um eine Jurafahre zu befestigen. Ein Anwohner feuerte mehrere SchĂŒsse ab, wobei ein QuerschlĂ€ger den Aktivisten Maurice Wicht in den RĂŒcken traf. Zweieinhalb Wochen spĂ€ter erlag er seinen Verletzungen, worauf mehr als 3000 Separatisten ihm die letzte Ehre erwiesen.[87]
Juraplebiszite
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Zustimmung zu einem neuen Kanton
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Das erste Juraplebiszit, das die Schaffung eines neuen Kantons vorschlug, fand am 23. Juni 1974 statt. Als am Sonntagnachmittag um 17:30 Uhr die Mehrheit fĂŒr den Kanton Jura feststand, strömten Tausende von Menschen zum Rathausplatz von DelĂ©mont. Dort verkĂŒndete die FĂŒhrungsspitze des Rassemblement jurassien um 20 Uhr die offiziellen Endergebnisse. Auf das Wetter anspielend, sagte VizeprĂ€sident Roger Schaffter in seiner Ansprache: «Es regnet Freiheit!» («Il pleut la libertĂ©!»).[88]
Bei einer Beteiligung von 90,0 % fiel das Ergebnis knapp aus. Auf die Frage «Wollt Ihr einen neuen Kanton bilden?» stimmten 51,9 % mit Ja und 48,1 % mit Nein. Drei Bezirke im Norden stimmten fĂŒr den neuen Kanton (DelĂ©mont mit 79,0 %, Franches-Montagnes mit 77,2 % und Porrentruy mit 67,8 %). Umgekehrt manifestierte sich die Ablehnung in den ĂŒbrigen Bezirken (Courtelary mit 76,7 %, Laufen mit 74,2 %, La Neuveville mit 65,6 % und Moutier mit 56,9 %). Das seit Jahren vorbereitete Autonomiestatut fiel dahin.[89] Der Aufruf des MUJ, leer einzulegen, war weitgehend wirkungslos geblieben. Die Gruppierung verlor rasch an Einfluss und löste sich zwei Jahre spĂ€ter auf.[90] Seit der KantonsgrĂŒndung ist der 23. Juni im Kanton Jura ein gesetzlicher Feiertag.[91]
Abstimmungen in den Bezirken
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GemĂ€ss dem Verfassungszusatz von 1970 konnte ein FĂŒnftel der Stimmberechtigten in den unterlegenen Bezirken innerhalb von sechs Monaten ein zweites Plebiszit verlangen, um beim Kanton Bern zu bleiben.[80] Die Force dĂ©mocratique reichte im September 1974 entsprechende Volksinitiativen fĂŒr die Bezirke Courtelary, La Neuveville und Moutier ein. Der Grosse Rat wollte die Jurafrage so schnell wie möglich geklĂ€rt haben und setzte das zweite Plebiszit auf den 13. Dezember an. Das Bundesgericht gab einer Beschwerde der Separatisten statt und erklĂ€rte den Beschluss fĂŒr ungĂŒltig, da ein derart frĂŒher Termin keine sinnvolle Meinungsbildung erlaube. Nachdem innerhalb von nur 13 Tagen erneut drei Volksinitiativen zustande gekommen waren, legte der Grosse Rat den 13. MĂ€rz 1975 als neuen Termin fest.[92] Anders gelagert war eine im Februar 1975 eingereichte Volksinitiative im Bezirk Laufen. Hier sollte die Bevölkerung am 14. September die Möglichkeit erhalten, vorlĂ€ufig beim Kanton Bern zu bleiben, um dann in einem zweiten Schritt ĂŒber den Anschluss an einen Nachbarkanton zu befinden.[93]
Das zweite Juraplebiszit zementierte die Spaltung. Bei einer Beteiligung von ĂŒber 94 % stimmten die drei sĂŒdjurassischen Bezirke fĂŒr den Verbleib bei Bern (76,8 % in Courtelary, 65,9 % in La Neuveville und 56,2 % in Moutier).[89] Am Tag nach der Volksabstimmung kam es zu mehreren Protestkundgebungen und ZwischenfĂ€llen zwischen Separatisten und Berntreuen.[94] Am 19. MĂ€rz 1975 beschloss der Regierungsrat, angesichts des deutlichen Verdikts, eine zwischenzeitlich vom RJ eingereichte Volksinitiative fĂŒr einen Halbkanton SĂŒdjura nicht zur Abstimmung zu bringen.[95] Drei Wochen spĂ€ter schlossen sich die unterlegenen Separatisten des SĂŒdjura in der neuen Gruppierung UnitĂ© jurassienne zusammen.[96] Sechs Monate nach den SĂŒdjurassiern sprachen sich die Laufentaler mit 94,1 % der Stimmen ebenfalls gegen den Beitritt zum Kanton Jura aus, wobei weiterhin die Möglichkeit einer alternativen Kantonszugehörigkeit bestand.[97]
Kantonswechsel einzelner Gemeinden
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Der Verfassungszusatz sah abschliessend eine dritte Runde von Volksabstimmungen auf kommunaler Ebene vor. Verlangt werden konnten diese mittels Volksinitiativen, und zwar jeweils innerhalb zweier Monate von einem FĂŒnftel der Stimmberechtigten einer Gemeinde. Diese Möglichkeit bestand jedoch nur fĂŒr Gemeinden, die an der vorlĂ€ufigen Kantonsgrenze lagen, die durch das zweite Juraplebiszit definiert worden war.[80] Auf diese Weise sollte die geographische Einheit des zukĂŒnftigen Kantons garantiert werden. Dementsprechend waren ausschliesslich Gemeinden im Grenzbereich der Bezirke DelĂ©mont und Moutier berechtigt.[98]
14 Gemeinden stimmten an drei Terminen nochmals ĂŒber den Kantonswechsel ab. Am 7. September 1975 sprachen sich ChĂątillon, Corban, Courchapoix, Courrendlin und Rossemaison dafĂŒr aus, sich dem Bezirk DelĂ©mont (und somit dem Kanton Jura) anzuschliessen; zusĂ€tzlich schloss sich Les Genevez dem jurassischen Bezirk Franches-Montagnes an. Hingegen lehnten Grandval, Moutier, Perrefitte und RebĂ©velier einen Wechsel ab. Am 14. September stimmten Lajoux und Mervelier dem Wechsel zu den Bezirken Franches-Montagnes bzw. DelĂ©mont zu, wĂ€hrend Schelten beim Kanton Bern verblieb. Schliesslich entschied sich Roggenburg am 19. Oktober fĂŒr einen Wechsel zum Bezirk Laufen.[99] Die Ănderungen traten am 1. Januar 1976 in Kraft.
Aufgrund der festgelegten Bedingungen blieb zwei Gemeinden eine dritte Abstimmung verwehrt, obwohl sie mit deutlicher Mehrheit einen Kantonswechsel gewĂŒnscht hatten. Ederswiler grenzte seinerzeit nicht an einen bei Bern verbliebenen Bezirk, da die massgebliche Grenzlage erst mit dem dritten Juraplebiszit und dem Wechsel von Roggenburg entstanden war. Gleich verhielt es sich im Falle von Vellerat, das erst durch den Wechsel von ChĂątillon und Courrendlin zur Grenzgemeinde wurde.[98] Trotzdem fĂŒhrten beide Gemeinden inoffizielle Abstimmungen ohne Rechtskraft durch, um ihren Willen kundzutun.[100]
Die KantonsgrĂŒndung und ihre Folgen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Brennpunkt Moutier
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In fast allen Gemeinden war das Ergebnis eindeutig ausgefallen â mit Ausnahme des Bezirkshauptorts Moutier, wo sich die Berntreuen relativ knapp mit 54,1 % der Stimmen durchgesetzt hatten. In der Nacht vom 7. auf den 8. September 1975 zogen hunderte von Separatisten durch die Strassen der Stadt und liessen ihre Wut an Symbolen der Berner Herrschaft aus (zum Teil auch durch Antiseparatisten provoziert). Als die Krawalle ausser Kontrolle gerieten, setzte die Polizei Spezialeinheiten ein. 225 Personen wurden festgenommen, etliche waren verletzt. In der Folge standen sich in Moutier jahrelang zwei fast gleich grosse Lager unversöhnlich gegenĂŒber.[101] Ein weiterer schwerer Zusammenstoss mit der Polizei ereignete sich am 3. April 1977, als Separatisten in Moutier gegen die Absicht des Regierungsrats protestierten, die Nennung des jurassischen Volkes aus der Verfassung zu streichen.[102] Der Grosse Rat entsprach dem Antrag sieben Monate spĂ€ter und in einer Volksabstimmung am 26. Februar 1978 wurde die «Staatsverfassung des Kantons Bern in seinen neuen Grenzen», die zusĂ€tzlich mehrere Ăbergangsbestimmungen bis zur KantonsgrĂŒndung enthielt, mit 80,8 % der Stimmen angenommen (wobei das Gebiet des zukĂŒnftigen Kantons nicht teilnahmeberechtigt war).[103] AllmĂ€hlich nahm die Gewaltbereitschaft ab und der Konflikt verlagerte sich auf die politische Ebene. 1982 errangen die Separatisten die Mehrheit im Gemeindeparlament, ab 1986 stellten sie auch den GemeindeprĂ€sidenten.[101]
FĂŒr Schlagzeilen sorgte im September 1977 der mysteriöse Tod des OffizieranwĂ€rters Rudolf FlĂŒkiger durch eine explodierte Handgranate, wobei bis heute nicht geklĂ€rt ist, ob ein Suizid, jurassische Separatisten oder die Rote Armee Fraktion verantwortlich sind.[104] Mehrmals kam es vor, wĂ€hrend und nach den Juraplebisziten bei Veranstaltungen zu SchlĂ€gereien und daraus resultierenden SachbeschĂ€digungen. Beispielsweise wurden am 30. Juni 1979 in Tramelan ĂŒber 200 BĂ©liers, die das Denkmal des Dichters Virgile Rossel besucht hatten, von Sangliers attackiert.[105] Am 16. MĂ€rz 1980 hielt das Rassemblement jurassien seine Delegiertenversammlung im bernisch gebliebenen CortĂ©bert ab, was die Sangliers als Provokation empfunden. Mehrmals versuchten sie das Versammlungslokal zu stĂŒrmen, wurden aber von den BĂ©liers daran gehindert. Es gab vereinzelte SchĂŒsse, aber nur in die Luft. Um die angeheizte Stimmung zu beruhigen, fuhr der PrĂ€sident der Juradelegation des Kantons Bern, Regierungsrat Werner Martignoni unmittelbar an den Ort und trug dazu bei, dass die besonnere Seite der Sangliers sich durchsetzen konnte. Unter Polizeischutz konnten die Delegierten ihr Treffen beenden.[106] Dieser Anlass gilt rĂŒckblickend als Wendepunkt, bei welchem die Gewaltspirale gebremst wurde.
Verfassunggebende Versammlung
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Nach dem positiven Ergebnis fĂŒr die Schaffung eines Kantons Jura wĂ€hlten die Stimmberechtigten des definierten Gebiets am 21. MĂ€rz 1976 eine 50-köpfige verfassunggebende Versammlung. Die feierliche Eröffnungssitzung fand am 12. April in der Kirche Saint-Marcel in DelĂ©mont statt, die konstituierende Sitzung am Tag darauf in der Aula des Gymnasiums von Porrentruy. Die Versammlung bestimmte François Lachat zu ihrem PrĂ€sidenten, wĂ€hrend Roland BĂ©guelin und Gabriel Roy als VizeprĂ€sidenten amtierten.[107]
Am 22. Januar 1977 stellte die Versammlung die zukĂŒnftige Verfassung der Republik und des Kantons Jura vor. Umstritten war Artikel 138, in dem es hiess, dass der Kanton jeden Teil des Jura aufnehmen könne, wenn sich dieser nach Bundesrecht und nach dem Recht des Kantons Bern ordentlich getrennt hat. Der Verfassungsartikel sorgte in berntreuen Kreisen fĂŒr Verstimmung und hatte drei Monate zuvor (bei der PrĂ€sentation eines noch schĂ€rfer formulierten Entwurfs) vorĂŒbergehend zum Abbruch der Beziehungen zwischen der Versammlung und dem Regierungsrat gefĂŒhrt.[108][109] Die jurassischen Stimmberechtigten nahmen die Verfassung am 20. MĂ€rz 1977 an, mit einem Ja-Anteil von 82,5 %. Ebenso erteilten sie der verfassunggebenden Versammlung den Auftrag, die kantonale Gesetzgebung zu schaffen und die Interessen des entstehenden Kantons zu wahren.[110]
KantonsgrĂŒndung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beide Kammern der Bundesversammlung genehmigten die Verfassung am 21. Juni 1977 â mit Ausnahme von Artikel 138, der aufgrund seiner «Unvereinbarkeit mit dem Geist der eidgenössischen SolidaritĂ€t» keine Bundesgarantie erhielt. Ein weiterer Bundesbeschluss vom 9. MĂ€rz 1978 genehmigte die Schaffung des Kantons Jura.[92] FĂŒr Diskussionen sorgte in der Debatte die Frage, ob der Jura ein Halbkanton mit nur einer halben Standesstimme und einem StĂ€nderatssitz sein solle, da er wie im Falle von Appenzell, Basel und Unterwalden aus einer Kantonstrennung heraus entstehen wĂŒrde. Der Bundesrat war der Ansicht, dass es undenkbar sei, Bern als einen der grössten Kantone der Schweiz zu einem Halbkanton zu «degradieren». Man könne die GrĂŒndung des Kantons Jura vielmehr als RĂŒckkehr zum Zustand betrachten, der vor 1815 bestanden habe. Zudem schreibe die Bundesverfassung von 1848 nicht vor, dass eine Teilung zwingend zu einem Halbkanton fĂŒhren mĂŒsse. Andererseits wĂŒrde die Aufwertung der bestehenden Halbkantone zu Vollkantonen das Sprachengleichgewicht ungebĂŒhrlich zugunsten der Deutschschweiz verschieben.[111]
Die Aufnahme eines neuen Kantons in die Eidgenossenschaft erforderte die Ănderung von Artikel 1 der Bundesverfassung, der die Anzahl und die Auflistung der Kantone enthielt. Aus diesem Grund fand am 24. September 1978 ein obligatorisches Referendum statt. 82,3 % der Abstimmenden und sĂ€mtliche Kantone stimmten der GrĂŒndung des 23. Kantons zu, die geringste UnterstĂŒtzung resultierte erwartungsgemĂ€ss im Kanton Bern mit 69,6 %.[112] Am selben Tag zogen mehrere Tausend Jurassier zum Rathausplatz von DelĂ©mont, wo kurz nach 16 Uhr das offizielle Ergebnis verkĂŒndet wurde.[113]
Knapp drei Wochen zuvor hatten am 5. September 1978 Kurt Furgler, Ernst Jaberg und François Lachat im Namen des Bundesrats, des Berner Regierungsrats und der verfassunggebenden Versammlung das Abkommen ĂŒber die Aufteilung der GĂŒter zwischen den beiden Kantonen unterzeichnet.[114] Im November wĂ€hlten die Jurassier ihre Regierung, ihr Parlament und ihre Vertreter in der Bundesversammlung. Die gesetzgeberische Arbeit der verfassunggebenden Versammlung war am 6. Dezember abgeschlossen und am 1. Januar 1979 erlangte der Kanton Jura seine volle SouverĂ€nitĂ€t.[115] Seither wird der Begriff Berner Jura nur noch fĂŒr die sĂŒdlichen, beim Kanton Bern verbliebenen Bezirke verwendet.
Spannungen unter den Separatisten
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Unmittelbar nach der KantonsgrĂŒndung wichen die Interessen des RJ und der jurassischen Regierung voneinander ab. Der harte Kern um Roland BĂ©guelin setzte seine kompromisslose Politik fort und verunglimpfte weiterhin den Berner Regierungsrat sowie den Bundesrat, da diese in der Jurafrage weiterhin unbeweglich seien. Die jurassische Regierung strebte zwar ebenfalls eine Wiedervereinigung mit dem Berner Jura an, wollte dies aber mit Dialog und Versöhnung erreichen. In der Folge verschlechterte sich ihr VerhĂ€ltnis zu BĂ©guelin zusehends und es kam zum Bruch zwischen den einstigen WeggefĂ€hrten.[116] Ebenfalls nicht mit dem Kurs ihrer Regierung einverstanden waren die BĂ©liers. WĂ€hrend die Sangliers ihre AktivitĂ€ten nach den ZwischenfĂ€llen von Tramelan und CortĂ©bert deutlich zurĂŒckfuhren, lösten sich erstere 1981 organisatorisch vom RJ und gingen dazu ĂŒber, Bern auf symbolische Weise zu bekĂ€mpfen. Beispielsweise stĂŒrzten sie am 1. Juni 1984 das Denkmal Le Fritz vom Sockel und stahlen zwei Tage spĂ€ter den kulturhistorisch bedeutenden Unspunnenstein, der ĂŒber 15 Jahre lang verschwunden blieb.[117]
WechselwĂŒnsche von Vellerat und Ederswiler
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Ab 1979 versuchte der Berner Regierungsrat, mit der jurassischen Regierung ĂŒber die Gemeinden Vellerat und Ederswiler zu verhandeln, die nicht an der dritten Runde der Juraplebiszite teilnehmen durften. Dabei stellten sich die Berner den Tausch von Vellerat gegen Ederswiler vor. Der Bundesrat war jedoch im Januar 1980 der Ansicht, dass «der Anschluss [âŠ] an einen anderen Kanton keine einfache Grenzbereinigung, sondern eine Gebietsabtretung zwischen Kantonen» darstellte. Weiter hiess es, dass dies «die gegenseitigen MachtverhĂ€ltnisse und das eidgenössische Gleichgewicht verĂ€ndert [âŠ] Daher ist eine solche Angliederung an die Zustimmung von Volk und StĂ€nden gebunden». Der Bundesrat war auch der Meinung, dass es besser sei, die KlĂ€rung der Frage zum Bezirk Laufen abzuwarten, bevor die FĂ€lle Vellerat und Ederswiler geregelt werden. Die Jurassier lehnten den Tausch ab und beschuldigten die Berner, «das jurassische Territorium amputieren» zu wollen. Ein Tausch sei nur bei Abtretung des gesamten Berner Jura akzeptabel.[118] Vertreter des Jura, Berns und des Bundes versuchten ab 1981 eine einvernehmliche Lösung zu finden. Aus Protest gegen die schleppenden Verhandlungen erklĂ€rte sich Vellerat am 11. August 1982 zur «freien Gemeinde». Sie richtete einen Grenzposten ein und stellte «GemeindepĂ€sse» aus. Die Einwohner nahmen nicht mehr an kantonalen Abstimmungen teil und boykottierten auch die VolkszĂ€hlung.[119] Ederswiler wiederum reichte vergeblich mehrere Petitionen ein.[118]
Noch kein Kantonswechsel des Laufentals
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Seit 1974 stand fest, dass das Laufental vorlĂ€ufig eine Berner Exklave sein wĂŒrde. Ab 1976 prĂŒfte die vom Volk gewĂ€hlte Bezirkskommission Laufental sowohl einen Sonderstatus innerhalb des Kantons Bern als auch die Zugehörigkeit zu den Kantonen Basel-Landschaft, Basel-Stadt oder Solothurn.[120] ZunĂ€chst zeigte nur Basel-Stadt ein echtes Interesse, den Bezirk Laufen aufzunehmen, was die beiden anderen in Zugzwang brachte: Basel-Landschaft hatte Bedenken, dass die Frage der Wiedervereinigung der beiden Basel gestellt werden könnte, und Solothurn befĂŒrchtete, dass in seinen Exklaven KleinlĂŒtzel und Leimental ebenfalls SezessionswĂŒnsche entstehen könnten.[121]
Das parteiĂŒbergreifende Komitee «Ja zur besten Lösung» lancierte eine Volksinitiative mit der Frage «Wollt Ihr das Verfahren fĂŒr den Anschluss des Bezirks Laufen an einen Nachbarkanton einleiten?» und reichte sie mit UnterstĂŒtzung der Bezirkskommission am 18. November 1977 ein.[122] Am 18. Juni 1978 nahmen die Laufentaler die Initiative mit 65,1 % der Stimmen an. In einem zweiten Schritt stimmten sie am 13. Januar 1980 darĂŒber ab, welchem Kanton sie im Falle eines Anschlussverfahrens den Vorzug geben wĂŒrden. Ihre Wahl fiel mehrheitlich auf Basel-Landschaft (51,5 %), wĂ€hrend Solothurn (32,5 %) und Basel-Stadt (16,0 %) die Stimmen der Minderheit auf sich vereinten. In der dritten Runde am 16. MĂ€rz 1980 erhielt Basel-Landschaft (65,0 %) den Vorzug gegenĂŒber Solothurn (35,0 %). Die Bezirkskommission erhielt somit den Auftrag, mit den Baselbieter Behörden sĂ€mtliche ModalitĂ€ten eines möglichen Kantonswechsels auszuhandeln. Die Verhandlungen dauerten knapp drei Jahre und mĂŒndeten in den Laufentalvertrag, der am 10. Januar 1983 unterzeichnet wurde.[122]
Die entscheidende Volksabstimmung war auf den 11. September 1983 angesetzt. Beide Seiten lieferten sich einen emotional gefĂŒhrten Abstimmungskampf, mit dem Probaselbieter Komitee «Ja zur besten Lösung» auf der einen und der Aktion bernisches Laufental (ABL) auf der anderen Seite, wobei letztere den Bezirk mit einer beispiellosen Propagandawelle ĂŒberzog. Die Stimmberechtigten entschieden sich schliesslich bei einer Beteiligung von 93 % und mit 56,7 % der Stimmen ĂŒberraschend deutlich fĂŒr den Verbleib bei Bern. Die Berntreuen schienen sich durchgesetzt zu haben, doch dann ĂŒberschlugen sich die Ereignisse.[122]
Auswirkungen der Berner FinanzaffÀre
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Beeinflussung durch geheime Zahlungen
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Im August 1984 machte Rudolf Hafner, ein Revisor der bernischen Kantonsverwaltung, als Whistleblower die Verletzung verschiedener Vorschriften des Finanzhaushaltsgesetzes sowie den Missbrauch von Steuergeldern und Mitteln aus dem SEVA-Lotteriefonds öffentlich. Ăber ein Konto fĂŒr «Unvorhergesehenes» sollen unter anderem heimlich hohe GeldbetrĂ€ge an berntreue Organisationen im Jura und im Laufental geflossen sein. Ebenso sollen Gelder rechtswidrig dazu gedient haben, gesellige AnlĂ€sse der Kantonsverwaltung sowie VergnĂŒgungsreisen und private Ausgaben von RegierungsrĂ€ten zu begleichen. Als Folge der EnthĂŒllungen setzte der Grosse Rat eine «Besondere Untersuchungskommission» ein. Ihr erster Bericht bestĂ€tigte im August 1985 sĂ€mtliche VorwĂŒrfe, wobei die GeldbetrĂ€ge zum Teil noch höher waren als ursprĂŒnglich angenommen. Allein in den Jahren 1980 bis 1983 hatte die Force dĂ©mocratique 120'000 Franken fĂŒr die Finanzierung ihrer AktivitĂ€ten erhalten. 125'000 Franken gingen an Radio Jura bernois und 333'281 Franken an die ABL.[123] Der Berner Regierungsrat gab im Oktober 1985 die VorwĂŒrfe zu und erklĂ€rte, dass die geheimen Zahlungen zum Teil bereits 1974 begonnen hĂ€tten. Bis 1982 seien insgesamt 730'000 Franken an probernische antiseparatistische Organisationen gezahlt worden, um die Juraplebiszite und die Laufental-Abstimmungen zu beeinflussen.[124] Der im MĂ€rz 1986 veröffentlichte Revisionsbericht der ABL wies ergĂ€nzend dazu nach, dass 85 % ihres Budgets durch Geheimzahlungen aus Bern finanziert worden war. Dies hatte es ihr ermöglicht, die Meinungsbildung im Laufental regelrecht zu dominieren.[123] Die Berner FinanzaffĂ€re beschĂ€ftigte Politik und Justiz fĂŒr mehrere Jahre.
Neue Auseinandersetzung um das Laufental
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Auftrieb erhielt angesichts der EnthĂŒllungen die Laufentaler Bewegung, der im Jahr zuvor gegrĂŒndete Dachverband der Probaselbieter Organisationen. FĂŒnf Mitglieder reichten im September 1985 eine Abstimmungsbeschwerde im Grossen Rat ein und der Bezirksrat (wie die Bezirkskommission mittlerweile hiess) formulierte eine formelle Eingabe, um eine genauere Untersuchung durchzufĂŒhren und die ohne Rechtsgrundlage ausbezahlten Gelder zurĂŒckzuerstatten. Hinzu kam eine von Grossrat JĂŒrg SchĂ€rer (POCH) eingereichte Motion, die angesichts der massiven Beeinflussung eine erneute Abstimmung im Laufental forderte.[125] Der Grosse Rat beschloss einen Monat spĂ€ter, gar nicht erst auf die Beschwerde der fĂŒnf Laufentaler einzugehen â mit Hinweis auf die abgelaufene Beschwerdefrist; ebenso wies er SchĂ€rers Motion zurĂŒck. Die Eingabe des Bezirksrates nahm er lediglich als unverbindliche Petition entgegen.[126]
Daraufhin unternahm der Bezirksrat weitere Schritte und richtete eine neue Beschwerde an den Bundesrat, damit dieser eine unabhĂ€ngige Untersuchungskommission einsetze und eine neue Abstimmung organisiere. Die Laufentaler Bewegung wiederum gelangte mit einer staatsrechtlichen Beschwerde ans Bundesgericht, das die Beschwerde am 18. MĂ€rz 1987 guthiess. Der Grosse Rat musste sich doch noch mit der Angelegenheit befassen, lehnte die Beschwerde am 3. November 1987 aber ab. Die Laufentaler Bewegung reichte eine weitere staatsrechtliche Beschwerde ein und machte geltend, dass der Kanton Bern widerrechtlich Einfluss auf die Meinungsbildung genommen habe. Am 20. Dezember 1988 verfĂŒgte das Bundesgericht, dass die Abstimmung von 1983 wiederholt werden mĂŒsse. Es war der Ansicht, dass der Berner Regierungsrat nicht das Recht gehabt habe, sich finanziell an der Abstimmungskampagne zu beteiligen.[122]
Klage des Kantons Jura vor dem Bundesgericht
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Am 14. November 1985 verlangte die jurassische Regierung vom Bundesrat eine detaillierte Untersuchung, da die finanzielle UnterstĂŒtzung der antiseparatistischen Organisationen die Juraplebiszite von 1974/75 in unzulĂ€ssiger Weise verfĂ€lscht hĂ€tten. Sie sollten wiederholt werden, um der Bevölkerung die Möglichkeit zu geben, ihren Willen ohne Beeinflussung kundzutun. Der Bundesrat erklĂ€rte sich am 22. Januar 1986 fĂŒr nicht zustĂ€ndig und ĂŒbertrug den Fall ans Bundesgericht. Gleichzeitig erklĂ€rte er sich bereit, weiterhin allen interessierten Parteien als Vermittler zu dienen. Als er am 24. Juni 1987 ein WiedererwĂ€gungsgesuch ebenfalls ablehnte, forderte die jurassische Regierung die Bundesversammlung auf, den Bundesrat anzuweisen, sich mit ihrem Antrag zu befassen oder selbst die erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Die Bundesversammlung lehnte die Beschwerde am 9. Juni 1988 ab.[124] Am 16. Januar 1989 ersuchte die jurassische Regierung das Bundesgericht, ihre Eingabe als staatsrechtliche Beschwerde zu behandeln. Sie forderte eine detaillierte Untersuchung der Geldströme, die UngĂŒltigerklĂ€rung des zweiten und dritten Juraplebiszits in den Bezirken Courtelary, La Neuveville und Moutier sowie eine Wiederholung dieser Abstimmungen, wobei der Kanton Bern sĂ€mtliche Kosten und Auslagen zu tragen hĂ€tte.[127]
Das Bundesgericht wies die Eingabe am 13. MĂ€rz 1991 zurĂŒck. Der Kanton Jura habe nicht das Recht, sich in dieser Angelegenheit ĂŒber mögliche UnregelmĂ€ssigkeiten zu beschweren, da er zum fraglichen Zeitpunkt noch gar kein staatsrechtliches Subjekt war. DarĂŒber hinaus seien die angefochtenen Abstimmungen vom Kanton Bern organisiert worden, weshalb sich grundsĂ€tzlich nur Berner Stimmberechtigte auf die internen Regeln berufen können, welche die Organisation dieses Kantons regeln â einschliesslich der Abspaltung eines Teils seines Territoriums und seiner Bevölkerung.[124] Die jurassische Regierung ersuchte um eine Unterredung beim Bundesrat, die am 9. April stattfand. Sie kritisierte, dass die Fakten der Berner FinanzaffĂ€re nicht sanktioniert wĂŒrden, obwohl der Bezirk Laufen vor Bundesgericht Recht erhalten habe. Zudem zeige der Fall Moutier, wo sich die MehrheitsverhĂ€ltnisse geĂ€ndert hatten, dass die Jurafrage noch lange nicht gelöst sei.[127]
Wechsel des Laufentals zu Basel-Landschaft
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Die Annullierung der Laufental-Abstimmung löste umgehend eine neue Debatte aus, die schon bald vergleichbare Ausmasse wie jene von 1983 annahm. Die Laufentaler Bewegung gab sich deutlich kĂ€mpferischer und aktivistischer als das VorgĂ€ngerkomitee «Ja zur besten Lösung».[128] Sie pflegte auch enge Beziehungen zu den jurassischen Separatisten[129] und besass mit der Jungen Kraft Laufental eine Jugendbewegung, deren Vorbild eindeutig die BĂ©liers waren.[130] Ebenso heftig und emotional trat die ABL auf. Daneben hob sich das gemĂ€ssigte Komitee «Jo zum Baselbiet» durch sachliche Information und den Verzicht auf persönliche Angriffe ab.[131] Die Volksabstimmung vom 12. November 1989 verzeichnete eine rekordhohe Stimmbeteiligung von 93,6 %. Dabei setzten sich die BefĂŒrworter des Anschlusses an Basel-Landschaft mit 51,7 % der Stimmen durch. Obwohl bei einer Nachkontrolle keinerlei UnregelmĂ€ssigkeiten festgestellt worden waren, annullierte der Grosse Rat am 5. Februar 1990 die Abstimmung mit 102:78 Stimmen, indem er eine Beschwerde der ABL, entgegen der AntrĂ€ge von Regierungsrat und Justizkommission, guthiess. Einen Monat spĂ€ter ging eine Beschwerde der Laufentaler Bewegung beim Bundesgericht ein. Dieses hob am 13. MĂ€rz 1991 den Grossratsbeschluss auf und wies die Vorinstanz an, die Abstimmung fĂŒr gĂŒltig zu erklĂ€ren. Der Grosse Rat fĂŒgte sich am 25. Juni mit 95 zu 20 Stimmen.[122]
Am 22. September 1991 sprachen sich die Stimmberechtigten des Kantons Basel-Landschaft mit 59,3 % der Stimmen fĂŒr die Anpassung der Bestimmungen des Laufentalvertrags aus, worauf der Regierungsrat und der Landrat den Anschluss des Laufentals am 22. November 1991 bzw. am 22. Februar 1992 genehmigten.[93] Nachdem auch die Bundesversammlung ihren Segen dazu gegeben hatte, folgte am 26. September 1993 das obligatorische Referendum auf Bundesebene. 75,2 % der Abstimmenden und alle Kantone stimmten dem Kantonswechsel zu, im Laufental selbst betrug die Zustimmung 52,6 %.[132] Seit dem 1. Januar 1994 gehört der Bezirk Laufen zum Kanton Basel-Landschaft.
Angespannte Beziehungen
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]UNIR-Initiative
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Die Beziehungen zwischen den Kantonen Bern und Jura blieben weiterhin angespannt. 1988 reichte das Rassemblement jurassien eine kantonale Volksinitiative mit dem Namen UNIR («vereinigen») ein. Die AbkĂŒrzung stand fĂŒr Une NĂ©cessitĂ© Incontournable: la RĂ©unification («Eine unumgĂ€ngliche Notwendigkeit: die Wiedervereinigung»). Die Initiative forderte, dass «die institutionelle Einheit des Jura eines der Hauptziele des Kantons» sein mĂŒsse. Er mĂŒsse deshalb «die politischen, finanziellen, kulturellen und rechtlichen Mittel vorsehen, die zur Erreichung dieses Ziels geeignet sind». Konkret verlangte sie also die Ausarbeitung einer AusfĂŒhrungsgesetzgebung zu dem seinerzeit von der Bundesversammlung nicht akzeptierten Wiedervereinigungsartikel 138. Nachdem das Parlament am 20. Dezember 1990 die Initiative ohne Gegenstimme angenommen hatte, reichte der Berner Regierungsrat umgehend eine staatsrechtliche Beschwerde beim Bundesgericht ein. Dieses erklĂ€rte die Initiative am 17. Juni 1992 fĂŒr ungĂŒltig und forderte die jurassischen Behörden auf, ihr keine Folge zu leisten. Dennoch verabschiedete das jurassische Parlament ein Wiedervereinigungsgesetz.[133]
Kommission Widmer
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Am 9. MĂ€rz 1992 setzten der Bundesrat, der Berner Regierungsrat und die jurassische Regierung eine unabhĂ€ngige Kommission ein, die eine Lösung der Jurafrage finden sollte. Ihr Vorsitzender war Sigmund Widmer, ehemaliger Nationalrat und frĂŒherer StadtprĂ€sident von ZĂŒrich. In ihrem Bericht, den sie am 7. April 1993 veröffentlichte, stellte die fĂŒnfköpfige Kommission fest, dass die Teilung des Jura ein Fehler gewesen sei. Sie schlug die Wiedervereinigung bis zum Jahr 2000 in zwei Etappen vor. Zuerst sollte eine paritĂ€tisch zusammengesetzte und von einem neutralen Vorsitzenden prĂ€sidierte Kommission mit Mitgliedern aus dem Kanton Jura und dem Berner Jura einen Dialog aufnehmen. Sie sollte Garantien zugunsten des Berner Jura nach einer möglichen Vereinigung ausarbeiten. Im Falle der Annahme einer Vereinbarung durch die Stimmberechtigten beider Regionen wĂŒrde der Weg frei fĂŒr die GrĂŒndung eines neuen Kantons. Sollte dieses Vorhaben scheitern, wĂŒrde die Kommission einen Halbkanton «Jura-SĂŒd» einem Autonomiestatut im Kanton Bern den Vorzug geben. Im schlechtesten Fall wĂ€re ein Kantonswechsel von Gemeinden mit separatistischer Mehrheit ins Auge zu fassen.[134]
Die Kommission sprach auch die Regelung der FĂ€lle Vellerat und Ederswiler an, die unverzĂŒglich angegangen werden mĂŒsse. WĂ€hrend die Separatisten mit dem Kommissionsbericht zufrieden waren, reichten die Antiseparatisten eine von 19'000 Personen unterzeichnete Petition ein. Sie forderte den Berner Regierungsrat auf, nicht auf den Bericht einzugehen. Dieser lehnte die Schlussfolgerungen des Berichts am 2. Juli 1993 zwar ab, kam aber auch zum Schluss, dass der Fall Vellerat gelöst werden mĂŒsse, und nahm entsprechende Verhandlungen auf. Wieder kam die Idee eines Tausches von Vellerat gegen Ederswiler auf, was der Kanton Jura erneut ablehnte. In Ederswiler selbst war das Interesse an einem Kantonswechsel mittlerweile verflogen, auch hatte die Gemeinde keine gemeinsame Grenze mit dem Kanton Bern mehr.[92]
AffĂ€re HĂȘche und weitere Anschlagswelle
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In der Nacht des 13. Oktober 1986 wurden der Gerechtigkeitsbrunnen in der Berner Altstadt vandaliert und die auf der BrunnensĂ€ule befindliche Justitiastatue fast vollstĂ€ndig zerstört. Obwohl sich die BĂ©liers nie dazu bekannten, rechnete man ihnen diese Tat zu. Im Zusammenhang mit einer anderen Straftat legte der Aktivist Pascal HĂȘche ein GestĂ€ndnis ab. Das Amtsgericht Bern verurteilte ihn im MĂ€rz 1989 zu 22 Monaten GefĂ€ngnis und einer Geldstrafe von 200'000 Franken. Im Juli 1990 bestĂ€tigte das Berner Obergericht das Urteil, im Dezember 1991 auch der Kassationshof des Bundesgerichts.[135] Der im Berner Jura wohnhafte HĂȘche floh in den Kanton Jura, wo er um Asyl ersuchte. GestĂŒtzt auf den seit 70 Jahren nicht mehr angewandten Artikel 67 der damaligen Bundesverfassung verweigerte die jurassische Regierung die Auslieferung HĂȘches an Bern, da seine Tat politisch motiviert gewesen sei; stattdessen sollte er die Haft im Kanton Jura absitzen. Kurz nach Haftantritt ging das Parlament im MĂ€rz 1993 auf ein Gnadengesuch ein und erliess die HĂ€lfte der Haftstrafe. Der Berner Regierungsrat verzichtete auf eine Beschwerde vor Bundesgericht, da er eine solche fĂŒr aussichtslos hielt.[136]
Eine unbekannte TĂ€terschaft, die sich auf die zwei Jahrzehnte zuvor zerschlagene FLJ berief, verĂŒbte im September 1987 mehrere BrandanschlĂ€ge auf Munitionsdepots der Armee und SchiessstĂ€nde. WĂ€hrend die jurassische Regierung die Taten verurteilte und sie als kontraproduktiv fĂŒr die Erreichung des Ziels der Wiedervereinigung bezeichnete, zeigten das RJ und die BĂ©liers ein gewisses VerstĂ€ndnis. Am 5. April 1989 zerstörte ein Brandanschlag die historische HolzbrĂŒcke in BĂŒren an der Aare. Ein beim Tatort gefundener Zeitungsartikel liess darauf schliessen, dass die BĂ©liers damit die erstinstanzliche Verurteilung von Pascal HĂȘche rĂ€chen wollten; ein direkter Zusammenhang konnte jedoch nie nachgewiesen werden und die TĂ€terschaft blieb unauffindbar.[137] Im Mai 1992 brannte die kleine deutschsprachige Schule in der Mennonitensiedlung Montbautier nieder, ein Monat darauf das SĂ€gewerk von Nationalrat Marc-AndrĂ© Houmard in Malleray (das bereits 1963 betroffen gewesen war).[138] Die Anschlagswelle fand Anfang 1993 ein abruptes Ende: Der radikalisierte Separatist Christophe Bader, der sich zunehmend von den BĂ©liers distanziert hatte, wollte aus SolidaritĂ€t mit HĂȘche mehrere SprengstoffanschlĂ€ge verĂŒben, darunter auf das Berner Rathaus. Als er am Morgen des 7. Januar auf dem Weg dorthin war, ging in seinem Auto eine Sprengladung zu frĂŒh hoch und er kam in der Explosion ums Leben. Die Bundesanwaltschaft verhaftete zwei Komplizen und fand in mehreren Verstecken ZĂŒnder und grössere Mengen Sprengstoff. Baders Beteiligung an den ĂŒbrigen AnschlĂ€gen konnte nie restlos geklĂ€rt werden, ist aber anzunehmen.[139]
VerstÀndigung und Kantonswechsel von Vellerat
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Der missglĂŒckte Sprengstoffanschlag und der Bericht der Kommission Widmer gaben den Anstoss zur politischen Beilegung des Jurakonflikts. Unter Vermittlung des Bundes fanden im Kanton Solothurn Geheimverhandlungen statt, die zu einer VerstĂ€ndigung zwischen den beiden Kantonsregierungen fĂŒhrten. Am 25. MĂ€rz 1994 unterzeichneten Bundesrat Arnold Koller, der Berner Regierungsrat Hermann Fehr und der jurassische Minister Jean-Pierre Beuret das «Abkommen ĂŒber die Institutionalisierung des interjurassischen Dialogs».[140] Der Kanton Jura verpflichtete sich, die Ergebnisse der Juraplebiszite nicht mehr in Frage zu stellen und das UNIR-Gesetz zurĂŒckzustellen. Das Abkommen schuf auch die Interjurassische Versammlung, deren Ziel es war, einvernehmliche Lösungen in der Jurafrage zu finden. FĂŒnf Tage zuvor hatten die separatistischen Organisationen Rassemblement jurassien und UnitĂ© jurassienne zum Mouvement autonomiste jurassien (MAJ) fusioniert. Dieser interpretierte die Unterzeichnung durch die jurassische Regierung als «Verrat». Die aus 24 ernannten Mitgliedern bestehende und paritĂ€tisch zusammengesetzte Interjurassische Versammlung nahm ihre Arbeit am 11. November auf, unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundesrats RenĂ© Felber.[141]
Das Abkommen rĂ€umte der Gemeinde Vellerat das Recht ein, ĂŒber ihre Kantonszugehörigkeit abzustimmen. Der Berner Regierungsrat prĂ€sentierte am 30. Juni 1994 das «Vellerat-Gesetz», das der Grosse Rat am 7. November verabschiedete.[142] Am 12. MĂ€rz 1995 nahmen es die Berner Stimmberechtigten mit einem Ja-Anteil von 84,3 % an (Vellerat selbst ohne Gegenstimme). Die Jurassier erteilten am 25. Juni ihre Zustimmung zum Beitritt mit einem Ja-Anteil von 91,9 %.[143] Die Bundesversammlung setzte gemĂ€ss der damaligen Rechtslage ein obligatorisches Referendum an.[144] Die Abstimmung fand am 10. MĂ€rz 1996 statt und ergab eine Ja-Mehrheit von 91,6 % sowie die Zustimmung aller Kantone; erneut resultierte in Vellerat keine einzige Gegenstimme. Der Ăbertritt erfolgte am 1. Juli 1996.[145] Seit der Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung 1999 unterliegen Gebietsabtretungen zwischen Kantonen nur noch dem fakultativen Referendum.
Auf Anregung von GemeindeprĂ€sident Maxime Zuber beschloss der Gemeinderat von Moutier Ende 1997 die DurchfĂŒhrung einer kommunalen Volksabstimmung ĂŒber den Kantonswechsel der Stadt. Der Berner Regierungsrat wies darauf hin, dass diese rein konsultativ und rechtlich nicht bindend sein wĂŒrde. Sie fand am 29. November 1998 statt und ergab eine Ablehnung von 50,5 %. In der Interpretation des Ergebnisses waren sich die Separatisten einig, dass nicht etwa ein Stimmungsumschwung erfolgt sei, sondern dass sich ein Teil der eigenen AnhĂ€nger gegen einen Alleingang des Bezirkshauptorts ausgesprochen hatte.[146]
Versuch der endgĂŒltigen Lösung der Jurafrage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Interjurassische Versammlung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]In den ersten Jahren ihrer TĂ€tigkeit unterbreitete die Interjurassische Versammlung Resolutionen zu verschiedenen Themen wie Wirtschaft, Gesundheit, Verkehr, Bildung und Kommunikation. Am 20. Dezember 2000 verabschiedete sie die Resolution 44, in der sie den Kanton Bern aufforderte, den Berner Jura bis Ende 2003 mit einem Autonomiestatut auszustatten. Ebenso sollten die grenzĂŒberschreitende Zusammenarbeit deutlich ausgebaut und die Grundlagen fĂŒr einen neuen Kanton erarbeitet werden, der beide Regionen umfasst.[147] Die jurassische Regierung nahm die Resolution im Jahr 2001 vollumfĂ€nglich an, der Berner Regierungsrat jedoch nur teilweise, da er die vorgeschlagene Autonomie als zu weitreichend empfand.[148]
Im September 2003 brachte das MAJ die Volksinitiative Un seul Jura («Ein einziger Jura») zustande, welche die PrĂŒfung eines neuen jurassischen Kantons mit sechs Bezirken durch die Interjurassische Versammlung forderte. Gegen den Willen der Regierung nahm das Parlament die Initiative am 17. November 2004 an, das AusfĂŒhrungsgesetz am 26. April 2006.[149] Der bernische Grosse Rat verabschiedete am 16. Juni 2004 ein Sonderstatut fĂŒr den Berner Jura, das eine gewisse Autonomie mit ZustĂ€ndigkeiten in den Bereichen Schule und Kultur vorsah und am 1. Januar 2006 in Kraft trat. Der im selben Jahr geschaffene Conseil du Jura bernois ĂŒbernahm die dezentralisierte Verwaltung in den festgelegten Bereichen, hatte aber keine gesetzgeberische Funktion. Da die Separatisten bei den ersten Wahlen zu diesem Rat ĂŒberraschend gut abschnitten, fĂŒhlten sie sich ermutigt, weiterhin die Wiedervereinigung anzustreben.[150]
Im Juni 2006 nahm die Interjurassische Versammlung ihre Arbeit an der Studie ĂŒber einen neuen Kanton mit sechs Bezirken auf.[149] Der am 18. Februar 2008 veröffentlichte Zwischenbericht sah nicht nur die Wiedervereinigung vor, sondern auch eine umfangreiche Gemeindefusion. Der neue Kanton, der seinen Namen und seine Flagge Ă€ndern wĂŒrde, hĂ€tte dann nur noch sechs Gemeinden statt wie bisher 132; als Hauptort war Moutier vorgesehen. Separatistische Kreise priesen den Vorschlag als kĂŒhn und zukunftsgerichtet, wĂ€hrend er auf probernischer Seite als zum Scheitern verurteilt galt.[151] Am 4. Mai 2009 lag der Schlussbericht vor, der vier Varianten prĂ€zisierte: Die Wiedervereinigung von Kanton Jura und Berner Jura, die Schaffung zweier Halbkantone, die Schaffung eines neuen Kantons mit sechs Gemeinden sowie den «Status quo+», also ein Sonderstatus fĂŒr den Berner Jura innerhalb des Kantons Bern. WĂ€hrend die jurassische Regierung sich fĂŒr die Wiedervereinigung aussprach, bevorzugte der Berner Regierungsrat den «Status quo+».[152]
Ablehnung der Wiedervereinigung
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Verhandlungen beider Kantonsregierungen ĂŒber die DurchfĂŒhrung einer Volksbefragung mĂŒndeten am 20. Februar 2012 in der Unterzeichnung eines Abkommens durch die jurassische Ministerin Elisabeth Baume-Schneider und den Berner Regierungsrat Bernhard Pulver. Die Stimmberechtigten des Kantons Jura und des Berner Jura sollten darĂŒber entscheiden können, ob Verhandlungen ĂŒber einen aus beiden Regionen bestehenden neuen Kanton aufgenommen werden sollten. FĂŒr den Kanton Jura war eine Abstimmung ĂŒber einen neuen Verfassungsartikel vorgesehen, im Berner Jura eine konsultative Abstimmung. Im Falle einer Zustimmung in beiden Gebieten wĂŒrden Verhandlungen ĂŒber ein interkantonales Konkordat beginnen, das die weiteren Schritte festlegen wĂŒrde. Nach einer weiteren Abstimmung ĂŒber das ausgehandelte Konkordat wĂŒrde eine verfassunggebende Versammlung die Verfassung des neu zu schaffenden Kantons ausarbeiten. Sollte die dritte Abstimmung ĂŒber die Verfassung ebenfalls eine Mehrheit ergeben, entstĂŒnde nach Zustimmung der Bundesversammlung ein neuer Kanton.[152]
WĂ€hrend am 24. November 2013 im Kanton Jura eine Ja-Mehrheit von 76,6 % fĂŒr einen neuen gemeinsamen Kanton resultierte, sprach sich der Berner Jura mit einem Nein-Anteil von 71,9 % dagegen aus.[153] Im Berner Jura verzeichnete nur Moutier eine zustimmende Mehrheit (55,4 %), in Belprahon gab es ein Unentschieden. GemĂ€ss dem Abkommen von 2012 konnten innerhalb von zwei Jahren Gesuche fĂŒr die DurchfĂŒhrung kommunaler Abstimmungen gestellt werden, bei denen verbindlich die Frage nach einem Wechsel zum Kanton Jura gestellt werden sollte. Neben Moutier machten auch Belprahon, CrĂ©mines, Grandval und Sorvilier von dieser Möglichkeit Gebrauch. Noch fehlte dafĂŒr eine gesetzliche Grundlage. Der Berner Regierungsrat legte im Oktober 2015 einen Entwurf vor, den der Grosse Rat am 26. Januar 2016 billigte. Im Mai 2017 erklĂ€rten die Gemeinden CrĂ©mines und Grandval, doch keine Abstimmung durchfĂŒhren zu wollen; als Grund nannten sie den Verzicht auf ein Gemeindefusionsprojekt mit Moutier.[146]
Um UnregelmĂ€ssigkeiten möglichst zu verhindern, vereinbarten BundesrĂ€tin Simonetta Sommaruga und die Exekutiven beider Kantone im August 2016 mehrere fĂŒr die Schweiz ungewöhnliche Massnahmen. Beispielsweise stellte das Bundesamt fĂŒr Justiz Wahlbeobachter, die in keinem der beiden Kantone wohnten. Briefwahlstimmen mussten an das Bundesamt zurĂŒckgeschickt werden anstatt wie ĂŒblich an die Gemeindeverwaltung. Der Transport der Stimmzettel war zusĂ€tzlichen Sicherheitsvorkehrungen unterworfen. Zur Verhinderung von «Abstimmungstourismus» waren Personen, die nach einer festgelegten Frist (drei Monate vor der Abstimmung) zuzogen, von der Stimmabgabe ausgeschlossen. Im Gegensatz zu den Juraplebisziten der 1970er Jahre blieb es vor der Abstimmung friedlich, gegenseitige Provokationen und Anfeindungen beschrĂ€nkten sich auf BeitrĂ€ge in den sozialen Medien.[146]
Kantonswechsel von Moutier
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Bei der kommunalen Abstimmung am 18. Juni 2017 beschloss Moutier mit einem Anteil von 51,7 % den Wechsel zum Kanton Jura, die Beteiligung betrug 89,7 %.[154] Hingegen sprachen sich am 17. September Belprahon mit 51,5 % und Sorvilier mit 66,1 % fĂŒr den Verbleib beim Kanton Bern aus.[155] In der Folge löste sich die Interjurassische Versammlung auf, wĂ€hrend der Kanton Jura die Wiedervereinigungsgesetze UNIR und Un seul Jura aufhob.[156] Nur wenige Tage nach der Abstimmung in Moutier gingen ein Dutzend Beschwerden wegen UnregelmĂ€ssigkeiten ein. Allgemein rechnete man damit, dass sie zurĂŒckgewiesen wĂŒrden. Umso grösser war die Ăberraschung, als Regierungsstatthalterin StĂ©phanie Niederhauser am 2. November 2018 das Ergebnis annullierte. Als BegrĂŒndung nannte sie «NeutralitĂ€tsprobleme bei der von der Gemeinde herausgegebenen Abstimmungspropaganda» und «schwerwiegende MĂ€ngel bei der Organisation der Abstimmung».[157] Die jurassische Regierung drĂŒckte ihre Verwunderung aus, da diese Abstimmung «die meistĂŒberwachte in der Geschichte der Schweiz» gewesen sei; einige Tage spĂ€ter protestierten mehr als 5000 Personen in Moutier.[146] Am 23. August 2019 wies das Berner Verwaltungsgericht eine Beschwerde des Gemeinderats und des Komitees Moutier ville jurassienne zum Teil zurĂŒck. Der Vorwurf der «fehlenden systematischen Kontrolle der Stimmberechtigten» sei zwar tatsĂ€chlich unzutreffend gewesen, jedoch hĂ€tten einzelne festgestellte UnregelmĂ€ssigkeiten teilweise einen Einfluss auf das Ergebnis gehabt.[158]
Das Mouvement autonomiste jurassien verzichtete darauf, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen. Dieser Schritt machte den Weg frei zu weiteren Verhandlungen zwischen den kantonalen Exekutiven und dem Bund. Sie einigten sich im Grundsatz darauf, die Abstimmung zu wiederholen, das Stimmregister zwecks besserer Kontrolle in elektronischer Form zu fĂŒhren und dem Bundesamt fĂŒr Justiz die alleinige Kontrolle des WahlbĂŒros zu ĂŒberlassen. Schliesslich fand die zweite Abstimmung am 28. MĂ€rz 2021 statt.[146] Die Stimmberechtigten von Moutier sprachen sich ĂŒberraschend deutlich fĂŒr einen Kantonswechsel aus; bei einer Beteiligung von 88,4 % stieg der Anteil der Ja-Stimmen auf 54,9 %. Mehrere tausend Menschen feierten das Ergebnis auf dem Bahnhofplatz, obwohl wegen der COVID-19-Pandemie keine Bewilligung fĂŒr eine öffentliche Versammlung erteilt worden war.[159] Im August 2022 reichten elf Einwohner von Moutier eine Beschwerde gegen das Ergebnis ein. Sie machten geltend, dass der Kanton Jura Zusicherungen zur Zukunft des Spitals gemacht habe, die er nun nicht einhalten wolle. Zwei Monate spĂ€ter erklĂ€rte die Regierungsstatthalterin die Beschwerde fĂŒr unzulĂ€ssig.[160]
Am 24. November 2023 unterzeichneten der Berner Regierungsrat Pierre Alain Schnegg und seine jurassische Amtskollegin Nathalie Barthoulot das sogenannte Moutier-Konkordat, ein Abkommen zum Kantonswechsel von Moutier.[161] Beide Kantonsparlamente genehmigten das Konkordat am 6. MÀrz 2024 jeweils mit deutlicher Mehrheit.[162] Die Stimmberechtigten beider Kantone genehmigten das Konkordat bei der Volksabstimmung vom 22. September 2024 deutlich. Im Kanton Bern betrug die Zustimmung 83,2 %, im Kanton Jura 72,9 %.[163] Die Bundesversammlung stimmte am 21. MÀrz 2025 dem Kantonswechsel zu, so dass der Wechsel Moutiers zum Kanton Jura planmÀssig am 1. Januar 2026 vollzogen werden konnte.[146] Der StÀnderat nahm den entsprechenden Bundesbeschluss einstimmig, der Nationalrat mit 174 zu 14 Stimmen bei 2 Enthaltungen an. Die Ablehnungen und Enthaltungen kamen aus der SVP-Fraktion.[164]
Im Kanton Jura bildet Moutier seit dem 1. Januar 2026 den Bezirk und Wahlkreis Moutier.[165]
Ausblick
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Bereits vor der letzten Abstimmung hatte der Kanton Bern damit begonnen, mehrere Abteilungen der Verwaltungsregion Berner Jura, die bisher in Moutier konzentriert waren, schrittweise nach Tavannes und Reconvilier zu verlegen.[166] Im Gegenzug hatte der Kanton Jura zugesagt, mehrere Abteilungen der kantonalen Verwaltung von Delsberg nach Moutier zu verlegen, darunter die Steuerverwaltung.[167]
Seitens der Kantons- und Bundesbehörden gilt die Jurafrage als gelöst. Gegenteiliger Meinung sind die Separatisten, die insbesondere auf das sehr knappe Ergebnis in Belprahon hinweisen.[168] Die Antiseparatisten wiederum sind besorgt, dass der Berner Jura durch den Wegfall der mit Abstand bevölkerungsreichsten Gemeinde stark an Bedeutung verlieren wird und der Sonderstatus mit garantierten Sitzen im Regierungsrat und Grossen Rat in Frage gestellt werden könnte.[169]
Literatur
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Christian Moser: Der Jurakonflikt â eine offene Wunde der Schweizer Geschichte. NZZ Libro, ZĂŒrich 2020, ISBN 978-3-03810-463-6.
- Hans Peter Henecka: Die jurassischen Separatisten â Eine Studie zur Soziologie des ethnischen Konflikts und der sozialen Bewegung. Verlag Anton Hain, Meisenheim am Glan 1972, ISBN 3-445-00942-2.
- Hans-Joachim Harder: Der Kanton Jura â Ursachen und Schritte zur Lösung eines Schweizer Minderheitenproblems. Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main 1978.
- Paul-Otto Bessire: Histoire du Jura bernois et de l'ancien ĂvĂȘchĂ© de BĂąle. Ădition de la PrĂ©vĂŽtĂ©, Moutier 1977.
- Beat Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798. Band III: Tradition und Aufbruch 1881â1995. Historischer Verein des Kantons Bern, 1996, ISSN 0250-5673 (unibe.ch [PDF; 1,5 MB; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023]).
- Jean-Pierre Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© lâhistoire jurassienne. Ăditions D+P, DelĂ©mont 2017, ISBN 978-2-9701182-1-3.
- ClĂ©ment Crevoisier (Hrsg.): Atlas historique du Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, Porrentruy 2012, ISBN 978-2-94004349-1.
Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- François Kohler, Bernard Voutat, Peter Gilg: Berner Jura. In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- François Kohler: Jura (Kanton). In: Historisches Lexikon der Schweiz.
- Jurafrage (Ăbersicht) im Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura
- Laufentalfrage â Separatismus / Antiseparatismus im Laufental im Lexikon des Jura / Dictionnaire du Jura
- Strassenschlachten in Moutier: Der Jurakonflikt In: Zeitblende von Schweizer Radio und Fernsehen vom 6. MĂ€rz 2021 (Audio)
Einzelnachweise
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- 1 2 Jean-Paul PronguĂ©: Basel (FĂŒrstbistum). In: Historisches Lexikon der Schweiz. 12. August 2019, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 40.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 51.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 43.
- â AndrĂ© Bandelier: Raurachische Republik. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 10. Mai 2012, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Catherine Costes: Le Fonds Du Bureau Des ĂmigrĂ©s. (PDF) In: Rapport annuel des AAEB. Archives de l'ancien evĂȘchĂ© de BĂąle, 1993, archiviert vom (nicht mehr online verfĂŒgbar) am 29. August 2021; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â AndrĂ© Bandelier: Mont-Terrible. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 15. MĂ€rz 2018, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 43â45.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 47â48.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 48â49.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 51â53.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 56â60.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 62â64.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 65â68.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 71â72.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 79â83.
- â Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798, Teil III. S. 29â30.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 69.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 85â87.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 88â95.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 105â106.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 108â110.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 111â113.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 116â117.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 123.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 119â120.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 123â124. Harder, Der Kanton Jura. S. 168â169
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 126â127.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 136â138.
- â BBl 1950 III 745. In: Bundesblatt/admin.ch. 22. Dezember 1950, abgerufen am 30. MĂ€rz 2023.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 140â142.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 149â150.
- â Emma Chatelain: La Rauracienne. In: Dictionnaire du Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 21. Juni 2011, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Logos Jura. Kanton Jura, 2022, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 143.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 159â161.
- â Bernard Voutat: Berner Jura. Kapitel «Die Jurafrage seit 1947». In: Historisches Lexikon der Schweiz. 13. September 2019, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 160.
- â AndrĂ© Froidevaux: La conspiration dĂ©jouĂ©e : projet de place d'armes aux Franches-Montagnes. Syndicat intercommunal dâexploitation agricole, SaignelĂ©gier 1999.
- â Serge Jubin: Comment les appĂ©tits fonciers de lâarmĂ©e ont radicalisĂ© le sĂ©paratisme jurassien. In: Le Temps. 30. MĂ€rz 2005, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch). Harder, Der Kanton Jura. S. 202â203
- â En direct avec Roland BĂ©guelin. Radio TĂ©lĂ©vision Suisse, 11. November 1975, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 179â181. Harder, Der Kanton Jura.S. 182â186.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 185â186.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 236â238.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 203â205.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 208â210.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 241.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 213â217.
- â BĂ©guelin, Roland. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 29. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 213â217.
- â Claude Hauser: Rassemblement jurassien. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 27. April 2012, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 229â231.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 215, 217â219.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 228â229.
- â Berberat, Romain. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 205.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 248â249. Harder, Der Kanton Jura. S. 193â195.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 80â82.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 84â86.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 248â249.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 94.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 97.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 107â109.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 180â182.
- â Emma Chatelain: Front de libĂ©ration jurassien (FLJ). In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 11. Mai 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 37â38.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 254â259.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 261â262.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 265.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 73.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 38â42.
- â HervĂ© de Weck: Die Jahre 1947 bis 1973. Schweizerisches Nationalmuseum, 2017, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798, Teil III. S. 125.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 286â289.
- â Emma Chatelain: Kommission der 24. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 15. Juni 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- 1 2 Emma Chatelain: Eidgenössische Kommission der guten Dienste fĂŒr den Jura. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 15. Juni 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© lâhistoire jurassienne. S. 48â49.
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© lâhistoire jurassienne. S. 52â53.
- â Emma Chatelain: Mouvement pour lâunitĂ© du Jura. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 15. Juni 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- 1 2 3 Zusatz zur Staatsverfassung des Kantons Bern hinsichtlich des jurassischen Landesteiles. In: verfassungen.ch. 2005, abgerufen am 22. MÀrz 2023.
- â Henecka: Die jurassischen Separatisten. S. 290. Harder, Der Kanton Jura. S. 211â216.
- â Transjurane. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 45â46.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 48â49.
- â Emma Chatelain: Groupe Sanglier (Jugendorganisation). In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 3. Juni 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Christine Gagnebin-Diacon: Force dĂ©mocratique. In: Historisches Lexikon der Schweiz. 1. Mai 2007, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© l'Histoire jurassienne. S. 60â61.
- â Il pleut la libertĂ©. Radio TĂ©lĂ©vision Suisse, 23. Juni 1974, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- 1 2 Résultats. Chronologie jurassienne, abgerufen am 22. MÀrz 2023 (französisch).
- â Junker: Geschichte des Kantons Bern seit 1798, Teil III. S. 128.
- â Loi sur les jours fĂ©riĂ©s officiels et le repos dominical. Kanton Jura, 31. August 2022, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch). Harder, Der Kanton Jura. S. 211â261
- 1 2 3 01 Chronologie. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MÀrz 2023 (französisch).
- 1 2 ProblĂšme jurassien: District de Laufon. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch). Harder, Der Kanton Jura. S. 221â241.
- â PlĂ©biscite JU-Sud 1975. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Demi-canton Jura-Sud. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Emma Chatelain: UnitĂ© jurassienne. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 18. Mai 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Roger Blum: Wende und Aufbruch: Baselland 1833 â Laufental 1983. In: Baselbieter HeimatblĂ€tter. Band 48, Nr. 3. Gesellschaft fĂŒr Baselbieter Heimatforschung, September 1983, S. 350 (e-periodica.ch [PDF; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023]). Harder, Der Kanton Jura. S. 241â246.
- 1 2 Andreas Glaser: Die Beilegung des Jurakonflikts â Ein Modell fĂŒr direktdemokratische Sezession in Europa? In: Schweizerisches Zentralblatt fĂŒr Staats- und Verwaltungsrecht. Band 115, Nr. 9. Schulthess Juristische Medien, ZĂŒrich 2014, S. 471 (uzh.ch [PDF; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023]). Harder, Der Kanton Jura. S. 246â259.
- â PlĂ©biscite communes 1975. In: Chronologie jurassiene. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Dossier: Vellerat et Ederswiler. In: AnnĂ©e politique suisse. UniversitĂ€t Bern, 24. Dezember 1982, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- 1 2 Stefan von Bergen: Warum die Stadt Moutier nicht weiss, wo sie hingehört. In: Berner Zeitung. 24. MÀrz 2017, abgerufen am 22. MÀrz 2023.
- â Jean-Claude Rennwald: Les grenadiers bernois face Ă la foule Ă Moutier. In: Journal de GenĂšve. 14. April 1977, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch, im Archiv von Le Temps).
- â Ja zur neuen Verfassung. In: Der Bund. e-newspaperarchives.ch, 27. Februar 1978, abgerufen am 24. April 2023.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 66â67.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 50.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 152â154. Harder, Der Kanton Jura. S. 265â289.
- â Emma Chatelain: AssemblĂ©e constituante (Verfassunggebende Versammlung). In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 18. Mai 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Constitution de la RĂ©publique et Canton du Jura. Kanton Jura, 20. MĂ€rz 1977, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Neuer Eklat in der Jurafrage. Der Bund, 28. Oktober 1976, abgerufen am 10. Mai 2023.
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© lâhistoire jurassienne. S. 80â81.
- â David ZuberbĂŒhler: Wann werden Halbkantone fĂŒr voll genommen? In: Curia Vista. parlament.ch, 28. September 2016, abgerufen am 20. Juni 2024.
- â Brigitte Menzi: Zangengeburt gelingt: Der Jura wird der 23. Kanton der Schweiz. In: Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848â2007. S. 382â383 (swissvotes.ch [PDF; 67 kB; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023]).
- â Un 23e canton suisse: le Jura. Radio TĂ©lĂ©vision Suisse, 2018, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Michel Margot: Jura-Berne: accord de partage. In: Journal de GenĂšve. 16. September 1978, S. 16, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â AssemblĂ©e constituante JU 1976. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Serge Jubin: Le Jura et l'hĂ©ritage contrastĂ© de Roland BĂ©guelin. In: Le Temps. 12. September 2003, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 51â52.
- 1 2 Ederswiler. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MÀrz 2023 (französisch).
- â Vellerat. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Suisse: Ă©lection de la Commission de district de Laufon. In: Journal de GenĂšve. 5. Mai 1976, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Alain Pichard: La question jurassienne : Avant et aprĂšs la naissance du 23e canton suisse. Presses polytechniques universitaires romandes, Lausanne 2004, ISBN 2-88074-575-6, S. 86â88.
- 1 2 3 4 5 Kiki Lutz: Laufental, Kantonswechsel. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 3. Dezember 2015, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- 1 2 Kiki Lutz: Berner FinanzaffĂ€re. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 3. Dezember 2015, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- 1 2 3 Extrait de lâarrĂȘt de la 1re Cour de droit public du 13 mars 1991 dans la cause Canton du Jura contre Canton de Berne (rĂ©clamation de droit public). Bundesgericht, 13. MĂ€rz 1991, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Dossier: Changement de canton du district de Laufon. In: AnnĂ©e politique suisse. UniversitĂ€t Bern, 19. Dezember 1985, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Abstimmung vom Herbst 1983 ĂŒber die Kantonszugehörigkeit des Laufentals. In: AnnĂ©e politique suisse. UniversitĂ€t Bern, 19. Dezember 1985, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- 1 2 Caisses noires BE. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MÀrz 2023 (französisch).
- â Kiki Lutz: Laufentaler Bewegung. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 15. November 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Kiki Lutz: Laufentaler Bewegung. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 15. November 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Kiki Lutz: Junge Kraft Laufental JKL. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 15. November 2010, abgerufen am 6. Juni 2023.
- â Kiki Lutz: Jo zum Baselbiet. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 19. Oktober 2010, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Brigitte Menzi: Nach dem Jura nun das Laufental: Der Kanton Bern schrumpft weiter. In: Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848â2007. S. 508â509 (swissvotes.ch [PDF; 65 kB; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023]).
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© l'Histoire jurassienne. S. 72â73.
- â Hans Hirter: Ernennung der Konsultativkommission Widmer (1992). In: AnnĂ©e politique suisse. UniversitĂ€t Bern, 8. April 1993, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 55â56.
- â Pascal HĂȘche â Mitglied der Gruppe BĂ©lier. In: AnnĂ©e politique suisse. UniversitĂ€t Bern, 12. November 1993, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 57.
- â AnschlĂ€ge im Zusammenhang mit dem Jura-Konflikt (bis 1993). In: AnnĂ©e politique suisse. UniversitĂ€t Bern, 14. Juni 1993, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Stefan von Bergen: "War das dein Leben wert?" In: Die Zeit. 31. Oktober 2013, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â 1994: accord historique sur la question jurassienne. In: ArcInfo. 24. MĂ€rz 2019, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© l'Histoire jurassienne. S. 92â95.
- â Gesetz ĂŒber den Kantonswechsel der Gemeinde Vellerat zum Kanton Jura. In: BeLex. Gesetzessammlung des Kantons Bern, abgerufen am 27. MĂ€rz 2023.
- â Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© l'Histoire jurassienne. S. 76â77.
- â Moser: Der Jurakonflikt. S. 159.
- â Brigitte Menzi: Das verlorene Schaf kehrt zurĂŒck: Vellerat wird jurassisch. In: Handbuch der eidgenössischen Volksabstimmungen 1848â2007. S. 542â543 (swissvotes.ch [PDF; 66 kB; abgerufen am 22. MĂ€rz 2023]).
- 1 2 3 4 5 6 Dossier: Moutier und der Jurakonflikt. In: Année politique suisse. UniversitÀt Bern, 14. Oktober 2016, abgerufen am 22. MÀrz 2023.
- â Serge Jubin: La rĂ©solution 44 de l'AIJ. In: Le Temps. 3. September 2001, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Serge Jubin: Le gouvernement cantonal finit par accepter l'«autonomie Ă©largie» du Jura bernois. In: Le Temps. 8. Oktober 2001, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- 1 2 Initiative Un seul Jura. In: Chronologie jurassienne. Abgerufen am 22. MÀrz 2023 (französisch).
- â Emma Chatelain: Bernjurassischer Rat BJR. In: Lexikon des Jura. SociĂ©tĂ© jurassienne dâĂ©mulation, 30. MĂ€rz 2021, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Serge Jubin: Moutier, capitale du modĂšle de nouveau Jura Ă six communes. In: Le Temps. 14. MĂ€rz 2008, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- 1 2 Molliet: Les Ă©vĂ©nements qui ont modelĂ© l'Histoire jurassienne. S. 94â95.
- â Der Grosskanton Jura ist vom Tisch. Schweizer Radio und Fernsehen, 25. November 2013, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Moutier rejoint le canton du Jura! In: Tribune de GenĂšve. 18. Juni 2017, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Belprahon et Sorvilier (BE) refusent de rejoindre le canton du Jura. Radio TĂ©lĂ©vision Suisse, 17. September 2017, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â L'Accord du 25 mars 1994 va ĂȘtre dĂ©noncĂ©. In: Tribune de GenĂšve. 2. Oktober 2017, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Yan Pauchard: Entre colĂšre et soulagement, Moutier plus divisĂ©e que jamais. In: Le Temps. 5. November 2018, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Berner Gericht erklĂ€rt Moutier-Abstimmung fĂŒr ungĂŒltig. Schweizer Radio und Fernsehen, 29. August 2019, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Moutier sagt dem Kanton Bern Adieu. Schweizer Radio und Fernsehen, 28. MĂ€rz 2021, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Regierungsstatthalterin schmettert letzte Beschwerde ab. In: Berner Zeitung. 11. Oktober 2022, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Kantonswechsel von Moutier â Ein «historischer Tag»: Bern und Jura unterschreiben Abkommen. Schweizer Radio und Fernsehen, 24. November 2023, abgerufen am 25. November 2023.
- â Nach historischem Ja: Bern und Jura stimmen ĂŒber Kantonswechsel von Moutier ab. In: watson.ch. 6. MĂ€rz 2024, abgerufen am 6. MĂ€rz 2024.
- â Adieu Bern: Moutier darf zum Kanton Jura wechseln. Schweizer Radio und Fernsehen, abgerufen am 22. September 2024.
- â 24.083 GebietsverĂ€nderung zwischen den Kantonen Bern und Jura (Kantonswechsel der bernischen Gemeinde Moutier). Genehmigung. In: GeschĂ€ftsdatenbank Curia Vista. Parlamentsdienste, abgerufen am 23. MĂ€rz 2025 (mit Links zur Botschaft des Bundesrats und zu den Ratsverhandlungen).
- â Jurassisches Parlament stimmt Schaffung des Bezirks Moutier zu. In: watson.ch. 19. Juni 2024, abgerufen am 20. Juni 2024.
- â Matthias GrĂ€ub: Der Berner Jura organisiert sich neu â Biel verliert Konkursamt. In: Der Bund. 11. November 2022, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Peter Walthard: Kantone Bern und Jura entscheiden 2024 ĂŒber Kantonswechsel von Moutier. In: Aargauer Zeitung. 26. September 2022, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.
- â Alexandre Steiner: A Belprahon, la Question jurassienne survit. In: Le Temps. 3. August 2021, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023 (französisch).
- â Doris Kleck: Bern hat zu wenig gemacht. In: St. Galler Tagblatt. 20. Juni 2017, abgerufen am 22. MĂ€rz 2023.